27.08.2020

Facebook muss sich wegen Max Schrems vielleicht „in zwei teilen“

Im Juli kippte der Europäische Gerichtshof - vom Datenschützer Max Schrems angestoßen - das Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA. Das hat auch erhebliche Konsequenzen für Facebook - zumindest theoretisch.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Jeden Tag fließen Unmengen User-Daten von europäischen Nutzern über den Atlantik in die USA. Das betrifft nicht nur Daten, die User – gewollt oder unwissentlich – direkt an US-Unternehmen wie Facebook und Google weitergeben, die dann auf US-Servern verarbeitet werden. Tatsächlich schickt auch jedes europäische Unternehmen, das datenschutzrechtlich relevante Daten seiner Nutzer über Dienste wie Google Analytics und Facebook Connect verarbeitet, diese in die USA. Bloß, seit Juli ist das nicht mehr erlaubt. Denn er Europäische Gerichtshof EuGH kippte das „Privacy Shield“-Abkommen zwischen EU und USA. Hinter dem Urteil stand einmal mehr eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und seiner NGO noyb.

EuGH kippte „Privacy Shield“ – bislang noch nichts passiert

Die Auswirkungen sind für manche Unternehmen massiv – zumindest theoretisch. Denn mit den gängigen Systemen müssten zahlreiche Unternehmen ihre Praktiken in der Verarbeitung von Nutzerdaten komplett ändern, um dem Urteil gerecht zu werden. Das passierte seit Juli aber kaum bis gar nicht. Max Schrems reichte daher vergangene Woche mit noyb Beschwerde gegen 101 europäische Unternehmen ein. „Wir haben auf den wichtigsten Webseiten in jedem EU-Mitgliedsstaat eine schnelle Suche nach Code von Facebook und Google durchgeführt. Diese Code-Schnipsel leiten Daten über jeden Besucher an Google oder Facebook weiter“, erklärt Schrems in einer Aussendung. „Beide Unternehmen geben zu, dass sie die Daten aus der EU zur Verarbeitung in die USA übermitteln, wo sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Daten US-Behörden wie der NSA zur Verfügung zu stellen. Weder Google Analytics noch Facebook Connect sind für den Betrieb dieser Webseiten notwendig und hätten daher inzwischen ersetzt oder zumindest deaktiviert werden können“, so der Datenschutz-Aktivist.

Genau so will Schrems mit noyb jedoch natürlich auch den Druck auf die US-Tech-Riesen selbst erhöhen. Was die logischen Konsequenzen für seinen Langzeit-Gegner vor Gericht, Facebook, angeht, führt Schrems gegenüber dem US-Magazin TechCrunch aus: „Es gibt Teile, die notwendige Datentransfers sind, und Facebook kann dies auch weiterhin tun. Also etwa eine Nachricht, die ich einem amerikanischen Freund schicke, und dergleichen. Aber das ist nur ein kleiner Prozentsatz“, so der Datenschützer, „ich denke also, dass sie technisch gesehen Facebook in zwei Teile teilen müssten. Und dann die notwendigen Datentransfers irgendwie wieder miteinander verbinden“. Sprich: Facebook braucht nach der geltenden Lage europäische Server für die europäischen Daten. Was die Oberfläche anbelangt, würde dann aber wieder ein Transfer stattfinden.

Max Schrems: „Fall zeigt massive Ignoranz“

„Das werden sie nicht tun, wenn nicht Himmel und Hölle dafür in Bewegung gesetzt werden“, mutmaßt Schrems gegenüber TechCrunch. Es wäre ein fundamentaler Umbau des Systems damit verbunden, der extrem aufwändig sei. Schrems räumt auch ein, dass es in Sachen Datenschutz noch wichtigere Themen gebe. Durchsetzen will er die Umsetzung der aktuellen Regelung und die damit verbunde mögliche „Spaltung“ des Facebook-Systems aber dennoch. „Was diesen Fall für mich immer spannender macht, ist, dass er einfach die massive Ignoranz bei diesen Entscheidungen zeigt“, so Schrems, „der Oberste Gerichtshof der EU sagt zum zweiten Mal, dass man das nicht tun darf, und sie sagen nur ‚oh ich schätze, das Gesetz gilt für uns nicht oder wird sowieso nicht durchgesetzt'“. Er wolle Gerechtigkeit.

