03.04.2023

Faktencheck zu Nehammer: Lösen Innovationen die Klimakrise?

Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer sieht Innovationen als Schlüsselinstrument im Kampf gegen die Klimakrise. Expert:innen und der Koalitionspartner hegen Zweifel.
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(c) BKA / Andy Wenzel / Hintergrund (c) Adobe Stock / luschenF

Schluss mit dem Artensterben. Schluss mit dem Extremwetter. Einfach: Schluss mit dem Klimakrise. Die Menschheit eint das gemeinsame Ziel die Klimaerhitzung und seine Auswirkungen im Zaun zu halten. Über die Art und Weise, wie die Mammutaufgabe des 21. Jahrhunderts bewältigt werden soll, herrscht hingegen weitaus weniger Einigkeit unter den Verantwortungsträger:innen. Auch in der österreichischen Bundesregierung spießt es sich. Die türkis-grüne Koalition, die 2020 „das Beste aus beiden Welten“ versprach, reibt sich zunehmend an der Frage, wie diese Welt zu retten ist.

Die Technologie, die sie meinen

Es ist ein beliebtes Argument hauptsächlich konservativer Politiker: Innovation und neue Technologien seien der Weg aus der Klimakrise. Statt über, bei der Bevölkerung unbeliebte Themen, wie Tempo 100, Kerosinsteuern oder Energiewende, zu sprechen, wird der Innovationsgeist beschworen. Mit Fortschritt aus der Klimakrise – so die Idealvorstellung. Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz meinte im Juli 2021 noch, dass der „einzig richtige Zugang ist, auf Innovation und Technologie zu setzen“.

Sein nach-Nachfolger Karl Nehammer stieß in ein ähnliches Horn. Im Zuge des E-Fuels-Kompromisses zwischen Deutschland und der EU meinte Nehammer: „Klimaneutralität kann nur Hand in Hand mit technologischem Fortschritt und Innovation erreicht werden“. Auf brutkasten-Nachfrage, ob die Klimakrise also ohne Verzicht bewältigbar wäre, blieb man im Bundeskanzleramt unkonkret: „Wir richten unseren Blick optimistisch in die Zukunft, dabei vertrauen wir auf Innovation und Technologie“.

Der Weltklimarat hingegen beurteilt die Rolle von Innovation folgendermaßen: „Innovation und technologischer Wandel werden nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Änderungen sind im gesamten Produktions- und Konsumsystem sowie in der Gesellschaft erforderlich – einschließlich Verhaltensänderungen.“

Nehammer sieht neben E-Fuels auch grünen Wasserstoff aus Marokko sowie CO² abscheidende Verfahren als Schlüsselinstrumente im Kampf gegen den Klimawandel. E-Fuels sollen verkürzt erklärt aus erneuerbaren Energien hergestellt werden und als Antriebsart für Fahrzeuge, ohne zusätzliche Emissionen zu verursachen, herhalten. Der grüne Wasserstoff aus Marokko wäre bei der Produktion von E-Fuels eine wichtige Ressource.

Nehammer setzt auf E-Fuels

Mit Vollgas aus der Klimakrise will Nehammer vor allem mit E-Fuels kommen. So zeigte sich der Kanzler zuletzt über die Einigung der EU und der deutschen Bundesregierung, dass diese nun vom Verbrenner-Verbot ausgenommen sind, erfreut. Befürworter:innen von E-Fuels erhoffen sich von den synthetischen Kraftstoffen eine klimaneutrale Alternative zu herkömmlichen Treibstoffen. Auch Nehammers Parteikollegen sehen in E-Fuels die Zukunft der Mobilität. ÖVP-Verkehrssprecherin Barbara Thaler etwa, sagt: „Ein Auto mit einem österreichischen Motor, betrieben mit E-Fuels aus Dänemark oder Biokraftstoffen aus Österreich hilft dem Klima mehr, als ein E-Auto aus China betrieben mit deutschem Kohlestrom”.

Expert:innen beurteilen die Anwendung des Kraftstoffs im Individualverkehr als ineffizient. Wie bei jeder Energieumwandlung gehe auch bei der Umwandlung von Wasserstoff in synthetischen Treibstoff Energie „verloren“. Günter Pauritsch von der österreichischen Energieagentur rechnet bei E-Fuels mit einem Energieverlust von rund 85 Prozent „Da wird unnötig Energie verbraucht und das nur dafür, dass ich mit Zwang versucht habe, einen Verbrennermotor zu fahren.“

Zur Sache:

Laut Berechnungen des Umweltbundesamtes zählt der Verkehrssektor zu den Hauptverursachern für Treibhausgas-Emissionen. Seit 1990 haben die Treibhausgase im Verkehrssektor um 52 Prozent zugenommen. Derzeit liegt der Anteil an CO²-Emmissionen, die durch den Verkehr in Österreich verursacht werden, bei rund 25 Prozent.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) hat sich ebenfalls mit dem neuen Kraftstoff beschäftigt. Zwar sollten E-Fuels als Lösung nicht ausgeschlossen werden, jedoch muss man bei der Diskussion auch den Blick auf das Preisschild werfen. WIFO-Ökonom Franz Sinabell sieht die Kosten von E-Fuels derzeit als unerschwinglich an.

Dabei merkt der Experte aber an, dass E-Fuels in einigen Bereichen einen wichtigen Beitrag zur Emissionsreduktion leisten können. Jedoch nur in jenen, wo keine effizienten Alternativen verfügbar wären, beispielsweise im Flugverkehr, in der Schifffahrt oder Oldtimer-Rallys. Für den täglichen Individualverkehr wären jedoch E-Autos die bessere Alternative.

