26.05.2021

“Sweet Solution”: Schokohersteller “kopiert” Konkurrenz gegen Kinderarbeit und Sklaverei

Mit seinen vier "Sweet Solution"-Schokoladentafeln bringt der niederländische Schokolade-Hersteller "Tony's Chocolonely" eine Botschaft nach Österreich und in die Regale des Handels: Schokolade sollte ohne Kinderarbeit und moderne Sklaverei hergestellt werden.
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Der Druck auf führende Schokoladenproduzenten wächst. Auch wenn Paul Schoenmakers, “Head of Impact” bei Tony’s Chocolonely, sagt: “Mit diesen Tafeln wollen wir keine Schuldzuweisungen machen, vielmehr fordern wir die gesamte Schokoladenindustrie und somit jede einzelne Marke, dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und zusammenzuarbeiten, um 100 Prozent sklavenfrei produzierte Schokolade zur Norm zu machen. Und das weltweit. Wir alle sind Teil des Problems – und wir alle können und sollten Teil der Sweet Solution sein.“

20 Jahre Stillstand?

Mit dieser diplomatischen Aussage weist der niederländische Gründer auf ein Problem hin, dessen Lösung sich Schokoladehersteller bereits 2001 auf die Fahnen geschrieben haben. Passiert sei wenig. Damals versprachen die acht größten Schokoladenunternehmen der Welt, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und der modernen Sklaverei aus ihren Lieferketten zu streichen. Und unterzeichneten das “Harkin-Engel-Protokoll“.

Harkin-Engel als “Larifari-Lösung”?”

Dieses Protokoll wurde allerdings auch deshalb angenommen, um die Entwicklung eines obligatorischen Etiketts “Keine Kindersklaverei” für Schokolade zu stoppen. Bei allen positiven Hoffnungen blieb Harking-Engel unverbindlich und hat bis heute keine Konsequenzen, wenn es nicht eingehalten wird. Zusammen mit anderen Schokoladenherstellern und Partnern setzt sich aus diesem Grund “Tony’s Chocolonely” seit 2017 für ein Lieferkettengesetz ein, welches die Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verantwortlich macht. Angesichts der anstehenden Dynamiken in der EU, einer neuen Regierung in den USA und der Ernennung des Jahres 2021 zum “Internationalen Jahr der Abschaffung der Kinderarbeit durch die Vereinten Nationen, wartet Tony’s Chocolonely mit “Sweet Solution” auf.

Mit “Sweet Solutions” gegen illegale Kinderarbeit

Das Unternehmen wurde 2005 von dem TV-Journalisten Teun van de Keuken gegründet, nachdem er im Rahmen einer TV-Show entdeckt hatte, dass die größten Schokoladenhersteller der Welt Kakao von Plantagen kaufen, die illegale Kinderarbeit einsetzen und moderne Sklaverei begünstigen. Fortan hieß die Mission von Tony’s Chocolonely Schokolade 100 Prozent sklavenfrei zu machen – und das nicht nur bei der eigenen, sondern bei jeder einzelnen Schokolade weltweit. Siehe dazu die gestartete Petition.

Über 1,5 Millionen Kinder auf Plantagen

Denn: Immer noch seien, laut Unternehmen, über 1,5 Millionen Kinder und mindestens 30.000 Opfer moderner Sklaverei gezwungen, auf Kakaoplantagen zu arbeiten. “Und immer noch fehlen bindende politische Grundlagen. Unternehmen sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten aufzuspüren, geschweige denn, sie aufzuklären. Tony’s Chocolonely wurde daher vor 15 Jahren in den Niederlanden gegründet, um in der Branche für ein Umdenken zu sorgen.

Sweet Solutions-Kopien als Statement?

Dabei bedient sich das Startup eines Marketingmittels, das auf Kopie setzt. Die Produkte des holländischen Herstellers sehen altbekannt aus und ähneln führender Konkurrenz. Limitiert auf ca. 250 Stück pro Filiale wurden “Lookalikes” der vier berühmtesten Schokoladenmarken der Welt “augenzwinkernd” interpretiert – im Design von Tony’s Chocolonely.

Alle durch die Sweet Solution-Tafeln generierten Gewinne werden an 100WEEKS gespendet, einer unabhängigen Organisation, die Frauen dabei unterstützt, durch direkte und unverbindliche finanzielle Hilfen sowie Finanzschulungen, dem Kreislauf der Armut zu entkommen.

Auch in Österreich

Mit einer Niederlassung in Salzburg ist Tony’s Chocolonely auch am österreichischen Markt vertreten. Seit Anfang 2020 gibt es die Schokolade in BP Tankstellen-Shops. Und seit November in Spar-, Interspar-und Eurospar-Filialen.

Kritik & der Versuch einer Erklärung

Nachtrag: Für seinen Einsatz, war Tony’s Chocolonely auf einer Liste der amerikanischen Organisation Slave Free Chocolate (SFC) aufgeführt. Von dieser Liste wurden die Niederländer gestrichen – wie die Plattform theobroma-cacao berichtet – da sie mit dem Weltmarktführer für die Schokoladenherstellung Barry Callebaut kooperieren. Das niederländische Unternehmen kontrolliert die gesamte Beschaffung des Kakaos und auch den Vertrieb der Schokolade, die Verarbeitung und die Produktion wird aber von Kooperationspartner durchgeführt, der zugibt dass nicht alle seine Schokoladen frei von Sklaverei sind, auch wenn er eigene Projekte führt, um das Ziel Sklavenfreiheit zu erreichen.

Tony’s Chocolonely selbst wies die Kritik zurück: Barry Callebaut habe eine komplett getrennte Produktion eingerichtet um die Schokolade für Tony’s vollständig von anderen Produkten trennen zu können. Zudem sei nur mit der Kooperation mit einem multinationalem Konzern ein schnelles Wachstum möglich, um das Ziel zu erreichen, nicht nur selbst sklavenfreie Schokolade anzubieten, sondern auch darauf Einfluss zu nehmen das andere Hersteller mitziehen.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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