27.05.2021

Fiktive Eigenkapitalverzinsung: „löst das Kernproblem nur sehr bedingt“

Nach dem Vorstoß von Finanzminister Gernot Blümel zu einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung fallen die Reaktionen sehr unterschiedlich aus.
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Geteilte Meinung zur fiktiven Eigenkapitalverzinsung (vlnr.): Markus Raunig, Lisa Fassl, Kambis Kohansal Vajargah, Karin Doppelbauer, Jan Krainer
Geteilte Meinung zur fiktiven Eigenkapitalverzinsung (vlnr.): Markus Raunig, Lisa Fassl, Kambis Kohansal Vajargah, Karin Doppelbauer, Jan Krainer

Finanzminister Gernot Blümel ließ heute mit einem Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen aufhorchen – der brutkasten berichtete. Diese soll Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden, meint der Minister. Die Reaktionen auf den Vorstoß fallen – wie gewohnt – gemischt aus. Im Kern stehen dabei – je nach politischer Ausrichtung – die Fragen, wie stark die Maßnahme überhaupt zum Aufbau von mehr Eigenkapital in heimischen Unternehmen beitragen kann und wie sehr auch kleine Unternehmen von der fiktiven Eigenkapitalverzinsung profitieren können.

„Ende der steuerlichen Diskriminierung“

Verhalten positiv reagieren in einer Aussendung die NEOS. „Das Ende der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital ist ein guter erster Schritt“, meint NEOS-Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer. Die Maßnahme müsse nun aber möglichst ambitioniert umgesetzt werden sagt die Abgeordnete und bekrittelt das Fehlen „echter, ehrlicher Ambitionen, Eigenkapital zu stärken“ bei der Regierung. Außerdem sei jene Maßnahme nur eine von vielen, die zudem sehr langsam wirke und vor allem die aktuell profitablen Unternehmen unterstütze. Die NEOS liefern dazu einen Katalog mit fünf Maßnahmen für mehr Eigenkapital.

Ähnlich äußert sich AustrianStartups CEO Markus Raunig auf Anfrage des brutkasten in konkretem Bezug auf Startups: „Der Vorschlag einer fiktiven Verzinsung macht Sinn und sollte Startups im Falle einer effektiven Umsetzung entlasten. Wenn man das im Finanzressort mit steuerlich attraktiven Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, einem Beteiligungsfreibetrag und einem Dachfonds für institutionelle Investoren kombiniert, dann wird das den Standort Österreich massiv stärken“.

„Kein Ersatz, sondern viel mehr eine Ergänzung“

Lisa Fassl, Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium schlägt zwar auf Anfrage des brutkasten in die selbe Kerbe, wird aber was die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen anbelangt, noch konkreter: „Das ist definitiv eine wichtige Maßnahme, um die Eigenkapital-Kultur in Österreich zu stärken, weil hier viele Unternehmen sehr schwach aufgestellt sind – und das ist problematisch. Die Maßnahme kann auch durchaus relevant für die Startup-Szene sein. Allerdings löst das unser Kernproblem nur sehr bedingt: Nämlich, dass es zu wenig Anreize gibt, in diese Form von Unternehmen überhaupt zu investieren“. Eine fiktive Eigenkapitalverzinsung sei kein Ersatz, sondern viel mehr eine Ergänzung zu Anreizen wie dem Beteiligungsfreibetrag, stellt Fassl klar.

Fiktive Eigenkapitalverzinsung nur für große Unternehmen sinnvoll?

Gänzlich ablehnend zu Blümels Vorstoß äußert sich die SPÖ. Als „umgekehrte Vermögenssteuersteuer“ und „Millionärsbonus“ bezeichnet Finanzsprecher Jan Krainer die fiktive Eigenkapitalverzinsung in einer Aussendung. Denn für die Zahlungen müssten auch „kleine“ Steuerzahler und Sparer aufkommen. Zudem helfe die Maßnahmen nur großen Unternehmen wirklich, meint der Abgeordnete. „So könnte ein Unternehmen mit 2,3 Milliarden Eigenkapital bei der fiktiven Eigenkapitalverzinsung von einem Prozent, dann 23 Millionen Euro davon gewinnmindernd geltend machen. Das Unternehmen hätte eine Steuersubvention von rund sechs Millionen Euro pro Jahr. Für kleine Unternehmen rechnet sich die ÖVP-Idee hingegen kaum. Eine GmbH mit einem Eigenkapital von 50.000 Euro würde unter diesen Bedingungen, also mit einem fiktiven Zinssatz von einem Prozent, eine Steuersubvention von 125 Euro im Jahr bekommen“, rechnet die SPÖ vor.

