18.12.2019

FFG fördert mit 1,8 Millionen Euro vier neue Innovationswerkstätten

Die FFG fördert vier neue Innovationswerkstätten in Wien, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg. Für die Förderungen stellte die Nationalstiftung 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.
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FFG
(c) AdobeStock / Maksym Povozniuk

Zur Öffnung des Innovationsprozesses im Sinne von Open Innovation hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) 2017 erstmals Innovationswerkstätten ausgeschrieben. Sie sollen laut FFG ein “produktives Umfeld für Innovation, Vernetzung, Wissenstransfer und Forschung” bieten.

Zudem haben die Werkstätten zum Ziel, neue Zielgruppen, wie Schulen und Vereine, in Innovationsaktivitäten einzubinden. Die Förderung beträgt pro Innovationswerkstatt bis zu 500.000 Euro auf maximal fünf Jahre. Die maximale Förderquote liegt bei 50 Prozent.

+++ “Forschung ist so breitenwirksam wie Sport” +++

FFG: Vier neue Innovationswerkstätten

Wie die FFG am Mittwochvormittag mitteilte, werden vier neue Innovationswerkstätten mit insgesamt 1,8 Millionen Euro gefördert. Von 24 Anträgen konnten sich laut den FFG-Geschäftsführern Henrietta Egerth und Klaus Pseiner insgesamt vier Werkstätten durchsetzen. Zu ihnen zählen:

HIC – Happylab Innovation Cluster

  • Organisation: Happylab GmbH, Wien
  • Förderung: 500.000 Euro

Pioniergarage – Innovationshub Pioniergarage Salzburg

  • Organisation: Innovations- und Technologietransfer Salzburg GmbH, Salzburg
  • Förderung: rund 500.000 Euro

DI 2.0 – Der Funke um Innovation zu zünden – Begeistern.Lernen.Umsetzen

  • Organisation: Plattform für digitale Initiativen, Vorarlberg
  • Förderung: rund 400.000 Euro

Beta-Campus – Beta-Campus, Entwicklung eines Ökosystems für generationenübergreifende Innovation, Kollaboration und Fachkräftesicherung

  • Organisation: Beta-Campus – Verein zur Errichtung und Entwicklung eines regionalen Leuchtturmprojekts zur Fachkräftesicherung, Niederösterreich
  • Förderung: rund 400.000 Euro

Ergänzende Förderung für Happylab

Für das Wiener Projekt Happylab plant die Wirtschaftsagentur Wien laut der FFG ergänzend zur Förderung des Bundes eine Kofinanzierung in der Höhe von 250.000 Euro. Das Happylab ist eine offene Werkstätte mit Co-working Space, die Interessierten einen kostengünstigen Zugang zu digitalen Produktionsmaschinen, wie 3D-Druckern oder Laser-Cuttern, ermöglicht.

“Happylab will zukünftig verstärkt Startups, Mädchen und Frauen sowie Bildungsinstitutionen als neue Zielgruppen ansprechen. Das passt perfekt zur neuen Wirtschaftsstrategie Wien 2030, in der Digitalisierung und smarte urbane Produktion als zentrale Themen festgelegt wurden”, so Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien.


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Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im September präsentierten sich beide Seiten als Sieger. Dennoch gehen nun beide in Berufung.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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FFG fördert mit 1,8 Millionen Euro vier neue Innovationswerkstätten

Zur Öffnung des Innovationsprozesses im Sinne von Open Innovation hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) 2017 erstmals Innovationswerkstätten ausgeschrieben. Sie sollen laut FFG ein “produktives Umfeld für Innovation, Vernetzung, Wissenstransfer und Forschung” bieten. Zudem haben die Werkstätten zum Ziel, neue Zielgruppen, wie Schulen und Vereine, in Innovationsaktivitäten einzubinden. Die Förderung beträgt pro Innovationswerkstatt bis zu 500.000 Euro auf maximal fünf Jahre. Für das Wiener Projekt Happylab plant die Wirtschaftsagentur Wien laut der FFG ergänzend zur Förderung des Bundes eine Kofinanzierung in der Höhe von 250.000 Euro.

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