26.05.2023

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

Interview. Das neue Startup-Paket der Regierung wurde am Freitag vorgestellt. Im brutkasten-Interview erläutert Finanzminister Magnus Brunner Details zur Startup-Mitarbeiterbeteiligung und der neue Gesellschaftsform FlexCap. Zudem bezieht er Stellung zu einzelnen Kritikpunkten, die unter anderem von AustrianStartups und der Notariatskammer vorgebracht wurden.
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Magnus Brunner(c) Christopher Dunker/BKA

Das lange Warten hat ein Ende. Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket für den Startup-Standort Österreich. Darin enthalten sind die von der Startup-Szene lang geforderte Mitarbeiterbeteiligung sowie die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft„.

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf, der nun in die Begutachtung geht. Unter anderem wird bei der Mitarbeiterbeteiligung vorausgesetzt, dass die Anteile zumindest fünf Jahre gehalten werden und das ein Dienstverhältnis zumindest drei Jahre andauert, was unter anderem von AustrianStartups kritisiert wird. Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich hingegen beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch und sieht sogar die „Qualität der Rechtssicherheit“ in Gefahr. Wir haben bei Finanzminister Brunner nachgefragt, ob er die Kritik nachvollziehen kann.


Mit dem heute vorgestellten Paket möchten Sie laut eigenen Angaben künftig die Gründung von Startups in Österreich erleichtern. Haben Sie daran auch eine konkrete Zahl geknüpft?

Es ist natürlich jetzt noch schwer zu sagen, wie viele Startups aufgrund dieser Maßnahmen zusätzlich gegründet werden. Daher ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass die neuen Maßnahmen auch bekannt werden. Wir hatten in den letzten Jahren über 3.300 Neugründungen mit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Startup-Szene lebt in Österreich, aber es gibt Herausforderungen, die wir noch angehen müssen. Wir haben in den Gesprächen mit unterschiedlichen Startups gesehen, dass dieses Paket ein Riesenschritt ist. Jetzt muss das Paket unter die Leute gebracht und die Vorteile entsprechend kommuniziert werden.

Alleine letztes Jahr haben Startups Investitionen von rund einer Milliarde Euro getätigt – sie sind also bereits jetzt ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die neuen Maßnahmen, die Erleichterungen und Verbesserungen bringen, erhoffe ich mir daher natürlich auch eine weitere Attraktivierung des heimischen Wirtschaftsstandorts. Jetzt ist es wichtig, die Inhalte unter die Leute zu bringen und breit zu kommunizieren.

Inwiefern sollen die Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung bekannt gemacht werden? 

Wir planen in den nächsten Wochen und Monaten unterschiedliche Veranstaltungen und Treffen, wo wir das neue Paket in den Vordergrund rücken werden. Wichtig ist, alle mitzunehmen – die Verwaltung, die Politik, aber vor allem auch die Praktiker, also die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben Online-Plattformen und da wird dieses Thema natürlich auch entsprechend kommuniziert. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibts übrigens unter BMF-gv.at.

Die Startup-Mitarbeiterbeteiligung setzt voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen und nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Warum wurde genau diese Grenze gewählt?

Das sind Grenzen und Voraussetzungen, die wir in den Verhandlungen gemeinsam erarbeitet haben. Es ist ein Mittelwert aus Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen laut EU-Definition. Das sind Grenzen, die auch international anerkannt sind und so ausgeführt werden. Wir haben bei der Entscheidungsfindung also auch ganz stark auf die Expertise aus der Praxis gesetzt, um eine Lösung zu finden, die den realen Bedürfnissen und Wünschen der Branche entspricht.

brutkasten im Gespräch mit Finanzminister Magnus-Brunner | (c) Christopher Dunker/BKA

AustrianStartups sieht bei der Grenze noch Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Mindestbeschäftigungsdauer und die Mindesthaltefrist angeht. So müssen Anteile fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert haben. Verstehen Sie die Kritik? 

Deswegen gibt es auch eine Begutachtungsphase, damit man Befürchtungen und Änderungswünsche dann auch entsprechend einbringen kann. Dann muss man halt analysieren, was wir verbessern können. Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände und Verbesserungsvorschläge.

Von der Notariatskammer gibt es Kritik an der FlexKap. Sie sieht dadurch die Rechtssicherheit in Gefahr. Können Sie das nachvollziehen? 

Es ist jetzt einmal ein Vorschlag, dass für diesen Bereich eine anwaltliche Urkunde ausreicht, aber klar ist, dass natürlich auch die Rechtssicherheit im Mittelpunkt steht. Das ist überhaupt keine Frage. Fest steht, dass es künftig einfacher und flexibler werden muss. Darum heißt es auch FlexKap.

Inwiefern wurden Expert:innen und Sozialpartner beim Gesetzesentwurf eingebunden?

Ja, selbstverständlich wurden unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Wir haben ganz bewusst darauf geachtet, alle mitzunehmen und verschiedene Meinungen aus unterschiedlichen Stakeholdergruppen einzuholen. Außerdem war es nicht ganz einfach, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegungen miteinander zu verknüpfen und in einen Gesetzesentwurf zu gießen. Jetzt gilt es, die Begutachtungsphase abzuwarten.

Wie sieht der weitere Zeithorizont aus? 

Jetzt werden wir mal die Begutachtungsphase abwarten, die bis in den Sommer hinein dauert. Dann muss es im Parlament beschlossen werden. Hier gehe ich vom Herbst aus, damit das entsprechende Gesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann. 

Der Notariatsakt für Startup-Gründungen bleibt bestehen?

Ja, dafür bleibt selbstverständlich der Notariatsakt bestehen. Daran wird sich auch nichts ändern. 

Eine weitere Forderung der Startup-Szene umfasst ein stärkere Digitalisierung im Bereich von Gründungen. Welche Maßnahmen sind hier geplant?

Ja, hier gibt es im gesellschaftsrechtlichen Bereich schon entsprechende Überlegungen. Dieser Bereich ist bei der Justizministerin angesiedelt. Aber auch Digitalisierungs-Staatssekretär Tursky beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage. Er ist gerade dabei, mit allen Ressorts herauszufinden, wo die Digitalisierung-Anwendungen verbessert werden können. Hier gibt es, insbesondere im Justizministerium, Verbesserungen durchzuführen. Staatssekretär Tursky ist dafür mit Justizministerin Zadić im ganz engem Austausch. Hier muss es künftig einfach Verbesserungen geben, da wir im europäischen Vergleich zum Teil noch Aufholbedarf haben.

Weiters wird seit mehreren Jahren die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gefordert. Ist dahingehend eine entsprechende Maßnahme der Regierung geplant? 

Jetzt sind wir in einem ersten Schritt die Mitarbeiterbeteiligung aktiv angegangen. Es gibt nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern wir haben auch Erleichterungen bei den Lohnnebenkosten geschaffen. Das ist jetzt ein Paket, das sehr gut angenommen wird. Wir hören das auch von der Startup-Szene. Die Begeisterung ist eigentlich groß.

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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