Dieses Argument entkräftet WKÖ-Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah in einem Statement gegenüber dem brutkasten zumindest teilweise, denn es sein eine Deckelung vorgesehen. „Die Ergebnisse der EcoAustria Studie berufen sich in ihrem Hauptszenario auf eine Deckelung von einer Millionen Euro, wovon besonders kleinere Unternehmen profitieren. Deswegen ist die Maßnahme sehr wohl für Startups geeignet“, so Kohansal Vajargah. Auch er bekräftigt jedoch weitere Forderungen wie den Beteiligungsfreibetrag und die neue Rechtsform.

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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Österreich beschafft jährlich Güter, IT-Leistungen und Dienstleistungen im Wert von rund 67 ­Milliarden Euro – etwa 18 Prozent des BIP. Gleichzeitig erwirtschaften laut Austrian Startup Monitor 2023 gerade einmal fünf Prozent der heimischen Startups Umsätze mit öffentlichen Organisationen.

Dieses Missverhältnis ist kein Zufall und kein Versagen einzelner Akteure. Es ist das Ergebnis zweier Welten, die aneinander vorbeireden – und eine Chance, die Österreich systematisch liegen lässt.

Warum Innovation heute Partnerschaften braucht

Unsere Welt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien entstehen schneller, als Organisationen sie intern entwickeln können. Lieferketten werden vernetzter, Kundenanforderungen anspruchsvoller, regulatorische Rahmenbedingungen vielschichtiger. In diesem Umfeld ist es weder möglich noch sinnvoll, alles selbst zu entwickeln. Was es braucht, sind smarte Partnerschaften – mit Unternehmen, die genau das lösen, wofür intern Zeit, Team, Ressourcen oder Kernkompetenzen fehlen.

Startups sind dafür prädestiniert: Sie arbeiten mit starkem Problemfokus, entwickeln schlanke Lösungen und bringen eine Geschwindigkeit mit, die etablierte Organisationen strukturell nur schwer erreichen. Viele große Unternehmen im DACH-Raum haben das längst erkannt.

Doch einfach bei Startups einzukaufen funktioniert nicht – klassische Einkaufsprozesse, Rechtsabteilungen und Risikomanagement-Strukturen sind auf Stabilität ausgelegt: bewährte Lieferanten, lange Referenzlisten, geprüfte Bilanzen. Ein Startup mit 18 Monaten Geschichte fällt durch dieses Raster; nicht, weil die Lösung schlecht ist, sondern weil die Prozesse keine Ausnahme kennen. Das Ergebnis: Startups scheitern nicht am Produkt, sondern an der Bürokratie.

Ein Modell, das in der Praxis bereits funktioniert

Venture Clienting wurde als strukturierte Antwort auf genau dieses Problem entwickelt. Kein Fördermodell, keine Beteiligung, kein Accelerator-Programm – sondern ein klarer Prozess: Problemstellungen aus den Fachabteilungen werden identifiziert, passende Startups gescoutet und strukturiert evaluiert. Dann folgt ein Pilotprojekt unter realen Bedingungen, mit definierten Hypothesen und messbaren KPIs. Das Ziel ist nicht das Pilotprojekt selbst, sondern die fundierte Entscheidung danach: skalieren, stoppen oder weiter iterieren?

BMW hat den Ansatz mit der Startup Garage salonfähig gemacht; mittlerweile setzen viele Unternehmen im DACH-Raum und darüber hinaus darauf. Gerade in einer Zeit knapper Budgets gewinnen Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit mit Startups strategisch an Bedeutung.

