28.12.2023

EY Österreich: „2023 neuer Rekord bei Anzahl an Finanzierungsrunden“

Zum Jahreswechsel präsentiert EY sein "Start-up-Barometer 2023". Das Ergebnis: 2023 verzeichnete die heimische Startup-Szene einen neuen Rekord in Bezug auf die Anzahl der Finanzierungsrunden. Das Finanzierungsvolumen schrumpfte jedoch um ein Drittel.
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(c) Adobestock

Steigende Zinsen und Inflation sowie die wachsenden geopolitischen Unsicherheiten setzten auch 2023 der Finanzierung von Startups in Österreich zu. Zu diesem Ergebnis kommt das jüngste „Start-up-Barometer 2023“. Zwar gab es mit 184 Finanzierungsrunden eine neue Rekordanzahl an Finanzierungsrunden, gleichzeitig sank das Finanzierungsvolumen gegenüber 2022 um fast ein Drittel von rund einer Milliarde Euro auf 695 Millionen Euro. Gegenüber dem bisherigen Höchstwert aus 2021, als ein Gesamtvolumen von gut 1,23 Milliarden Euro realisiert worden war, bedeutet dies einen Rückgang um sogar 44 Prozent.

Rückgang bei großen Finanzierungsrunden

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY führt den Rückgang auf die geringe Anzahl an Großdeals im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro zurück. Diese trugen 2021 rund 675 Millionen Euro bei und 2022 rund 550 Millionen Euro. 2023 kam es zu keinem Abschluss in dieser Größenkategorie. In diesem Zusammenhang spricht EY jedoch von beiden „Ausnahmejahren 2021 und 2022“. „Nach zwei Boom-Jahren mit neuen Bestmarken bei Finanzierungsvolumina und Bewertungen sieht man überall auf der Welt den Trend Back to the Old Normal“, so Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

Der Experte merkt allerdings an: „Der Wermutstropfen sind wie schon in den Vor-Boom-Jahren die großen Anschlussfinanzierungen: Für Scaleups ist es momentan enorm schwer, zwei- bis dreistellige Millionenfinanzierungen zu bekommen, um die nächste Stufe ihres Wachstumsplans zu erreichen“.

Volumen pro Runde geht auf Vor-Boom-Niveau zurück

Die Finanzierungsrunden wurden 2023 im Vergleich zu den beiden Vorjahren bedeutend kleiner. Das durchschnittliche Volumen der Deals, bei denen eine Summe veröffentlicht wurde, ging deutlich um rund die Hälfte (51 Prozent) von 8,92 Millionen Euro (2022) auf 4,35 Millionen Euro zurück.

Im Rekordjahr 2021 lag das durchschnittliche Volumen getrieben von wenigen Mega-Runden bei und zwölf Millionen Euro. Damit liegt das durchschnittliche Volumen einer Finanzierungsrunde in Österreich – bei deutlich mehr abgeschlossenen und veröffentlichten Runden – wieder auf dem Vor-Boom-Niveau im Jahr 2020 (4,5 Millionen Euro).

Zurückzuführen ist das laut EY insbesondere auf einen deutlichen Anstieg bei Finanzierungen in der Frühphase bei gleichzeitigem Ausbleiben von Mega-Runden. 2023 wurden immerhin vier Finanzierungsrunden mit einem Volumen von jeweils mehr als 50 Millionen Euro gezählt, das ist ein Deal mehr als im Vorjahr. Allerdings wurde kein einziger Deal im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro verzeichnet, 2022 gab es davon zwei (GoStudent, TTTech Auto).

Die Anzahl der Frühphasen-Finanzierungen bis zu einer Million Euro stieg deutlich um ein Fünftel von 84 auf 102. Bei den ersten Wachstumsrunden zwischen ein und zehn Millionen Euro gab es einen leichten Zuwachs um rund zwölf Prozent von 39 auf 44 und bei Runden zwischen zehn und 50 Millionen Euro gab es eine Verdoppelung von fünf auf zehn Runden.

Trotz des Rückgangs beim Volumen sieht Haas im Anstieg der Anzahl an Finanzierungsrunden einen positiven Effekt: „Die Zeit des großen Risikos ist vorübergehend zu Ende, Investorengruppen finanzieren deutlich selektiver und mit weniger Kapitaleinsatz. Dass es in Österreich so viele Finanzierungsrunden wie noch nie gegeben hat, unterstreicht die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Professionalität und Attraktivität des heimischen Startup-Ökosystems“.

Wien bleibt Startup-Hotspot

Erneut gab es in Wien besonders viele Investitionen, die Hauptstadt konnte ihren Vorsprung als Startup-Hotspot gegenüber den anderen Bundesländern wieder klar behaupten: Mit 104 Finanzierungsrunden vereinigten die Hauptstadt-Startups mehr als jede zweite hierzulande gezählte Finanzierungsrunde (57 Prozent) auf sich und damit prozentual genauso viele wie im Vorjahr, als sich der Marktanteil ebenfalls auf 57 Prozent belief. Auf Rang zwei folgt in diesem Jahr die Steiermark, die mit 23 Finanzierungsrunden – und damit um 44 Prozent mehr als im Vorjahr (16) – Oberösterreich überholt. Dort gab es 17 Finanzierungsrunden und damit um ein Fünftel weniger als 2022 mit 21.

Die meisten Finanzierungsrunden wurden 2023 wie schon im Vorjahr im Softwarebereich abgeschlossen. Mit SaaS, Artificial Intelligence, Virtual Reality, Blockchain, Cloud, Cyber Security sowie Data Analytics umfasst dieser Bereich Startups mit neuen Technologien. Auch die Bereiche E-Commerce und Health auf den Rängen zwei und drei verzeichneten jeweils deutlich mehr Finanzierungsrunden als im Vorjahr.

Zudem würde jeder vierte Euro an Startups gehen, deren Geschäftsmodell unmittelbar auf Lösungen zum Thema Nachhaltigkeit und Kampf gegen den Klimawandel ausgerichtet ist. Ingesamt umfassten 36 der ingesamt 184 Finanzierungsrunden ClimateTech-Startups.

Ein Ausblick auf 2024

Abschließend hält Haas fest, dass 2023 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen für die heimische Startup-Szene ein gutes Jahr gewesen sei. Für Scaleups wird 2024 dennoch ein schwieriges Jahr bleiben. „Wir werden nächstes Jahr eine weitere Konsolidierung erleben, dazu gehören leider auch Downrounds Insolvenzen und Mergers bzw. Asset Deals, bei denen Mitbewerber in Schieflage übernommen werden.“

Wie sich 2024 für Startup-Finanzierungen weiterentwickeln wird, hänge zudem stark davon ab, wie sich das Zinsumfeld weiterentwickeln wird. Zudem rücke bei Investoren der „Path to Profitability“ immer stärker in den Fokus.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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