28.12.2023

EY Österreich: “2023 neuer Rekord bei Anzahl an Finanzierungsrunden”

Zum Jahreswechsel präsentiert EY sein "Start-up-Barometer 2023". Das Ergebnis: 2023 verzeichnete die heimische Startup-Szene einen neuen Rekord in Bezug auf die Anzahl der Finanzierungsrunden. Das Finanzierungsvolumen schrumpfte jedoch um ein Drittel.
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(c) Adobestock

Steigende Zinsen und Inflation sowie die wachsenden geopolitischen Unsicherheiten setzten auch 2023 der Finanzierung von Startups in Österreich zu. Zu diesem Ergebnis kommt das jüngste “Start-up-Barometer 2023”. Zwar gab es mit 184 Finanzierungsrunden eine neue Rekordanzahl an Finanzierungsrunden, gleichzeitig sank das Finanzierungsvolumen gegenüber 2022 um fast ein Drittel von rund einer Milliarde Euro auf 695 Millionen Euro. Gegenüber dem bisherigen Höchstwert aus 2021, als ein Gesamtvolumen von gut 1,23 Milliarden Euro realisiert worden war, bedeutet dies einen Rückgang um sogar 44 Prozent.

Rückgang bei großen Finanzierungsrunden

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY führt den Rückgang auf die geringe Anzahl an Großdeals im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro zurück. Diese trugen 2021 rund 675 Millionen Euro bei und 2022 rund 550 Millionen Euro. 2023 kam es zu keinem Abschluss in dieser Größenkategorie. In diesem Zusammenhang spricht EY jedoch von beiden “Ausnahmejahren 2021 und 2022”. “Nach zwei Boom-Jahren mit neuen Bestmarken bei Finanzierungsvolumina und Bewertungen sieht man überall auf der Welt den Trend Back to the Old Normal”, so Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

Der Experte merkt allerdings an: “Der Wermutstropfen sind wie schon in den Vor-Boom-Jahren die großen Anschlussfinanzierungen: Für Scaleups ist es momentan enorm schwer, zwei- bis dreistellige Millionenfinanzierungen zu bekommen, um die nächste Stufe ihres Wachstumsplans zu erreichen“.

Volumen pro Runde geht auf Vor-Boom-Niveau zurück

Die Finanzierungsrunden wurden 2023 im Vergleich zu den beiden Vorjahren bedeutend kleiner. Das durchschnittliche Volumen der Deals, bei denen eine Summe veröffentlicht wurde, ging deutlich um rund die Hälfte (51 Prozent) von 8,92 Millionen Euro (2022) auf 4,35 Millionen Euro zurück.

Im Rekordjahr 2021 lag das durchschnittliche Volumen getrieben von wenigen Mega-Runden bei und zwölf Millionen Euro. Damit liegt das durchschnittliche Volumen einer Finanzierungsrunde in Österreich – bei deutlich mehr abgeschlossenen und veröffentlichten Runden – wieder auf dem Vor-Boom-Niveau im Jahr 2020 (4,5 Millionen Euro).

Zurückzuführen ist das laut EY insbesondere auf einen deutlichen Anstieg bei Finanzierungen in der Frühphase bei gleichzeitigem Ausbleiben von Mega-Runden. 2023 wurden immerhin vier Finanzierungsrunden mit einem Volumen von jeweils mehr als 50 Millionen Euro gezählt, das ist ein Deal mehr als im Vorjahr. Allerdings wurde kein einziger Deal im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro verzeichnet, 2022 gab es davon zwei (GoStudent, TTTech Auto).

Die Anzahl der Frühphasen-Finanzierungen bis zu einer Million Euro stieg deutlich um ein Fünftel von 84 auf 102. Bei den ersten Wachstumsrunden zwischen ein und zehn Millionen Euro gab es einen leichten Zuwachs um rund zwölf Prozent von 39 auf 44 und bei Runden zwischen zehn und 50 Millionen Euro gab es eine Verdoppelung von fünf auf zehn Runden.

Trotz des Rückgangs beim Volumen sieht Haas im Anstieg der Anzahl an Finanzierungsrunden einen positiven Effekt: “Die Zeit des großen Risikos ist vorübergehend zu Ende, Investorengruppen finanzieren deutlich selektiver und mit weniger Kapitaleinsatz. Dass es in Österreich so viele Finanzierungsrunden wie noch nie gegeben hat, unterstreicht die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Professionalität und Attraktivität des heimischen Startup-Ökosystems”.

Wien bleibt Startup-Hotspot

Erneut gab es in Wien besonders viele Investitionen, die Hauptstadt konnte ihren Vorsprung als Startup-Hotspot gegenüber den anderen Bundesländern wieder klar behaupten: Mit 104 Finanzierungsrunden vereinigten die Hauptstadt-Startups mehr als jede zweite hierzulande gezählte Finanzierungsrunde (57 Prozent) auf sich und damit prozentual genauso viele wie im Vorjahr, als sich der Marktanteil ebenfalls auf 57 Prozent belief. Auf Rang zwei folgt in diesem Jahr die Steiermark, die mit 23 Finanzierungsrunden – und damit um 44 Prozent mehr als im Vorjahr (16) – Oberösterreich überholt. Dort gab es 17 Finanzierungsrunden und damit um ein Fünftel weniger als 2022 mit 21.

Die meisten Finanzierungsrunden wurden 2023 wie schon im Vorjahr im Softwarebereich abgeschlossen. Mit SaaS, Artificial Intelligence, Virtual Reality, Blockchain, Cloud, Cyber Security sowie Data Analytics umfasst dieser Bereich Startups mit neuen Technologien. Auch die Bereiche E-Commerce und Health auf den Rängen zwei und drei verzeichneten jeweils deutlich mehr Finanzierungsrunden als im Vorjahr.

Zudem würde jeder vierte Euro an Startups gehen, deren Geschäftsmodell unmittelbar auf Lösungen zum Thema Nachhaltigkeit und Kampf gegen den Klimawandel ausgerichtet ist. Ingesamt umfassten 36 der ingesamt 184 Finanzierungsrunden ClimateTech-Startups.

Ein Ausblick auf 2024

Abschließend hält Haas fest, dass 2023 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen für die heimische Startup-Szene ein gutes Jahr gewesen sei. Für Scaleups wird 2024 dennoch ein schwieriges Jahr bleiben. “Wir werden nächstes Jahr eine weitere Konsolidierung erleben, dazu gehören leider auch Downrounds Insolvenzen und Mergers bzw. Asset Deals, bei denen Mitbewerber in Schieflage übernommen werden.”

Wie sich 2024 für Startup-Finanzierungen weiterentwickeln wird, hänge zudem stark davon ab, wie sich das Zinsumfeld weiterentwickeln wird. Zudem rücke bei Investoren der “Path to Profitability” immer stärker in den Fokus.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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