26.05.2023

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

Interview. Das neue Startup-Paket der Regierung wurde am Freitag vorgestellt. Im brutkasten-Interview erläutert Finanzminister Magnus Brunner Details zur Startup-Mitarbeiterbeteiligung und der neue Gesellschaftsform FlexCap. Zudem bezieht er Stellung zu einzelnen Kritikpunkten, die unter anderem von AustrianStartups und der Notariatskammer vorgebracht wurden.
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Magnus Brunner(c) Christopher Dunker/BKA

Das lange Warten hat ein Ende. Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket für den Startup-Standort Österreich. Darin enthalten sind die von der Startup-Szene lang geforderte Mitarbeiterbeteiligung sowie die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft„.

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf, der nun in die Begutachtung geht. Unter anderem wird bei der Mitarbeiterbeteiligung vorausgesetzt, dass die Anteile zumindest fünf Jahre gehalten werden und das ein Dienstverhältnis zumindest drei Jahre andauert, was unter anderem von AustrianStartups kritisiert wird. Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich hingegen beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch und sieht sogar die „Qualität der Rechtssicherheit“ in Gefahr. Wir haben bei Finanzminister Brunner nachgefragt, ob er die Kritik nachvollziehen kann.


Mit dem heute vorgestellten Paket möchten Sie laut eigenen Angaben künftig die Gründung von Startups in Österreich erleichtern. Haben Sie daran auch eine konkrete Zahl geknüpft?

Es ist natürlich jetzt noch schwer zu sagen, wie viele Startups aufgrund dieser Maßnahmen zusätzlich gegründet werden. Daher ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass die neuen Maßnahmen auch bekannt werden. Wir hatten in den letzten Jahren über 3.300 Neugründungen mit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Startup-Szene lebt in Österreich, aber es gibt Herausforderungen, die wir noch angehen müssen. Wir haben in den Gesprächen mit unterschiedlichen Startups gesehen, dass dieses Paket ein Riesenschritt ist. Jetzt muss das Paket unter die Leute gebracht und die Vorteile entsprechend kommuniziert werden.

Alleine letztes Jahr haben Startups Investitionen von rund einer Milliarde Euro getätigt – sie sind also bereits jetzt ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die neuen Maßnahmen, die Erleichterungen und Verbesserungen bringen, erhoffe ich mir daher natürlich auch eine weitere Attraktivierung des heimischen Wirtschaftsstandorts. Jetzt ist es wichtig, die Inhalte unter die Leute zu bringen und breit zu kommunizieren.

Inwiefern sollen die Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung bekannt gemacht werden? 

Wir planen in den nächsten Wochen und Monaten unterschiedliche Veranstaltungen und Treffen, wo wir das neue Paket in den Vordergrund rücken werden. Wichtig ist, alle mitzunehmen – die Verwaltung, die Politik, aber vor allem auch die Praktiker, also die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben Online-Plattformen und da wird dieses Thema natürlich auch entsprechend kommuniziert. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibts übrigens unter BMF-gv.at.

Die Startup-Mitarbeiterbeteiligung setzt voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen und nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Warum wurde genau diese Grenze gewählt?

Das sind Grenzen und Voraussetzungen, die wir in den Verhandlungen gemeinsam erarbeitet haben. Es ist ein Mittelwert aus Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen laut EU-Definition. Das sind Grenzen, die auch international anerkannt sind und so ausgeführt werden. Wir haben bei der Entscheidungsfindung also auch ganz stark auf die Expertise aus der Praxis gesetzt, um eine Lösung zu finden, die den realen Bedürfnissen und Wünschen der Branche entspricht.

brutkasten im Gespräch mit Finanzminister Magnus-Brunner | (c) Christopher Dunker/BKA

AustrianStartups sieht bei der Grenze noch Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Mindestbeschäftigungsdauer und die Mindesthaltefrist angeht. So müssen Anteile fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert haben. Verstehen Sie die Kritik? 

Deswegen gibt es auch eine Begutachtungsphase, damit man Befürchtungen und Änderungswünsche dann auch entsprechend einbringen kann. Dann muss man halt analysieren, was wir verbessern können. Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände und Verbesserungsvorschläge.

Von der Notariatskammer gibt es Kritik an der FlexKap. Sie sieht dadurch die Rechtssicherheit in Gefahr. Können Sie das nachvollziehen? 

Es ist jetzt einmal ein Vorschlag, dass für diesen Bereich eine anwaltliche Urkunde ausreicht, aber klar ist, dass natürlich auch die Rechtssicherheit im Mittelpunkt steht. Das ist überhaupt keine Frage. Fest steht, dass es künftig einfacher und flexibler werden muss. Darum heißt es auch FlexKap.

Inwiefern wurden Expert:innen und Sozialpartner beim Gesetzesentwurf eingebunden?

Ja, selbstverständlich wurden unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Wir haben ganz bewusst darauf geachtet, alle mitzunehmen und verschiedene Meinungen aus unterschiedlichen Stakeholdergruppen einzuholen. Außerdem war es nicht ganz einfach, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegungen miteinander zu verknüpfen und in einen Gesetzesentwurf zu gießen. Jetzt gilt es, die Begutachtungsphase abzuwarten.

Wie sieht der weitere Zeithorizont aus? 

Jetzt werden wir mal die Begutachtungsphase abwarten, die bis in den Sommer hinein dauert. Dann muss es im Parlament beschlossen werden. Hier gehe ich vom Herbst aus, damit das entsprechende Gesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann. 

Der Notariatsakt für Startup-Gründungen bleibt bestehen?

Ja, dafür bleibt selbstverständlich der Notariatsakt bestehen. Daran wird sich auch nichts ändern. 

