06.03.2024

90 Prozent des Finanzierungsvolumens für Startups fließen in rein männliche Gründerteams

Nur bei 16 Prozent der Finanzierungsrunden ist zumindest eine Frau im Founding Team vertreten - noch weniger als im Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Female Startup Funding Index 2023 für Österreich.
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(c) AdobeStock

Kurz vor dem Weltfrauentag am 8. März präsentieren EY, Female Founders und Fund F ihren neuen Female Startup Funding Index 2023, der seit Anfang 2022 halbjährlich erscheint (brutkasten berichtete). Und das Ergebnis ist ernüchternd: Nach wie vor kommen Investments in heimische Startups fast ausschließlich rein männlich zusammengesetzten Gründungsteams zugute: Bei 84 Prozent der Finanzierungsrunden 2023 bestanden die Gründungsteams nur aus Männern – das sind nochmal drei Prozentpunkte mehr als 2022 (81 Prozent). Bei nur 14 Prozent bestanden die Founding Teams aus männlichen und weiblichen Gründer:innen. Für rein weiblich besetzte Führungsteams gab es im ersten Halbjahr 2023 nur drei Finanzierungsrunden – das entspricht rund zwei Prozent.

Female Funding Gap

Noch größer ist das Ungleichgewicht beim Finanzierungsvolumen: 90 Prozent des investierten Kapitals – und damit abermals mehr als 2022 mit 87 Prozent – flossen in Startups und Scaleups, bei denen das Founding Team nur aus Männern besteht. Der Wert liegt auch knapp über dem langfristigen Durchschnitt von 88 Prozent zwischen 2010 und 2021. Dementsprechend ist der Anteil der weiblichen Founder auch in der Frühphase bis zu einer Million Euro Finanzierungsvolumen mit 9,6 Prozent am höchsten, sinkt bei Deals zwischen 1,1 und zehn Millionen Euro bereits auf 6,5 Prozent und landet schließlich bei Runden mit über 50 Millionen Euro Volumen bei null.

„Was mich schockiert ist die Tatsache, dass sich die Zahlen in Österreich gegen den europäischen Trend entwickeln. Wir sehen in Europa eine Zunahme an Finanzierungsrunden mit weiblicher Beteiligung, gerade bei Pre-Seed-Runden. Warum Österreich hier besonders schlecht dasteht – trotz des überdurchschnittlich hohen Anteils an Startup-Gründerinnen – hat aus meiner Sicht ganz starke gesellschaftliche und strukturelle Gründe“, so Lisa-Marie Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders.

Wie die Branchen abschneiden

Nur jede:r zehnte Gründer:in von Startups mit Investment ist weiblich. Insgesamt waren 335 Gründer:innen 2023 an zumindest einer Finanzierungsrunde beteiligt. Nur 29 dieser Gründer:innen und damit weniger als jede:r zehnte Founder:in war weiblich. Damit liegt der Anteil an Gründer:innen mit einer Investitionsrunde deutlich unter dem jährlichen Durchschnitt (17 Prozent).

Am höchsten ist der Frauenanteil mit 30 Prozent im Bereich Professional Services (fünf Finanzierungsrunden). In den Sektoren E-Commerce (15 Prozent, 22 Runden), AgTech (13 Prozent; drei Runden), Health (zwölf Prozent; 17 Runden), Hardware (elf Prozent, drei Runden) und Software & Analytics (zehn Prozent, 57 Runden) liegt der Anteil an Gründerinnen ebenfalls überdurchschnittlich hoch. In neun der 16 untersuchten Sektoren bestanden die Gründungsteams der Startups mit Finanzierungsrunden 2023 ausschließlich aus männlichen Gründern, darunter FinTech, Energy oder Mobility.

„Die Zahlen für Österreich decken sich nur wenig mit den Zahlen, die wir europaweit sehen. ClimateTech und Fintech sind in unserem internationalen Dealflow deutlich stärker repräsentiert als hierzulande. Im letzten Jahr hat Fund F mehr als 20 Prozent der Startups allein im Bereich ClimateTech gescreent, zwei Unternehmen aus diesem Vertical sind bereits Teil des Fund F Portfolios“, so Valerie Hengl, die seit Feber die Geschäftsführung von Female Founders verstärkt.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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