Auch das grün-geführte Klimaministeriums sieht E-Fuels im größeren Maßstab als wichtigen Beitrag zur Verkehrswende in den Bereichen, wo es keine Alternativen gibt. Die gegenwärtige Diskussion sei jedoch mehr eine Scheindebatte. Für den Individualverkehr sei klar, dass E-Fuels weder leistbar sind, noch in ausreichenden Mengen produziert werden können.

Schmutziges Geschäft mit grünem Wasserstoff

Österreich und die EU haben als Reaktion auf den horrenden Preiszettel zuletzt einen Energie-Export als Plan präsentiert und dabei den Fokus auf Marokko gerichtet. Sich das nordafrikanische Königreich als Vorbild in der Energieversorgung zu nehmen, scheint mit Blick auf die Zahlen ein guter Plan zu sein. Laut der NGO Climate Action Tracker ist Marokkos Klimapolitik fast mit dem angepeilten 1,5-Grad-Ziel vereinbar – Österreich und andere europäische Staaten sind davon Lichtjahre entfernt.

Die geplante Abhängigkeit von Marokko hat jedoch einen Haken. So ist der nordafrikanische Staat von einer Demokratie ähnlich weit entfernt, wie Österreich vom Erreichen der Klimaziele. Marokko wird von König Mohammed VI. regiert, der trotz konstitutionell-monarchischen System realpolitisch nahezu absolut herrscht. Dabei läuft Österreich und Europa abermals Gefahr sich neuerlich von einem autokratisch-regierten Staat abhängig zu machen.

Die jüngsten Erfahrungen mit Russland zeigen dabei jedoch die Gefahr von derartigen Schritten. Aktuell ist aber ohnehin unklar, wann Marokko in der Lage ist grünen Wasserstoff nach Europa zu liefern. Im Jahr 2021 sind die österreichischen Exporte in den autokratischen Staat bereits um 37,7 Prozent auf 179,9 Millionen Euro gestiegen. Wann Marokko in der Lage ist grünen Wasserstoff nach Europa zu liefern, ist aber ohnehin noch nicht abschätzbar.

Nicht massentaugliche Verfahren

Gestiegen ist in den vergangenen Jahren bekanntermaßen auch der CO²-Ausstoß. Der Treibhausgasausstoß im Jahr 2022 war global der höchste der Geschichte, auch in Österreich. Um dem entgegenzuwirken, spricht sich Nehammer für Technologien aus, die CO² wieder aus der Atmosphäre abscheiden können.

Tobias Pröll, Professor für Energietechnik und Energiemanagement an der Boku Uni Wien. meint dazu: „Die Abscheidung und geologische Speicherung von CO² von relevanten Punktquellen (chemische Industrie, Zementindustrie, Eisen- und Stahlindustrie) ist unumgänglich, wenn man die Klimaziele erreichen will“. Skandinavische Staaten würden auf die Technologien bereits setzen.

Nehammer blieb in seinen Ausführungen zum Thema unkonkret und reagierte auch auf brutkasten-Nachfrage nicht, welche konkrete Technologie er im Sinn hat. Die bekanntesten sind derzeit das DAC (direct air capture) und CCS (carbon capture and storage)-Verfahren. Dabei gebe es laut Pröll einen entscheidenden Unterschied. Bei CCS wird CO² aus Industriegasen oder Verbrennungsabgasen abgeschieden, bei DAC geschieht die Abscheidung „in einem Aufwaschen“ aus der Umgebungsluft.

Das letztere System ist demnach um das fünf- bis zehnfache energieaufwändiger und zur Lösung unserer Klimakrise „absolut ungeeignet“, so Pröll. In kleineren Maßstäben sei jedenfalls das CSS-System Teil der Lösung der Klimakrise, andere Maßnahmen ersetzen kann doch diese Technologie laut dem Experten nicht. „Oft wird suggeriert die Technik wird das Problem lösen. Das ist aber ein Trugschluss. Denn diese Technologien sind sehr ineffizient beziehungsweise energieaufwendig“, gibt Pröll zu bedenken.

Koalitionsklima vs. Weltklima

Vonseiten des grünen Koalitionspartner werden die Ansagen vom Bundeskanzler skeptisch wahrgenommen. Hinter vorgehaltener Hand heißt es aus grünen Kreisen gegenüber brutkasten, dass die ÖVP dabei bewusst auf eine Verzögerungstaktik setze. Das Beschwören der Innovationskraft der Technologie, die in der Zukunft zum Retter werden soll, sei eine gern genutzte Ausrede, aktuell keine Maßnahmen zur Beschränkung des Klimawandels zu setzen. Anstatt über derzeit nicht realisierbare und teils ineffiziente Technologien zu debattieren, brauche es klare Ziele, die man verfolgen muss.

Die Dekarbonisierung der Industrie nimmt dabei einen wichtigen Teil auf der grünen Agenda ein. Dafür sehe die Wasserstoffstrategie der Regierung auch gezielt den Einsatz von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien vor. In geringen Mengen könnte dieser auch in Österreich produziert werden – klar sei aber auch, dass es Importe brauchen würde.

Entsprechende Projekte gäbe es etwa bereits in Dänemark. Handelsbeziehungen würden sich aber erst im Aufbau befinden. Im Verkehrssektor sei nachweislich die E-Mobilität die Zukunft. Technologien, die CO² abscheiden und wieder in den Produktionskreislauf zurückführen, hätten ebenfalls Potential – jedoch für einzelne Teile der Industrie und nicht für das gesamte Land. Die Pläne des Kanzlers dürften dem Koalitionsklima also nicht schaden, dem Weltklima hingegen schon.

Info: Dieser Text wurde gemeinsam von Sandra Czadul & Tobias Kurakin verfasst.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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