Public Venture Clienting überträgt diesen Prozess auf die öffentliche Hand: Öffentliche Organisationen und staatsnahe Unternehmen treten als frühe zahlende Kund:innen auf. Die öffentliche Organisation bekommt eine funktionierende Lösung für ein konkretes Problem, das Startup bekommt das Wertvollste, was es in einer frühen Phase bekommen kann: einen zahlenden Kunden, einen Markttest, eine Referenz; und damit offene Türen zu weiteren Märkten und Investoren.

Warum Public Venture Clienting gerade jetzt an Bedeutung gewinnt

Die öffentliche Hand steht unter Druck: Digitalisierung, Klimawende, Versorgungssicherheit und Effizienzsteigerung müssen gleichzeitig vorangetrieben werden – bei begrenzten Ressourcen und steigenden Erwartungen von Bürger:innen und Politik. Startups liefern hier schnelle, digitale und nutzerzentrierte Lösungen für Verwaltung, Mobilität, Klima, Energie und Bürgerdienste; Lösungen, die der öffentliche Sektor in dieser Geschwindigkeit oft nicht selbst entwickeln kann.

Startups stehen unter einem anderen, aber gleichwertigen Druck – Risikokapital-Finanzierungen sind zurückgegangen, der Druck von Investor:innen wegen früher Umsätze ist gestiegen. Hier liegt ein fundamentales Paradox: Österreich hat einen der größten potenziellen Märkte direkt vor der Haustür (67 Milliarden Euro Beschaffungsvolumen), und doch ist dieser Markt für die meisten Startups praktisch nicht zugänglich. Ein öffentlicher Pilotkunde ändert das schlagartig: Cashflow, Stabilität – und eine Referenz, die kein Investor kaufen kann.

Hinzu kommt die dritte Dimension: der Standort. Ein Ökosystem, in dem öffentliche Organisationen systematisch als frühe Kunden auftreten, stärkt heimische Startups auf dem Weg zur Skalierung – und macht Österreich als Innovationsstandort attraktiver. Nicht als Schlagwort, sondern als messbarer Wettbewerbsvorteil im europäischen Vergleich.

Österreich hat eine sehr gute öffentliche Frühphasenfinanzierung für Startups geschaffen und mit dem Dachfonds entsteht Wachstumskapital für Skalierung und Internationalisierung. Das ist richtig und wichtig – und reicht trotzdem nicht. Denn Kapital allein macht aus einer guten Idee noch keine Innovation. Was eine Idee zur Innovation macht, ist die Marktannahme: der Moment, in dem ein echter Kunde echtes Geld bezahlt. Erst dieser Beweis macht aus einem Produkt ein skalierbares Unternehmen. Public Venture Clienting ist damit eine notwendige Ergänzung. Die Kombination aus Kapital und Marktzugang ist der entscheidende Hebel.

Wo die Zusammenarbeit heute an ihre Grenzen stößt

Für das Whitepaper „Public Venture Clienting“ wurden ausführliche Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitenden aus Verwaltung, staatsnahen Unternehmen und der Startup-Szene geführt. Die Herausforderungen sind strukturell tiefer verwurzelt als oft angenommen – und lassen sich in vier Bereiche unterteilen.

Kulturelle Unterschiede

Startups agieren schnell, iterativ und mit hoher Fehlertoleranz. Öffentliche Organisationen sind durch strenge Regulierungen, formale Prozesse und Verantwortlichkeit geprägt – jede Entscheidung muss öffentlich verantwortet werden können. Diese unterschiedlichen Betriebssysteme erzeugen täglich Reibung und Missverständnisse. Ohne bewusste Brückenbauer:innen auf beiden Seiten führt das zu Stillstand.

Fehlende Schnittstellen und Silostrukturen

Für Startups ist oft unklar, wer innerhalb der Organisation zuständig ist, wer entscheidet, wer Budget hat. Bedarfsträger:innen, Einkauf und Rechtsabteilung agieren in Silos mit unterschiedlichen Zielsystemen und ohne gemeinsame Verantwortung für Innovationsprojekte. Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste und macht es schwer, eine Tür zu finden, die wirklich aufgeht.

