07.10.2024
1,25 MIO. EURO

Hansmann, ROI und Desigual-Gründer investieren in Mode-Startup

Fabbric digitalisiert Prozesse zur Erstellung und Entwicklung von Modekollektionen. Die Hans(wo)men Group von Hansi Hansmann tritt in einer 1,25 Mio. Euro-Seed-Finanzierungsrunde wiederholt als Lead-Investor auf.
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Das Fabbric-Gründer:innen-Duo Alba Rocafort und Hugo Cuesta | (c) Fabbric
Das Fabbric-Gründer:innen-Duo Alba Rocafort und Hugo Cuesta | (c) Fabbric

Ein „digitales Backoffice für die Modeindustrie“ will das spanische Startup Fabbric sein. Das Versprechen: Die nun neu gelaunchte Plattform biete Designern und Marken die Möglichkeit, Modekollektionen in wenigen Minuten zu erstellen und zu entwickeln und greift dabei auf wöchentliche neue Trendmuster basierend auf Markttrends und Nutzerfeedback zurück. Die Funktionen umfassen aber nicht nur Kreation, sondern auch Materialauswahl, Produktion und Logistik. Dieses Jahr rechnet das Unternehmen mit einer Vervierfachung des Umsatzes auf über eine Million Euro.

„Modebranche demokratisieren“

„Unsere Vision ist es, Marktführer in Spanien bei der Entwicklung von Modekollektionen zu werden, und diese neue Plattform ist ein entscheidender Schritt in Richtung dieses Ziels“, sagt Gründerin und CEO Alba Rocafort. Die Lösung soll die Modebranche „demokratisieren“, indem sie diese „für alle, unabhängig von Erfahrung oder Ressourcen, zugänglich macht“. Neben den beschriebenen Funktionalitäten soll das auch über eine Mindestbestellmenge von 100 Einheiten gewährleistet werden, von der kleine bzw. frühphasige Marken profitieren sollen. Dabei haben Nutzer:innen einen Echtzeit-Einblick in den Produktionsstatus.

1,25 Mio. Euro-Runde für Fabbric mit starker Österreich-Beteiligung

Nun schloss Fabbric seine Seed-Finanzierungsrunde über 1,25 Millionen Euro ab – mit starker österreichischer Beteiligung. Den Lead übernahm die Hans(wo)men Group von Hansi Hansmann, die bereits die Preseed-Runde angeführt hatte. Mit ROI Ventures ist eine weitere Wiener Beteiligungsgesellschaft dabei. Zudem nahmen die Investmentfirma Venture Hub, La Vida Es Chula, das Family Office von Desigual-Gründer und CEO Thomas Meyer sowie weitere Investoren, darunter der ehemalige Unternehmer Peter Stebe, an der Runde Teil.

„Der Abschluss einer Runde ist ein bedeutender Meilenstein für uns, da wir dadurch schneller skalieren können, insbesondere mit unserer neuen Technologieplattform, die es Menschen ermöglicht, ihre Modemarke in 20 Minuten zu kreieren“, kommentiert Gründerin Rocafort. Und Hansi Hansmann meint: „Wir sind stolz darauf, Fabbric von Anfang an unterstützt zu haben und begeistert zu sehen, wie schnell sie ihr Geschäft skalieren und die Branche revolutionieren.“

Internationale Expansion soll 2025 starten

Fabbric wurde zuletzt auch als eines von zwölf europäischen Startups, die von Frauen gegründet wurden, für das „Supernovas Rocket Up“-Programm des Europäischen Instituts für Technologie ausgewählt. Dieses soll bei der internationalen Expansion unterstützen. „Rocket Up bietet uns Werkzeuge und Verbindungen, um unseren Markteintritt in neuen Märkten zu planen“, kommentiert Rocafort. Anfang 2025 soll die internationale Expansion, „beginnend mit Schlüsselmärkten in Europa“, gestartet werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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