06.06.2018

FMA-Konzession für Finabro: 1 Jahr, 100.000 Euro und eine Theorie-Prüfung

Das Wiener Startup Finabro erhält als erstes eigenständiges österreichisches FinTech eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Vermögensverwalter (formell: Wertpapierfirma). Wir sprachen dazu mit Co-Founder Søren Obling.
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Finabro erhält FMA-Konzession
(c) Finabro: Die Co-Founder Søren Obling und Oliver Lintner

„Kein Schmäh – es war ein total angenehmer Prozess“, erzählt Søren Obling. Der gebürtige Däne ist Co-Founder des Wiener FinTech-Startups Finabro, das sich nun als erstes seiner Art in Österreich eine FMA-Konzession als Vermögensverwalter – oder wie es rechtlich korrekt heißt, als Wertpapierfirma – holte. Diese berechtigt das Startup unter anderem zur „Anlageberatung“ und zur „Portfolioverwaltung“. „Das bedeutet: Wir können nun im Namen der Kunden handeln“, erklärt Obling. Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher FMA-Konzessionen, etwa für Banken und Versicherungen. „Andere Konzessionen sind ’stärker‘ als unsere. Eine Bank etwa, darf Kundengelder entnehmen. Wir dürfen sie nur verwalten“, erläutert der Gründer.

+++ Finabro: Wiener FinTech-Startup mit “Service, das sonst nur Reiche bekommen” +++

„Mussten Umsätze bislang teilen“

Dafür war Finabro bislang auf einen Partner angewiesen, der über eine entsprechende Konzession verfügt. Denn das Startup bietet verschiedene Anlageprodukte, etwa zur Altersvorsorge oder zur Kindervorsorge an. Dazu nutzt Finabro Fonds-gebundene Lebensversicherungen, was auch den Versicherungskonzern Uniqa als Investor anzog. Dass man nun über die eigene FMA-Konzession verfügt, bringt – so Obling – nicht nur mehr Freiheit in der Gestaltung des Produkts. „Wir mussten die Umsätze bislang mit dem Partnerunternehmen teilen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall“, erzählt er. Zur Umsetzung musste eine eigene Gesellschaft gegründet werden – die Finabro Vermögensverwaltungs GmbH.

Business-Modell auf FMA-Konzession angewiesen

Sich die Konzession zu holen sei von Beginn an im Business Modell geplant gewesen. „Wir haben unsere Preise von Anfang an niedrig angesetzt, damit rechnend, dass wir ab dem zweiten Jahr die FMA-Konzession haben. Unser Modell würde ohne sie nicht aufgehen“, sagt Obling. Entsprechend ändere sich nun auch vordergründig nicht viel am Produkt. „Ich kann Finabro natürlich nicht mit N26 vergleichen. Aber in diesem Punkt haben wir nun eine ähnliche Entwicklung. N26 hat als Vermittler von Wirecard begonnen. Als sie die eigene Banklizenz bekommen haben, hat sich das Produkt nicht geändert, sie hatten dann aber mehr Flexibilität und geringere Kosten“, sagt der Gründer. Bis man in die schwarzen Zahlen käme, werde es trotz reduzierter Kosten noch einige Jahre dauern. Nun stehe die Expansion innerhalb der EU, zunächst nach Deutschland, an, die mit der Lizenz dank Passporting-Regel nun leichter sei.

Fast ein Jahr – „verhältnismäßig sehr schnell“

Fast ein Jahr hat der Prozess, den Obling – wie eingangs erwähnt – als „total angenehm“ empfand, gedauert. Erste Gespräche habe es im Juli 2017 gegeben. Im August sei die formelle Antragstellung erfolgt. Im Mai erhielt man den Konzessionsbescheid. „Das war verhältnismäßig sehr schnell. Die FMA war sehr bemüht und unterstützend“, sagt Obling. Schließlich sei es für die Finanzmarktaufsicht auch ein interner Testcase gewesen, bei dem man wahrscheinlich viel dazugelernt habe. Der Gründer räumt ein: „Natürlich mussten wir auch sehr viel Arbeit reinstecken“. Vier große Hearings habe es im Zuge des Prozess gegeben, dazu viele Zwischengespräche. „Das erste Hearing war ähnlich wie ein Investoren-Pitch. Wir mussten erklären was wir warum machen“.

„Wenn man auf 49.900 Euro unten ist, bekommt man eine Verwarnung. Die Konzession kann dann sehr schnell entzogen werden“

Rund 100.000 Euro Kosten

Auch finanziell habe man einiges in den Erhalt der Konzession stecken müssen. Denn um eine FMA-Konzession als Wertpapierfirma zu erhalten, braucht ein Unternehmen ein Eigenkapital von 50.000 Euro, das niemals unterschritten werden darf. „Wenn man auf 49.900 Euro unten ist, bekommt man eine Verwarnung. Die Konzession kann dann sehr schnell entzogen werden“, sagt Obling. Daher habe man bei Finabro intern einen zusätzlichen Puffer von 20.000 Euro definiert. „Dazu kamen noch einmal rund 25.000 Euro für diverse Gebühren und Beratungskosten“, erzählt der Gründer. Insgesamt habe man also rund 100.000 Euro in den Erhalt der Konzession investiert.

„Fit & Proper“-Prüfung: Zwei Wochen intensives Lernen

Anforderungen werden beim Ansuchen um die FMA-Konzession auch an die Unternehmensvorstände selbst gestellt. „Es gibt formelle Bedingungen zur Person des Vorstands, etwa bezüglich Ausbildung, die ich nicht zu 100 Prozent erfüllt habe. Auch da war die FMA sehr entgegenkommend und hat mir dafür etwa meine Kompetenzen im Tech-Bereich angerechnet“, erzählt Obling. Eine weitere persönliche Herausforderung gab es für ihn und Co-Founder Oliver Lintner dann noch am Ende des Prozesses. „Vorstände müssen eine sogenannte ‚Fit & Proper‘-Prüfung ablegen. Das ist eine Theorieprüfung, wo man fundierte Rechtskenntnisse beweisen muss“, erzählt Obling. Für ihn als Nicht-Muttersprachler sei das umso schwerer gewesen. „Ich habe mich dazu zwei Wochen lang zurückgezogen und intensiv gelernt. Christoph (Anm. Jeschke) hat mir Studentenfutter gebracht“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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