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(c) Lebensstimmen

Die Lebensstimmen GmbH, international unter dem Namen „Words that Remain“ unterwegs, hat den Einstieg von Helmut Marko Anfang dieser Woche auf LinkedIn bekanntgegeben. Der als Motorsport-Legende bekannte Unternehmer beteiligt sich als Investor an dem 2026 gegründeten Unternehmen. Über die Höhe der Beteiligung machte das Startup keine Angaben.

„Der Motorsport wurde nie durch Zufall besser, sondern durch den Mut, neue Technologie konsequent in den Dienst der Menschen zu stellen. Genau diese Haltung erkenne ich bei Lebensstimmen“, wird Marko in dem LinkedIn-Posting zitiert.

KI-Trauerrede zu Lebzeiten

Lebensstimmen entwickelt eine Plattform, auf der Menschen zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten können, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können. Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“. Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell.

Von Deepfakes grenzt sich das Unternehmen ausdrücklich ab. Alle Inhalte sollen stilisiert, als KI-generiert gekennzeichnet und von Menschen kuratiert sein, mit Zustimmungs- und Widerrufsregeln, DSGVO-konform und in der EU gehostet. Rechtlich begleitet wird das Projekt von der Kanzlei Scherbaum Seebacher.

„Es geht nicht darum, Menschen digital zurückzubringen. Es geht darum, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, den eigenen Abschied selbstbestimmt zu gestalten – zu Lebzeiten, mit Würde und nach eigenen Vorstellungen. KI macht das erstmals wirklich möglich“, sagt Mitgründer und CEO Philipp Berkessy.

Gründerteam aus der Bestattungsbranche

Hinter Lebensstimmen stehen drei Grazer Unternehmer. Markus Pinter ist Inhaber der Pinter Bestattung, war Geschäftsführer der Bestattung und Friedhöfe Wien und ist Vizepräsident der Europäischen Bestattervereinigung EFFS. Philipp Berkessy führt die Berkessy Consulting GmbH und war zuvor unter anderem Geschäftsführer am Red Bull Ring und COO der DTM. Lukas Stern ist Gründer der Aldea Agency und verantwortet die technische Architektur. Getragen wird das Unternehmen von den drei Gesellschaften der Gründer.

„Auch in der Bestattungsbranche macht Digitalisierung und KI Unmögliches möglich: Die Lebensstimmen ergänzen das Dienstleistungsangebot in einer hochemotionalen Form, ohne die Pietät und Menschlichkeit zu verletzen“, sagt Pinter. Seine Pinter Bestattung fungiert als erster Pilotpartner.

Den Markt beziffert das Startup mit rund 1,4 Millionen Sterbefällen pro Jahr im DACH-Raum, digitale Angebote gebe es bislang praktisch keine. Nach eigenen Angaben liegen bereits mehrere Absichtserklärungen von Bestattungsunternehmen, Versicherern und Verbänden aus dem In- und Ausland vor. Namen nannte das Unternehmen nicht. Anfang September gab Lebensstimmen zudem auf der LEAP in Riad eine Partnerschaft mit dem Tokenisierungsanbieter Green Encoded bekannt: Die zu Lebzeiten lizenzierte Stimme soll damit zu einem verifizierbaren digitalen Asset werden. Die Technologie soll Anfang Oktober auf der Messe Ai Everything in Abu Dhabi präsentiert werden. Danach stehen die GITEX in Dubai und die CES in Las Vegas auf dem Plan. Der internationale Rollout des Lizenzmodells ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.

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