Eine weitere Forderung der Startup-Szene umfasst ein stärkere Digitalisierung im Bereich von Gründungen. Welche Maßnahmen sind hier geplant?

Ja, hier gibt es im gesellschaftsrechtlichen Bereich schon entsprechende Überlegungen. Dieser Bereich ist bei der Justizministerin angesiedelt. Aber auch Digitalisierungs-Staatssekretär Tursky beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage. Er ist gerade dabei, mit allen Ressorts herauszufinden, wo die Digitalisierung-Anwendungen verbessert werden können. Hier gibt es, insbesondere im Justizministerium, Verbesserungen durchzuführen. Staatssekretär Tursky ist dafür mit Justizministerin Zadić im ganz engem Austausch. Hier muss es künftig einfach Verbesserungen geben, da wir im europäischen Vergleich zum Teil noch Aufholbedarf haben.

Weiters wird seit mehreren Jahren die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gefordert. Ist dahingehend eine entsprechende Maßnahme der Regierung geplant? 

Jetzt sind wir in einem ersten Schritt die Mitarbeiterbeteiligung aktiv angegangen. Es gibt nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern wir haben auch Erleichterungen bei den Lohnnebenkosten geschaffen. Das ist jetzt ein Paket, das sehr gut angenommen wird. Wir hören das auch von der Startup-Szene. Die Begeisterung ist eigentlich groß.

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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Der kürzlich veröffentlichte 4. Länderbericht zur Digitalen Dekade der Europäischen Union zeigt Österreichs Fortschritte bei der digitalen Transformation. Besonders stark schneidet die Republik bei digitalen Verwaltungsservices ab: Im eGovernment Benchmark 2026 erreicht Österreich mit 85,5 Punkten Platz sechs unter den EU-Mitgliedstaaten und liegt damit über dem EU-Schnitt von 76,6 Punkten.

Ziel Top 3

Weitere Stärken zeigt der Bericht bei der mobilen Benutzerfreundlichkeit digitaler Services, den digitalen Grundkompetenzen, der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Unternehmen sowie bei der Quantentechnologie.

„Wir nähern uns unserem Ziel, unter die Top 3 in der EU zu kommen. Der EU-Länderbericht zeigt klar: Österreichs digitale Transformation nimmt stetig an Tempo zu. Platz 6 im eGovernment Benchmark und Platz 1 bei der mobilen Benutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsservices bestätigen den eingeschlagenen Weg. Unsere Anstrengungen rund um die ID Austria, digitale Kompetenzen und Public AI zeigen Wirkung. Das Motto lautet: digitale Verwaltung muss für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einfacher, schneller und alltagstauglicher werden“, sagt Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Verbesserung digitaler Grundkompetenzen

Österreich erreicht im europäischen Vergleich Platz 1 bei der Benutzerfreundlichkeit digitaler Verwaltungsleistungen auf Mobilgeräten – gemeinsam mit Luxemburg und Malta. Grundlage dafür sei ein starkes eID-Ökosystem. Die Weiterentwicklung und breitere Nutzung der ID Austria trügen dazu bei, digitale Amtswege einfacher und mobil besser nutzbar zu machen, heißt es.

Auch bei den digitalen Grundkompetenzen verbessert sich Österreich weiter und steigt von Platz 8 auf Platz 7 im europäischen Vergleich. 69,8 Prozent der Bevölkerung verfügen demnach über zumindest grundlegende digitale Fähigkeiten. Damit liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt von 60,4 Prozent. Frauen liegen in Österreich mit 70,75 Prozent vor Männern mit 68,79 Prozent und damit entgegen dem EU-Trend.

KI-Nutzung steigt

Eine positive Entwicklung zeigt sich auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Unternehmen. Zwischen 2023 und 2025 ist der Anteil der österreichischen Unternehmen, die KI einsetzen, von 10,79 Prozent auf 29,95 Prozent gestiegen. Österreich liegt damit im DESI 2026 (Anm.: Index für digitale Wirtschaft der EU) auf Platz 7 von 27 Mitgliedstaaten – der EU-Schnitt beträgt 19,95 Prozent. Bei Großunternehmen nutzen bereits 68,26 Prozent KI. Auch bei der erstmals erhobenen KI-Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger liegt Österreich mit 39,42 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 32,66 Prozent.

Der Bericht hebt auch Österreichs starke Position in der Quantentechnologie hervor. Österreich gilt insbesondere rund um Wien und Innsbruck als europäischer Vorreiter in der Quantenforschung. Die Initiative Quantum Austria wird mit 107 Millionen Euro aus der Recovery and Resilience Facility finanziert und stärke damit gezielt Forschung, Technologieentwicklung und Standortkompetenz.

Auch Aufholbedarf

Neben den Verbesserungen zeigt der Bericht gleichzeitig weiteren Aufholbedarf, insbesondere beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, der Nutzung von Cloud- und Datenanalyse-Lösungen durch Unternehmen sowie der Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen.

„Der Bericht ist Rückenwind und Arbeitsauftrag zugleich. Österreich ist in vielen Bereichen stark unterwegs, aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Gerade bei Glasfaser, Cloud, Datenmanagement und KMU-Digitalisierung müssen wir schneller werden“, betont Pröll abschließend.


Hintergrund: Digitale Dekade der EU

Mit der Digitalen Dekade hat sich die Europäische Union ambitionierte Ziele bis 2030 gesetzt. Dazu zählt unter anderem der Ausbau digitaler Kompetenzen, moderne digitale Infrastrukturen, leistungsfähige digitale Verwaltungsservices, digitale Identitäten sowie die Stärkung der digitalen Transformation von Unternehmen. Der Länderbericht bewertet jährlich die Fortschritte der Mitgliedstaaten anhand definierter Ziele und Indikatoren.

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