23.05.2022

EZB-Präsidentin kritisiert Krypto-Assets als „wertlos“ und lobt digitalen Euro

EZB-Präsidentin Lagarde stellt erneut klar, was die europäische Zentralbank von Kryptowährungen hält.
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Euro, EZB, Frankfurt, Zentralbank
© Unsplash

Die Europäische Zentralbank hat ein schwieriges Verhältnis zu Krypto-Assets. Erst im April hat EZB-Direktor Fabio Panetta mit einer Rede gegen Kryptowährungen aufhorchen lassen: „Krypto-Anhänger versprechen den Himmel auf Erden, indem sie ein trügerisches Narrativ von ständig steigenden Krypto-Anlagepreisen bedienen, um die Zuflüsse und damit die Dynamik der Krypto-Blase zu erhalten. Doch der Schein trügt. Satoshi Nakamotos Traum, ein vertrauenswürdiges Geld zu schaffen, bleibt genau das – ein Traum“, sagte er an der Columbia University. Es mag also kaum überraschen, dass EZB-Präsidentin Christine Lagarde nun nachlegte. Krypto-Assets seien „völlig wertlos“. Sie selbst habe nie investiert und der Versuch ihres Sohnes sei nicht gut gelaufen.

Im niederländischen TV soll sie am Sonntag in einem Interview gesagt haben: „Ich habe die ganze Zeit gesagt, dass Krypto-Assets hoch spekulativ und sehr riskant sind. Meine bescheidene Einschätzung ist, dass sie völlig wertlos sind. Sie basieren auf nichts, es gibt keine zugrundeliegenden Vermögenswerte, die als Sicherheitsanker dienen könnten“. Der Moment der Aussagen ist gut getimed – zuletzt brach der Krypto-Markt inklusive Bitcoin unter dem Druck des Crashes des Stabelcoins Luna stark ein.

CBDC: EZB will digitalen Euro

Lagarde nutze das Momentum auch, um die Werbetrommel für den digitalen Euro zu rühren. „An dem Tag, an dem wir eine Central Bank Digital Currency haben, einen digitalen Euro, werde ich dafür garantieren“, sagte sie. „Die Zentralbank wird also dahinter stehen. Ich denke, das ist ein großer Unterschied zu all diesen Dingen (anderen Krypto-Währungen, Anm.).“

Seit Oktober 2021 arbeitet die EZB an ihrer Vision einer europäischen digitalen Zentralbankwährung (CBDC). Die Untersuchungsphase ist für zwei Jahre angesetzt und soll Ende 2023 in eine Umsetzungsphase übergehen. Dann sind Tests geplant, die erneut drei Jahre dauern könnten. Die endgültige Entscheidung über einen digitalen Euro der EZB wird also kaum vor 2025/26 fallen.

Panetta, Vorsitzender der CBDC-Task-Force der EZB, erklärte im Februar 2022 in einer Rede: „Um sicherzustellen, dass das öffentliche Geld auch im digitalen Zeitalter seine fundamentale Rolle behält, hat die EZB eine Untersuchung über die mögliche Einführung eines digitalen Euro neben dem Bargeld eingeleitet. Der digitale Euro ist ein ambitioniertes und komplexes Projekt, das die Effizienz des Wirtschafts- und Finanzsystems verbessern kann. Wir wollen ihn zu einem Motor der Stabilität und des integrativen Fortschritts machen, der die Verbindungen zwischen den Volkswirtschaften und Finanzsystemen in der ganzen Welt stärken kann“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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