02.03.2021

Fahrdienst-Startup Holmi lässt Wiener beim Fahrpreis mitreden

Das Gelegenheitsverkehrsgesetz ermöglicht nun neue Tarifmodelle für vermittelte Fahrten. Holmi überlässt das letzte Wort den Kunden.
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Holmi E-Auto
(c) Holmi

Seit 1. März ist das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz in Österreich in Kraft und ermöglicht wieder Fixpreise bei Taxifahrten. Jungunternehmen, die Fahrten vermitteln, atmen auf: Uber kann wieder seinen eigenen Tarif „Uber X“ anbieten und auch der Vorarlberger Anbieter Holmi wartet mit einem neuen Tarifmodell auf. In einem bestimmten Fixpreis-Rahmen können Kunden ab 15. März bei dem endgültigen Preis mitreden. Möglich ist dann ein Preis bis zu 20 Prozent über oder unter dem angegebenen Fixpreis. Kunden können dann beispielsweise über einen Schieberegler entscheiden, ob sie statt 10 Euro nur 8 Euro bezahlen wollen.

Hintergrund ist laut Co-Founder Matthias Kalb die Preisverordnung für Taxitarife der Stadt Wien, die für Mitte des Monats erwartet wird und die Basis für die künftige Preisgestaltung darstellen wird. „Wir erwarten, dass der Kilometer/Minutenpreis eine Bandbreite von wahrscheinlich 20 Prozent auf und ab zulassen wird“, sagt Kalb im Gespräch mit dem brutkasten.

Holmi lässt den Fahrpreis über einen Schieberegler einstellen © Homi

Holmi rechnet nicht mit viel höheren Preisen

In Summe rechnet er nicht damit, dass die Preise durch die neue Verordnung um 50 Prozent steigen werden, wie häufig kolportiert werde. „Im Gegenteil“, sagt Kalb. „Ich gehe eher davon aus, dass wir 20 bis 30 Prozent unter den Taxitarifen liegen werden“. Das sei auch deshalb möglich, weil bei Holmi der Funkzuschlag von 2,80 Euro pro Fahrt nicht schlagend wird.

Holmi vermittelt seit April 2018 Fahrten, ähnlich wie Uber, via Handy-App. Das Startup von Matthias Kalb und Jürgen Gunz startete zunächst in Vorarlberg und kurz nach der Ausweitung des Angebots auf Wien folgte der Beschluss des Nationalrats zur Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagengewerbes. Eine Folge daraus ist auch eine neue Tarifgestaltung in den Bundesländern.

Seit 1. März sind nun zwei Varianten möglich: Entweder man fährt wie bisher bei klassischen Taxis mit Taxameter und der Preis wird mit einem Tarif aus Zeiteinheit und Wegstrecke berechnet. Neu ist die Möglichkeit, ohne Taxameter zu fahren und den Preis vorab festzulegen. Die genaue Gestaltung in Wien hängt von der Tarifordnung ab, die für Mitte des Monats erwartet wird – sie wird neben einem Mindestpreis von wohl 5 Euro eben auch einen Korridor zulassen. Der Streckentarif wird sich aus einem Grundtarif von 3,40 Euro am Tag und 3,80 in der Nacht, sowie 50 bis 80 Cent pro Kilometer und 50 Cent im Zeittarif zusammensetzen.

Österreichischer Player auf „Riesenmarkt“

Trotz aller Schwierigkeiten will Holmi an dem klassischen Fahrdienst festhalten und auch weiterhin Fahrten vermitteln: „Wir haben heute bereits dreimal so viele Fahrten wie noch am Montag davor“, kommentiert Kalb die aktuellen Änderungen. Parallel dazu hat das Startup aber ein weiteres Standbein im Bereich vorbestellter Business-Fahrten aufgebaut und bereits 2019 das operative Geschäft des Wiener Airport- und Limousinen-Dienstes Intersprint Limousinenservice GmbH übernommen. Die on demand Vermittlung sei aber ein „Riesenmarkt“ und da sei es wichtig, dass mit Holmi auch ein rein österreichisches Unternehmen mitmische. Da auch die Fahrer derzeit aufgrund der geschlossenen Restaurants und Lokale mit Umsatzeinbußen kämpfen, erlässt Holmi seit Jahresbeginn bis Ende März die Vermittlungsprovision.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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