27.05.2021

Fiktive Eigenkapitalverzinsung: „löst das Kernproblem nur sehr bedingt“

Nach dem Vorstoß von Finanzminister Gernot Blümel zu einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung fallen die Reaktionen sehr unterschiedlich aus.
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Geteilte Meinung zur fiktiven Eigenkapitalverzinsung (vlnr.): Markus Raunig, Lisa Fassl, Kambis Kohansal Vajargah, Karin Doppelbauer, Jan Krainer
Geteilte Meinung zur fiktiven Eigenkapitalverzinsung (vlnr.): Markus Raunig, Lisa Fassl, Kambis Kohansal Vajargah, Karin Doppelbauer, Jan Krainer

Finanzminister Gernot Blümel ließ heute mit einem Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen aufhorchen – der brutkasten berichtete. Diese soll Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden, meint der Minister. Die Reaktionen auf den Vorstoß fallen – wie gewohnt – gemischt aus. Im Kern stehen dabei – je nach politischer Ausrichtung – die Fragen, wie stark die Maßnahme überhaupt zum Aufbau von mehr Eigenkapital in heimischen Unternehmen beitragen kann und wie sehr auch kleine Unternehmen von der fiktiven Eigenkapitalverzinsung profitieren können.

„Ende der steuerlichen Diskriminierung“

Verhalten positiv reagieren in einer Aussendung die NEOS. „Das Ende der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital ist ein guter erster Schritt“, meint NEOS-Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer. Die Maßnahme müsse nun aber möglichst ambitioniert umgesetzt werden sagt die Abgeordnete und bekrittelt das Fehlen „echter, ehrlicher Ambitionen, Eigenkapital zu stärken“ bei der Regierung. Außerdem sei jene Maßnahme nur eine von vielen, die zudem sehr langsam wirke und vor allem die aktuell profitablen Unternehmen unterstütze. Die NEOS liefern dazu einen Katalog mit fünf Maßnahmen für mehr Eigenkapital.

Ähnlich äußert sich AustrianStartups CEO Markus Raunig auf Anfrage des brutkasten in konkretem Bezug auf Startups: „Der Vorschlag einer fiktiven Verzinsung macht Sinn und sollte Startups im Falle einer effektiven Umsetzung entlasten. Wenn man das im Finanzressort mit steuerlich attraktiven Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, einem Beteiligungsfreibetrag und einem Dachfonds für institutionelle Investoren kombiniert, dann wird das den Standort Österreich massiv stärken“.

„Kein Ersatz, sondern viel mehr eine Ergänzung“

Lisa Fassl, Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium schlägt zwar auf Anfrage des brutkasten in die selbe Kerbe, wird aber was die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen anbelangt, noch konkreter: „Das ist definitiv eine wichtige Maßnahme, um die Eigenkapital-Kultur in Österreich zu stärken, weil hier viele Unternehmen sehr schwach aufgestellt sind – und das ist problematisch. Die Maßnahme kann auch durchaus relevant für die Startup-Szene sein. Allerdings löst das unser Kernproblem nur sehr bedingt: Nämlich, dass es zu wenig Anreize gibt, in diese Form von Unternehmen überhaupt zu investieren“. Eine fiktive Eigenkapitalverzinsung sei kein Ersatz, sondern viel mehr eine Ergänzung zu Anreizen wie dem Beteiligungsfreibetrag, stellt Fassl klar.

Fiktive Eigenkapitalverzinsung nur für große Unternehmen sinnvoll?

Gänzlich ablehnend zu Blümels Vorstoß äußert sich die SPÖ. Als „umgekehrte Vermögenssteuersteuer“ und „Millionärsbonus“ bezeichnet Finanzsprecher Jan Krainer die fiktive Eigenkapitalverzinsung in einer Aussendung. Denn für die Zahlungen müssten auch „kleine“ Steuerzahler und Sparer aufkommen. Zudem helfe die Maßnahmen nur großen Unternehmen wirklich, meint der Abgeordnete. „So könnte ein Unternehmen mit 2,3 Milliarden Eigenkapital bei der fiktiven Eigenkapitalverzinsung von einem Prozent, dann 23 Millionen Euro davon gewinnmindernd geltend machen. Das Unternehmen hätte eine Steuersubvention von rund sechs Millionen Euro pro Jahr. Für kleine Unternehmen rechnet sich die ÖVP-Idee hingegen kaum. Eine GmbH mit einem Eigenkapital von 50.000 Euro würde unter diesen Bedingungen, also mit einem fiktiven Zinssatz von einem Prozent, eine Steuersubvention von 125 Euro im Jahr bekommen“, rechnet die SPÖ vor.

Dieses Argument entkräftet WKÖ-Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah in einem Statement gegenüber dem brutkasten zumindest teilweise, denn es sein eine Deckelung vorgesehen. „Die Ergebnisse der EcoAustria Studie berufen sich in ihrem Hauptszenario auf eine Deckelung von einer Millionen Euro, wovon besonders kleinere Unternehmen profitieren. Deswegen ist die Maßnahme sehr wohl für Startups geeignet“, so Kohansal Vajargah. Auch er bekräftigt jedoch weitere Forderungen wie den Beteiligungsfreibetrag und die neue Rechtsform.

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Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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