05.12.2017

feedbackr: Grazer Startup erhält sechsstellige FFG-Förderung

Das Tool des Grazer startups feedbackr ermöglicht auf Konferenzen Interaktion zwischen Publikum und Speakern. Mit eine FFG-Förderung wird nun ein Chatbot entwickelt.
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feedbackr graz erhält ffg förderung
(c) feedbackr: Gründer-Duo Karin Pichler und Christian Haintz

Eine Speakerin ruft während eines Vortrags zum Voting auf. Die Teilnehmer zücken ihre Smartphones und stimmen ab. Die Rednerin bekommt das Ergebnis direkt auf einem Bildschirm angezeigt und kann darauf eingehen. Das ist eine Funktion des Audience-Response-Tools, das das Grazer Startup feedbackr entwickelt hat. Es läuft Browser-basiert, braucht also keine App. Es wird bei Veranstaltungen wie Konferenzen, Workshops und in der Lehre eingesetzt. So etwa auch beim vergangenen Startup Playground in Graz. Neben der Voting-Funktion bietet es etwa auch – wie der Name vermuten lässt – eine anonymisierte Feedback-Funktion.

+++ Chatbot Steckbrief: 2,5 Mio. Nachrichten wurden bereits an Katze Mica geschickt +++

Sechsstellige Summe von der FFG

Nun will das Startup sein Produktportfolio erweitern und suchte dazu bei der FFG um eine Förderung an. Es ist eine nicht näher bezifferte sechsstellige Summe geworden. Mit ihr soll nun ein Matchmaking-Chatbot weiterentwickelt werden. “Die FFG-Förderung ermöglicht uns, unser Kernprodukt feedbackr gezielt und effizient weiterentwickeln zu können,” sagt CTO Christian Haintz. Man plane auch, das Personal zu erweitern. In absehbarer Zeit soll auch der Eintritt in den internationalen Markt gelingen. Hinter feedbackr steht die 2012 gegründete IT-Firma Carrot & Company. Sie ist laut Firmenbuch zu 100 Prozent in Founder-Besitz.

feedbackr-Chatbot soll perfekte Gesprächspartner finden

Im Zuge des Förderantrags musste feedbackr eine Machbarkeitsstudie vorlegen. Bewilligt wurde die Förderung im Bereich Machine Learning. Ein auf Basis der Technologie arbeitender Chatbot soll den Matchmaking-Prozess für Veranstaltungs-Teilnehmer erleichtern. Konkret soll der Bot direkt bei der Suche nach passenden Gesprächspartnern helfen, indem er Präferenzen analysiert, die von den Usern angegeben werden.

+++ Chatbot-Accelerator Elevate startet 2. Batch +++


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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