08.07.2021

Fairtrade Österreich: Warum es faire Lieferketten und Kinderrechte braucht

Was für Patentrechte weltweit gilt, sollte für Menschenrechte erst recht möglich sein, nämlich, dass sie einklagbar sind. Die Realität sieht aber – zumindest noch – ganz anders aus, wie Fairtrade Österreich-Geschäftsführer Hartwig Kirner im Gastkommentar beleuchtet.
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Fairtrade Österreich
© Dominik Schallauer/Fairtrade

Rohstoffe werden international eingekauft und durchlaufen oft unzählige Stationen und Produktionsschritte, ehe sie bei den Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande ankommen. Auch wenn in vielen Sektoren Menschenrechtsverstöße auf der Tagesordnung stehen, wird viel zu wenig dagegen unternommen und Unternehmen reden sich auf ihre Vorlieferanten aus.

Das Beispiel der Schokoladeindustrie zeigt, dass Freiwilligkeit zwar wichtige Impulse setzen kann, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Sie reicht aber nicht aus, um eine großflächige Transformation zu fairen Lieferketten zu erzielen. Denn die großen Unternehmen versprechen seit Jahren, sich für Menschenrechte einzusetzen und die Entwaldung zu stoppen, doch aktuell ist das Gegenteil der Fall. Erstmals seit mehr als 20 Jahren steigt die ausbeuterische Kinderarbeit weltweit wieder an. Eine neue Studie schätzt, dass alleine in Westafrika rund 1,5 Millionen Kinder im Kakaoanbau schuften müssen, anstatt auf der Schulbank zu sitzen. Zudem werden immer größere Flächen gerodet, um Platz für Monokulturen zu machen.

Eine Initiative von Ghana und Elfenbeinküste, den Hauptanbauländern für Kakao, zur Bekämpfung der Armut von Kakaobauernfamilien, droht am Widerstand von großen Kakaohändlern mit dominanter Marktposition zu scheitern. Was sind freiwillige Versprechen wert, wenn keine Taten folgen? Jene Unternehmen, die tatsächlich bereit sind, ethisch zu handeln, müssen die dafür erforderlichen Kosten alleine tragen und jene, die nur Lippenbekenntnisse abliefern, haben einen Wettbewerbsvorteil. Es wird Zeit, die Benachteiligung der verantwortungsvollen Unternehmen zu beenden und alle Marktteilnehmer in die Verantwortung zu nehmen.

„Was sind freiwillige Versprechen wert, wenn keine Taten folgen?“

Hartwig Kirner, Geschäftsführer Fairtrade Österreich

Lieferkettengesetz: Wichtiger und mutiger Schritt

Höchst erfreulich daher, dass endlich Bewegung in dieses Thema kommt. Im internationalen Jahr gegen Kinderarbeit hat sich Deutschland dazu entschlossen, einen mutigen Schritt zu setzen. Künftig wird es dort ein Lieferkettengesetz geben, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einfordert. Wer sich nicht daran hält, kann haftbar gemacht werden, auch wenn die jeweiligen Verstöße im Ausland passieren.

Das ist ein wichtiger erster Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz. Bürgerinnen und Bürger sind immer weniger bereit ein Wirtschaftssystem zu akzeptieren, das Menschen nur als möglichst billigen Faktor in der Produktion sieht. Als Konsumentinnen und Konsumenten schauen sie mittlerweile immer stärker darauf, wo die Produkte herkommen, die sie kaufen und sind nicht länger bereit, über Missstände einfach hinwegzusehen. Das Umdenken hat längst begonnen. Die deutsche Gesetzesinitiative sollte daher auch beispielhaft für unser Land sein.

„Auf weltweite Herausforderungen kann es nur internationale Antworten geben.“

Hartwig Kirner, Geschäftsführer Fairtrade Österreich

Ich appelliere an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Österreichs, eine Initiative für ein europäisches Lieferkettengesetz zu unterstützen, das in den nächsten Monaten in den EU-Gremien beraten werden wird. Denn auf weltweite Herausforderungen kann es nur internationale Antworten geben. Ein erster Schritt ist gesetzt, nun müssen weitere folgen, um die Chancen, die die Globalisierung unbestreitbar bietet, gerechter nutzbar zu machen.

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Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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