25.05.2021

Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren

Der deutsche Bundestag verabschiedete nun ein Gesetz, das ab 2022 autonomes Fahren im öffentlichen Raum unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
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fahrerloses Fahren - autonomes Fahren
(c) Adobe Stock - scharfsinn86

Inzwischen gibt es in vielen Ländern Testbetriebe für autonome Fahrzeuge mit entsprechenden Sondergenehmigungen. Dabei müssen im Normalfall – etwa auch in Österreich – menschliche Fahrer am Steuer sitzen, um notfalls eingreifen zu können. Abhängig von der Gesetzeslage sind Testfahrten im öffentliche Raum oder überhaupt nur auf Teststrecken möglich. Deutschland ebnete nun gesetzlich den Weg für tatsächlich fahrerloses Fahren. Ein entsprechendes Gesetz, das als Prestigeprojekt des deutschen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer gilt, wurde nun im Bundestag verabschiedet.

Fahrerloses Fahren – aber noch mit zentraler Kontrolle

Konkret ermöglicht es die neue Regelung, die 2022 inkrafttreten wird, fahrerlosen Fahrzeugen der Stufe 4 „in bestimmten festgelegten Grenzen“ im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Bei dieser Stufe handelt es sich um „vollautomatisiertes Fahren“ – die Bordsysteme sind dabei in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug ohne Überwachung durch einen menschlichen Fahrer zu übernehmen. Allerdings muss es eine menschliche Fernüberwachung aus einer Leitzentrale geben. Und es gibt einen Punkt im Gesetz, der besonders für Kritik sorgt: Wenn der Mobil-Empfang abreißt, muss das System das Auto am Rand der Straße anhalten. Das könne sich bei den auch offline voll funktionstüchtigen Fahrzeugen eher als Gefahrenquelle denn als Sicherheitsmechanismus entpuppen, meinen Kritiker.

Auch wegen der festgeschriebenen Notwendigkeit einer zentralen Überwachung dürften die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zunächst vor allem bei Bussen im Nahverkehr, wie sie etwa auch in Wien bereits getestet werden, und im Güterverkehr zum Einsatz kommen. Experten feiern das Gesetz jedenfalls als großen Sprung, der Deutschland mit seiner zuletzt angeschlagenen Auto-Industrie wieder in die globale Pole Position bringen soll.

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EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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