Unterschiedliche Budgethorizonte

Startups operieren mit begrenzter Liquidität und brauchen rasche Entscheidungen sowie zeitnahe Zahlungen. Öffentliche Organisationen planen in Jahreshaushalten. Selbst kleine Beträge für erste Pilotierungen unterliegen langen internen Freigabeprozessen – ein strukturelles Missverhältnis, das Kooperationen abbremst, noch bevor sie begonnen haben.

Rechtliche Unsicherheit und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint – in beide Richtungen. Für Startups ist es eine strukturelle Hürde: Vergabeverfahren verlangen Eignungsnachweise wie Mindestumsätze, Bonitätsnachweise oder Referenzprojekte, die junge Unternehmen kaum erfüllen können. Ein überzeugendes MVP reicht formal nicht aus. Auf der anderen Seite existieren Spielräume: funktionale Leistungsbeschreibungen, Innovationspartnerschaften, Direktvergaben bis 143.000 Euro. Das Problem ist oft nicht das formale Erlaubtsein, sondern die Prüfrealität dahinter: Vergabeentscheidungen müssen ex post gegenüber Kontroll- und Prüfstellen – insbesondere dem Rechnungshof – tragfähig begründet werden können. Diese Anforderung prägt das tatsächliche Entscheidungshandeln oft stärker als der gesetzliche Spielraum selbst. Das Ergebnis: Innovative Beschaffungsansätze werden vor allem dort genutzt, wo sie in standardisierte, intern abgestimmte Prozesse eingebettet sind. Wo das fehlt, entscheiden Einkauf, Recht und Fachabteilungen mit unterschiedlichen Zielen und ohne gemeinsame Verantwortung für das Innovationsprojekt als Ganzes.

Vom Einzelfall zur Struktur

Public Venture Clienting ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Öffentliche Organisationen entwickeln ein besseres Verständnis für iterative Innovationsprozesse; Startups lernen, wie Vergabe- und Entscheidungslogiken im öffentlichen Bereich funktionieren. Beide Seiten gewinnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.

Was es dafür braucht, zeigen die Interviews deutlich: klare Zuständigkeiten. Wer ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Startups? Wer begleitet den Übergang vom Pilotprojekt in die Skalierung? Öffentliche Organisationen, die das intern klar regeln – mit einer zentralen Anlaufstelle, interdisziplinären Teams aus Bedarfsträger:innen, Einkauf und Recht sowie definierten Prozessen –, schaffen die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Das Vergaberecht muss dabei kein Feind sein. Statt Einzelentscheidungen fallweise abzusichern – oft mit externen Gutachten, die Zeit und Geld kosten –, braucht es standardisierte Schablonen: Begründungstexte für Direktvergaben, Checklisten für funktionale Ausschreibungen, klare Pilotklauseln.

Wenn öffentliche Beschaffung konsequent als Innovationsinstrument verstanden wird, verwandelt sie sich vom bürokratischen Pflichtprogramm in einen Motor für Fortschritt, Digitalisierung und Standortentwicklung. Nicht vom Einzelfall zur Ausnahme – sondern vom Einzelfall zur Struktur.

Wie das konkret gelingen kann – mit Handlungsempfehlungen, Best Practices und einem detaillierten Blick auf das Vergaberecht –, zeigt das vollständige Whitepaper, das im Juni erschienen ist.


Dieser Text ist ein Sneakpeek aus dem Whitepaper „Public Venture Clienting“, veröffentlicht in Kooperation mit Viktoria Ilger und Venture Clienting Austria (VCA).

Viktoria Ilger unterstützt mit ihrem Unternehmen Sustainable Transformers Organisationen dabei, Innovation strukturiert in die Anwendung zu bringen – mit besonderem Fokus auf Corporate Venturing und der Zusammenarbeit mit Startups. Zuvor hat sie über mehrere Jahre die Open-Innovation-Aktivitäten eines internationalen Technologieunternehmens aufgebaut. Sie ist Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Venture Clienting Austria (VCA), einem Verein, der den Austausch rund um Venture Clienting in Österreich fördert und Best Practices zwischen Unternehmen, öffentlicher Hand und Startups sichtbar macht.

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