13.11.2023

EY: Über die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich am Arbeitsplatz

Die EY Studie zeigt: Rund die Hälfte der Arbeitnehmer verstellt sich aus Angst vor Ausgrenzung. Drei Viertel nehmen genau jene wahr. Welche Folgen das mit sich bringen kann und was Arbeitgebende dagegen tun können.
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Rund 56 Prozent der Arbeitnehmenden verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Drei Viertel fühlen sich ausgegrenzt. Das zeigen die Ergebnisse des jüngsten EY Belonging Barometers, im Zuge dessen über 5.000 Beschäfigte weltweit befragt wurden.

Ihre Identität verstellen über 50 Prozent der Arbeitnehmenden primär aus Angst vor Nachteilen am Arbeitsplatz – allen voran die soziale Ausgrenzung. Bei LGBTQ+ Arbeitnehmenden liegt dieser Wert sogar bei 77 Prozent. Wenig verwunderlich, denn EY zufolge fühlen sich rund drei Viertel (75 Prozent) der Befragten am Arbeitsplatz ausgegrenzt.

„Weltweit fühlen sich viele Menschen ausgeschlossen oder verbergen bestimmte Aspekte ihrer Identität am Arbeitsplatz. Es ist daher wichtig für Unternehmen, einen Raum zu schaffen, in dem Mitarbeitende sich entfalten können. Einzelgespräche bleiben für Führungskräfte von größter Bedeutung, um Inklusion zu fördern und das Engagement und Wohlbefinden zu steigern”, kommentiert Gunther Reimoser, Country Managing Partner bei EY Österreich, die Studienergebnisse.

So verbessert sich das Arbeitsklima

32 Prozent der Befragten würden sich häufiges und regelmäßiges Nachfragen über ihr berufliches und soziales Wohlbefinden wünschen, heißt es von EY. Dies würde ihr Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz stärken. Außerdem tragen flexible Arbeitsweisen zur einer Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz bei. Mehr Flexibilität der Organisation und die Möglichkeit, offen über Meinungen, Bedürfnisse und Persönlichkeit zu sprechen, würden das Arbeitsklima und Zugehörigkeitsgefühl stärken.

Flexibilität als Schlüsselfaktor

Flexible Arbeitsmöglichkeiten – sprich die freie Wahl von Arbeitszeit und Ort – sind für knapp die Hälfte (45 Prozent) der Befragten der Hauptmotivator, um Diversität und Inklusion in ihren Teams zu fördern. Rund 40 Prozent sehen ein gerechtes Gehalt als unabdingbaren Faktor, um das Gefühl der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu stärken. Ähnliches würde eine gerechte Leistungsbeurteilung (34 Prozent) und das gerechte Verteilen von Arbeitsaufträgen (30 Prozent) bewirken.

Das Belonging Barometer von EY zeigt aber auch positive Nuancen: So fühlen sich 41 Prozent der Arbeitnehmenden dem Arbeitsplatz am zweitstärksten zugehörig, gleich hinter ihrem eigenen Zuhause (62 Prozent) und noch vor der Nachbarschaft (31 Prozent).

Diese Maßnahmen fördern Talent und Inklusion

Um das Zugehörigkeitsgefühl am Arbeitsplatz zu stärken, appelliert EY an ein stärkeres Umsetzen von DE&I Maßnahmen – kurz für Diversity, Equity und Inclusion. Maßnahmen zur Herstellung und Bewahrung von Gerechtigkeitam Arbeitsplatz würden nicht nur bestehende Mitarbeitende zufriedener stimmen, sondern auch einen positiven Effekt für Bewerber:innen erzielen.

DE&I als Schlüsselfaktor

Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf fehlende Möglichkeiten im beruflichen Aufstieg gelegt werden. So berichten rund zwei Drittel (66 Prozent) von Barrieren im Unternehmen – allen voran fehlende Ressourcen sowie ungleich verteilte Aufstiegsmöglichkeiten. DE&I Maßnahmen könnten einer derart negativen Wahrnehmung entgegen wirken: Rund 63 Prozent der Befragten würden ein Unternehmen, das DE&I Maßnahmen umsetzt, gegenüber anderen vorziehen. Diversity, Equity und Inclusion spielt vor allem in der Generation Z und unter Millennials eine Rolle.

Reimoser sagt dazu abschließend: „DE&I bleibt eine Schlüsselerwartung am Arbeitsplatz für alle Generationen und ein Wettbewerbsvorteil. Umso mehr ist es für Unternehmen wie unseres von größter Bedeutung, DE&I konsequent in ihre langfristige Wachstumsstrategie einzubauen.”

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AI Act: EU einigt sich auf Regulierung für künstliche Intelligenz

Nach 36 Stunden intensiver Verhandlungen erzielten EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten eine Einigung beim AI Act. Die technischen Details der ersten umfassenden Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU müssen aber noch geklärt werden.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögern.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konktete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die als “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vorgehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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