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Der “Daumen hoch” scheint Geschichte zu sein. Zumindest zum Teil. Wie Allfacebook berichtet, ist es auf Facebook nur mehr möglich, Unternehmen zu abonnieren. Like- beziehungsweise “Gefällt mir”-Klicks können nur noch bei Inhalten gesetzt werden. Diese Änderung soll nicht nur Unternehmensseiten, sondern alle Facebook-Seiten betreffen. Facebook selbst hat sich zu diesem Thema noch nicht offiziell geäußert.
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Bisher galt man bei Facebook automatisch als Abonnent, sobald man auf dem sozialen Netzwerk eine Seite geliked hat. Daraufhin konnte man Unternehmensbeiträge in der eigenen Timeline sehen. Alternativ war es möglich, eine Seite nur zu “abonnieren”, ohne sie zu liken und vice versa. Nun ändert der Big Player aus dem Valley seine Strategie und nähert sich somit der Plattform Instagram an, die ebenfalls zu Facebook gehört und auf der man längstens schon Seiten nur folgen kann. Bei Unternehmens-Postings soll die Möglichkeit des blauen Daumens jedoch bleiben.
Auch ohne Facebook-Profil erfasst
Ein Grund für diese Änderung ist wohl, dass der Silicon Valley-Gigant den Datenschutzbehörden entgegenkommen möchte. Auf den hauseigenen Webpages vieler Firmen fand sich bisher der ‘Like-Button’, den die Unternehmen implementieren konnten. Die Problematik dabei erklärt die deutsche Verbraucherzentrale NRW (Nordrhein-Westfalen): “Facebook stellt so genannte Social Plugins wie den “Like-Button” für Website-Betreiber als Programmcode zur Verfügung. Wird der ohne Veränderung in Internetseiten eingebaut, sendet er schon beim Aufbau dieser Internetseiten Nutzerdaten an Facebook. Das sind zum Beispiel die IP-Adresse und Browser-Informationen des Nutzers. Dies geschieht, ohne dass der Seitenbesucher darüber aufgeklärt wird oder eine Möglichkeit hätte, dem zu widersprechen. Dabei werden auch Daten von Besuchern erfasst und gesendet, die gar kein Facebook-Profil besitzen”.
Verstoß gegen Datenschutz
Damit, so die Verbraucherzentrale NRW weiter, verstoßen deutsche Internetseiten mit dem Einsatz von Facebook-Plugins gegen das Datenschutzrecht, wenn sie bereits beim Aufruf einer Seite ohne Info persönliche Daten des Nutzers an Facebook übertragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 diese Ansicht bestätigt und festgestellt, dass Betreiber einer Internetseite mit “Like-Button” von Facebook für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mitverantwortlich sind.