02.03.2021

Fahrdienst-Startup Holmi lässt Wiener beim Fahrpreis mitreden

Das Gelegenheitsverkehrsgesetz ermöglicht nun neue Tarifmodelle für vermittelte Fahrten. Holmi überlässt das letzte Wort den Kunden.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Seit 1. März ist das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz in Österreich in Kraft und ermöglicht wieder Fixpreise bei Taxifahrten. Jungunternehmen, die Fahrten vermitteln, atmen auf: Uber kann wieder seinen eigenen Tarif „Uber X“ anbieten und auch der Vorarlberger Anbieter Holmi wartet mit einem neuen Tarifmodell auf. In einem bestimmten Fixpreis-Rahmen können Kunden ab 15. März bei dem endgültigen Preis mitreden. Möglich ist dann ein Preis bis zu 20 Prozent über oder unter dem angegebenen Fixpreis. Kunden können dann beispielsweise über einen Schieberegler entscheiden, ob sie statt 10 Euro nur 8 Euro bezahlen wollen.

Hintergrund ist laut Co-Founder Matthias Kalb die Preisverordnung für Taxitarife der Stadt Wien, die für Mitte des Monats erwartet wird und die Basis für die künftige Preisgestaltung darstellen wird. „Wir erwarten, dass der Kilometer/Minutenpreis eine Bandbreite von wahrscheinlich 20 Prozent auf und ab zulassen wird“, sagt Kalb im Gespräch mit dem brutkasten.

Holmi lässt den Fahrpreis über einen Schieberegler einstellen © Homi

Holmi rechnet nicht mit viel höheren Preisen

In Summe rechnet er nicht damit, dass die Preise durch die neue Verordnung um 50 Prozent steigen werden, wie häufig kolportiert werde. „Im Gegenteil“, sagt Kalb. „Ich gehe eher davon aus, dass wir 20 bis 30 Prozent unter den Taxitarifen liegen werden“. Das sei auch deshalb möglich, weil bei Holmi der Funkzuschlag von 2,80 Euro pro Fahrt nicht schlagend wird.

Holmi vermittelt seit April 2018 Fahrten, ähnlich wie Uber, via Handy-App. Das Startup von Matthias Kalb und Jürgen Gunz startete zunächst in Vorarlberg und kurz nach der Ausweitung des Angebots auf Wien folgte der Beschluss des Nationalrats zur Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagengewerbes. Eine Folge daraus ist auch eine neue Tarifgestaltung in den Bundesländern.

Seit 1. März sind nun zwei Varianten möglich: Entweder man fährt wie bisher bei klassischen Taxis mit Taxameter und der Preis wird mit einem Tarif aus Zeiteinheit und Wegstrecke berechnet. Neu ist die Möglichkeit, ohne Taxameter zu fahren und den Preis vorab festzulegen. Die genaue Gestaltung in Wien hängt von der Tarifordnung ab, die für Mitte des Monats erwartet wird – sie wird neben einem Mindestpreis von wohl 5 Euro eben auch einen Korridor zulassen. Der Streckentarif wird sich aus einem Grundtarif von 3,40 Euro am Tag und 3,80 in der Nacht, sowie 50 bis 80 Cent pro Kilometer und 50 Cent im Zeittarif zusammensetzen.

Österreichischer Player auf „Riesenmarkt“

Trotz aller Schwierigkeiten will Holmi an dem klassischen Fahrdienst festhalten und auch weiterhin Fahrten vermitteln: „Wir haben heute bereits dreimal so viele Fahrten wie noch am Montag davor“, kommentiert Kalb die aktuellen Änderungen. Parallel dazu hat das Startup aber ein weiteres Standbein im Bereich vorbestellter Business-Fahrten aufgebaut und bereits 2019 das operative Geschäft des Wiener Airport- und Limousinen-Dienstes Intersprint Limousinenservice GmbH übernommen. Die on demand Vermittlung sei aber ein „Riesenmarkt“ und da sei es wichtig, dass mit Holmi auch ein rein österreichisches Unternehmen mitmische. Da auch die Fahrer derzeit aufgrund der geschlossenen Restaurants und Lokale mit Umsatzeinbußen kämpfen, erlässt Holmi seit Jahresbeginn bis Ende März die Vermittlungsprovision.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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