26.06.2019

Wiener FinTech Finabro gewinnt Versicherungsriese Zurich als Partner

Das Wiener FinTech-Startup Finabro startet eine Kooperation mit der Österreich-Tochter des Schweizer Versicherungsriesen Zurich. Im Zentrum steht mit der betrieblichen Altersvorsorge eines der Kernprodukte des Startups.
/artikel/finabro-zurich
Zurich Österreich CEO Andrea Stürmer und Finabro Founder & CEO Søren Obling
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: Zurich Österreich CEO Andrea Stürmer und Finabro Founder & CEO Søren Obling

Es sei eine enge und die bislang wichtigste Partnerschaft, die man da an Land gezogen habe, sagt Finabro-Gründer und CEO Søren Obling im Gespräch mit dem brutkasten. Wie das Wiener FinTech-Startup heute verkündete, startet es eine Kooperation mit der Österreich-Tochter des Schweizer Versicherungsriesen Zurich. Die nach Umsatz zehntgrößte Versicherung der Welt hat in Österreich rund 700.000 Kunden.

+++ Fokus-Channel: InsureTech +++

Zurich als Produkt-Partner, Uniqa als Finanzinvestor

Nun wird Zurich hierzulande eines der (technologischen) Kernprodukte Finabros, die betriebliche Altersvorsorge nach dem „300 Euro Modell“ (soviel darf jährlich steuerfrei in die betriebliche Pensionsvorsorge gezahlt werden) als eigenes Produkt umsetzen. Mit dem Shared Label-Projekt wird der Schweizer Versicherer zum größten „Vertiebspartner“ des Wiener Startups. Und das, obwohl Österreichs zweitgrößte Versicherung Uniqa über ihr Investmentvehikel Uniqa Ventures in das FinTech investiert ist. Zu einer Produktkooperation kam es dort bislang jedoch nicht. „Uniqa ist bei uns Finanzinvestor und begrüßt es, dass wir mit einer der größten Versicherungen kooperieren“, kommentiert Obling.

Zurich Österreich CEO Andrea Stürmer und Finabro CEO Søren Obling im Video-Talk

Live-Talk mit Andrea Stürmer und Søren Obling

Live-Talk mit Andrea Stürmer, CEO Zurich Versicherung in Österreich und Soren Obling, CEO von FINABRO, über das neue Partnerschaft im Bereich der betrieblichen Vorsorge, InsureTech Trends uvm!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 26. Juni 2019

„Bei uns kann man seit 20 Jahren Versicherungen online abschließen“

Was nicht ist, könnte freilich noch werden. „Die Partnerschaft ist nicht exklusiv. Finabro kann auch mit unserem Mitbewerb Projekte starten“, sagt Zurich Österreich-CEO Andrea Stürmer gegenüber dem brutkasten. Dabei schränkt sie ein: „Nicht jeder Versicherer kann dieses Produkt abbilden“. Bei Zurich könne sie nämlich bereits auf eine lange Geschichte der Digitalisierung aufbauen. „Bei uns kann man bereits seit 20 Jahren Versicherungen online abschließen. Davor war es bereits per Telefon möglich“, sagt sie.

Derartige Partnerschaften sind für das Wiener Startup essenziell. „Wir haben gelernt, dass es sehr schwierig ist unser Produkt rein digital über unseren Kanal zu verkaufen. Man kann hier wohl von einem leichten, schrittweisen Pivot im Geschäftsmodell sprechen“, sagt Obling.

Finabro-Produkt zu „Top 5-Thema in jedem Wahlkampf“

Im Produkt sehen er und Stürmer naturgemäß viel Potenzial. In einigen europäischen Ländern sei die betriebliche Altersvorsorge in den vergangenen Jahren verpflichtend eingeführt worden. Hierzulande sei die Marktabdeckung noch gering – mit entsprechenden Möglichkeiten. „Pensionen sind in jedem Wahlkampf ein Top 5-Thema. Private Pensionsvorsorge ist hier aber noch viel zu teuer und zu kompliziert, zu verkaufen. Wir wollen nun ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es auch anders geht“, sagt Obling.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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