08.07.2021

Fairtrade Österreich: Warum es faire Lieferketten und Kinderrechte braucht

Was für Patentrechte weltweit gilt, sollte für Menschenrechte erst recht möglich sein, nämlich, dass sie einklagbar sind. Die Realität sieht aber – zumindest noch – ganz anders aus, wie Fairtrade Österreich-Geschäftsführer Hartwig Kirner im Gastkommentar beleuchtet.
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Fairtrade Österreich
© Dominik Schallauer/Fairtrade

Rohstoffe werden international eingekauft und durchlaufen oft unzählige Stationen und Produktionsschritte, ehe sie bei den Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande ankommen. Auch wenn in vielen Sektoren Menschenrechtsverstöße auf der Tagesordnung stehen, wird viel zu wenig dagegen unternommen und Unternehmen reden sich auf ihre Vorlieferanten aus.

Das Beispiel der Schokoladeindustrie zeigt, dass Freiwilligkeit zwar wichtige Impulse setzen kann, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Sie reicht aber nicht aus, um eine großflächige Transformation zu fairen Lieferketten zu erzielen. Denn die großen Unternehmen versprechen seit Jahren, sich für Menschenrechte einzusetzen und die Entwaldung zu stoppen, doch aktuell ist das Gegenteil der Fall. Erstmals seit mehr als 20 Jahren steigt die ausbeuterische Kinderarbeit weltweit wieder an. Eine neue Studie schätzt, dass alleine in Westafrika rund 1,5 Millionen Kinder im Kakaoanbau schuften müssen, anstatt auf der Schulbank zu sitzen. Zudem werden immer größere Flächen gerodet, um Platz für Monokulturen zu machen.

Eine Initiative von Ghana und Elfenbeinküste, den Hauptanbauländern für Kakao, zur Bekämpfung der Armut von Kakaobauernfamilien, droht am Widerstand von großen Kakaohändlern mit dominanter Marktposition zu scheitern. Was sind freiwillige Versprechen wert, wenn keine Taten folgen? Jene Unternehmen, die tatsächlich bereit sind, ethisch zu handeln, müssen die dafür erforderlichen Kosten alleine tragen und jene, die nur Lippenbekenntnisse abliefern, haben einen Wettbewerbsvorteil. Es wird Zeit, die Benachteiligung der verantwortungsvollen Unternehmen zu beenden und alle Marktteilnehmer in die Verantwortung zu nehmen.

„Was sind freiwillige Versprechen wert, wenn keine Taten folgen?“

Hartwig Kirner, Geschäftsführer Fairtrade Österreich

Lieferkettengesetz: Wichtiger und mutiger Schritt

Höchst erfreulich daher, dass endlich Bewegung in dieses Thema kommt. Im internationalen Jahr gegen Kinderarbeit hat sich Deutschland dazu entschlossen, einen mutigen Schritt zu setzen. Künftig wird es dort ein Lieferkettengesetz geben, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einfordert. Wer sich nicht daran hält, kann haftbar gemacht werden, auch wenn die jeweiligen Verstöße im Ausland passieren.

Das ist ein wichtiger erster Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz. Bürgerinnen und Bürger sind immer weniger bereit ein Wirtschaftssystem zu akzeptieren, das Menschen nur als möglichst billigen Faktor in der Produktion sieht. Als Konsumentinnen und Konsumenten schauen sie mittlerweile immer stärker darauf, wo die Produkte herkommen, die sie kaufen und sind nicht länger bereit, über Missstände einfach hinwegzusehen. Das Umdenken hat längst begonnen. Die deutsche Gesetzesinitiative sollte daher auch beispielhaft für unser Land sein.

„Auf weltweite Herausforderungen kann es nur internationale Antworten geben.“

Hartwig Kirner, Geschäftsführer Fairtrade Österreich

Ich appelliere an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Österreichs, eine Initiative für ein europäisches Lieferkettengesetz zu unterstützen, das in den nächsten Monaten in den EU-Gremien beraten werden wird. Denn auf weltweite Herausforderungen kann es nur internationale Antworten geben. Ein erster Schritt ist gesetzt, nun müssen weitere folgen, um die Chancen, die die Globalisierung unbestreitbar bietet, gerechter nutzbar zu machen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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