10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. „Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. „Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben“, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn „ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen“. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


⇒ Zur Website des Fahrtendienstleisters

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Das energiedigital Team mit Investor Ali Siddiqui (7. v.l.) © energiedigital

Bislang war das 2022 gegründete Grazer Startup energiedigital rein aus Eigenmitteln, Förderungen und Cashflow gewachsen. Nun hat das Team rund um die Gründer Martin Moser, Andreas Zobl und Stefano Coss erstmals externes Kapital aufgenommen. Wie der ORF Steiermark zunächst berichtete, steigt Ali Siddiqui, Vorsitzender der JS Bank in Pakistan bei dem steirischen Unternehmen ein. Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass der neue Gesellschafter 50 Prozent der Anteile übernimmt. Über die genaue Summe der Seed-Runde wurde Stillschweigen vereinbart.

Fokus auf Spanien, Frankreich und UK

Der Kontakt in die Vereinigten Arabischen Emirate kam vor ca. einem Jahr über NEOS-Mitgründer Veit Dengler zustande, der sowohl mit dem Investor als auch mit Co-Founder Coss vernetzt ist. „Dieser Investor hat schon sehr viele Green-Tech-Investments getätigt und ein sehr großes Netzwerk“, erklärt Mitgründer Martin Moser im Gespräch mit brutkasten. Man hätte sich über mehrere Monate hinweg angenähert und schussendlich beschlossen zusammenzuarbeiten.

Das frische Kapital fließt nun in die Weiterentwicklung der Produkte und vorrangig in den Vertriebsausbau. Im Visier hat das aktuell zehnköpfige Team, das bis Jahresende auf 20 Mitarbeitende anwachsen soll, Märkte wie Spanien, Frankreich und Großbritannien.

„Low-hanging fruits“ ernten

Entscheidend für den Markteintritt sind rechtliche Rahmenbedingungen, der lokale Smart-Meter-Ausbau sowie die Verfügbarkeit dynamischer Stromtarife. „Deswegen ist zum Beispiel Deutschland nicht ganz vorne auf unserer Liste, weil die leider mit dem Smart-Meter-Ausbau noch weiter hinten sind“, so Moser.

Die beauftragte Marktstudie identifiziert Spanien, Frankreich oder auch England als attraktive Zielmärkte. Dort will man nun im nächsten Schritt „die Low-hanging fruits ernten“, erklärt Moser im Interview. Eigene Büros im Ausland sind vorerst nicht geplant, das Startup operiert weiterhin vom Grazer Standort aus.

Zwei Säulen im Geschäftsmodell

Hinter energiedigital steht ein eingeschweißtes Gründerteam: Martin Moser und Andreas Zobl arbeiten bereits seit 2005 zusammen, als sie die heutige quadratic GmbH (ursprünglich snowreporter Telekommunikationssysteme GmbH) gründeten. Das anfängliche Kerngeschäft mit Wetterstationen unter anderem auf Skipisten verlagerte sich im Laufe der Jahre zunehmend in den Energiebereich. Aus diesem strategischen Wandel heraus entstand schließlich die Tochtergesellschaft energiedigital.

Energiedigital finanziert sich über zwei Standbeine: Einerseits bietet das Startup eine Software-Lösung für die Verwaltung und Verrechnung von Energiegemeinschaften an. Dabei werden ein bis zwei Cent pro ausgetauschter Kilowattstunde verrechnet. Andererseits optimiert das Unternehmen Stromlasten bei Endkonsument:innen. Über Kooperationen mit Herstellern, etwa von Warmwasser-Boilern, und ein B2C-Abonnement sorgt das Startup laut eigenen Angaben dafür, dass Hardware dann Energie bezieht, wenn der Strom günstig ist.

Mit dem frischen Kapital im Rücken bereitet sich energiedigital bereits auf das nächste Wachstumskapitel vor: Laut Moser soll spätestens in zwei Jahren eine Series-A-Runde folgen.

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