13.06.2022

Diese Unternehmen wurden beim „EY Scale-up Award 2022“ ausgezeichnet

Die Prüfungs- und Beratungsorganisation EY vergab am 10. Juni zum ersten Mal den "EY Scale-up Award" in Österreich. EY und die Partner:innen des Awards kürten die Scaleups des Jahres und Rising Stars in acht Kategorien und der Sonderkategorie „Growth Idea Of The Year“.
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Für die Premiere des „EY Scaleup Award“ gab es in der Bewerbungsphase im Vorfeld mehr als 150 Einreichungen. Der Award wurde erstmalig in Österreich vergeben und richtet sich laut EY speziell an heimische Startups und Scaleups, die sich auf Wachstumskurs befinden. Zudem haben die teilnehmenden Startups bereits in der Bewerbung Inputs im Rahmen von Analysen und Coaching-Gesprächen bekommen, um ihre nächsten Wachstumsschritte zu planen. Im Zentrum stand dabei ein digitales Assessment, das die Prüfungs- und Beratungsorganisation gemeinsam mit Partner:innen umsetzte.

Insgesamt erreichten 71 Unternehmen die für eine Auszeichnung mit einem sogenannten „EY Scale-up-Badge“ notwendige Benchmark, pro Kategorie wurden ein Scaleup-Unternehmen und ein Rising Star ausgezeichnet. „Mit dem EY Scale-up Award richten wir den Scheinwerfer auf die große Bedeutung von Startups und Scaleups und unterstützen sie in ihrem nachhaltigen Wachstum“, so Florian Haas, Leiter des Startup Ökosystems bei EY, über die Zielsetzung.

PlanRadar wird zum Scaleup des Jahres ausgezeichnet

Die zehn kategorieübergreifend Punktebesten traten in einem zweistufigen Grand Finale – bestehend aus dem Growth Maturity Assessment Day mit Einzelgesprächen mit der spezialisierten Fachjury und Elevator Pitches – um den Titel „Scale-up des Jahres 2022“ an. Als Scaleup des Jahres wurde PlanRadar ausgezeichnet.

Das Scaleup aus dem Bereich PropTech und Real Estate hat eine international skalierte B2B SaaS Lösung für die Dokumentation von und Kommunikation in Bauprojekten entwickelt. Erst Anfang des Jahres konnte es im Rahmen im Rahmen einer Finanzierungsrunde ein 60 Millionen Euro sichern. Mehr zur Wachstumsstrategie des PropTechs könnt ihr auch im Brutkasten-Talk erfahren.

„EY Scale-up Award“: Die Scaleups und Rising Stars

Im Rahmen der Bewerbung über das Growth Maturity Assessment wurden jeweils die Scaleups des Jahres und Rising Stars in neun Kategorien ermittelt. Insgesamt wurden an die Gewinner:innen Beratungspakete von EY sowie der TU Wien im Wert von über 100.000 Euro vergeben.

Kategorie | Retail

In der Kategorie „Retail“ wurde Refurbed als Scaleup des Jahres 2022 ausgezeichnet. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren eine international erfolgreiche digitale Plattform für nachhaltigen Konsum geschaffen. Damit verbindet es erfolgreich Refurbishing-Unternehmen mit Konsument:innen und trägt zu mehr Kreislauf- anstatt Wegwerfwirtschaft bei. Als Rising Star ging ZIRP aus dem Wettbewerb hervor, ein europaweiter Vorreiter bei gesunden, nachhaltigen und nährstoffreichen Nahrungsmitteln auf Basis von Insekten.

Kategorie | Digital Transformation

In der Kategorie „Digital Transformation“ setzte sich Anyline durch, ein weltweit führender Anbieter für die KI-basierte Erfassung von Daten über Mobilgeräte. Damit erleichtert Anyline datengetriebene Entscheidungen durch die Umwandlung von analoge in digitale Informationen. Als Rising Star in dieser Kategorie wurde der kürzlich umbenannte Energy-Efficiency-as-a-Service-Spezialist nista (vormals Gnista.io) ausgezeichnet. Das Startup unterstützt Unternehmen auf Basis ihrer Sensorendaten dabei, ihre Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Kategorie | FinTech & InsurTech

Als Scaleup des Jahres in der Kategorie „FinTech & InsurTech“ wurde Blockpit ausgezeichnet. Das oberösterreichische Scaleup bietet hochwertige Software-as-a-Service-Lösungen für Monitoring und Analyse von digitalen Assets mit Fokus auf der Vereinfachung steuerlicher Compliance in einer dezentralen Wirtschaft. Zum Rising Star wurde das Startup LifeTree Asset Management gekürt. Der Vermögensaufbauer bietet mit „Froots“ eine technologische Lösung für personalisierte, nachhaltige Investments.

Kategorie | Disruption & Innovation

In der Kategorie „Disruption & Innovation“ sicherte sich Storebox den Titel Scaleup des Jahres 2022. Storebox bietet die erste komplett digitale Self-Storage-Lösung in Europa und baut gemeinsam mit Franchise-Partner:innen das größte und innovativste Logistik-Netzwerk in Europa auf. Als Rising Star wurde Digicust ausgezeichnet. Das Startup digitalisiert und automatisiert die Zollabfertigung weltweit durch den Einsatz einer KI-basierten Web-App mit virtuellen Zollrobotern.

Kategorie | BioTech & Healthcare

Als Scaleup des Jahres 2022 in der Kategorie „BioTech & Healthcare“ wurde Biome Diagnostics ausgezeichnet. Das weltweit im Bereich der personalisierten Krebstherapie wegweisende MedTech-Unternehmen verbessert auf Basis einer Big-Data-Analyse von Darmmikrobiomen die Früherkennung und Therapierung von Krebserkrankungen. Als Rising Star wurde Memocorby ausgezeichnet. Das Startup hat ein digitales, multisensorisches Lerntool entwickelt, das zum Wiedererlernen der Sprache nach einem Schlaganfall und für Gedächtnistraining im Rahmen von Demenzprävention und Demenztherapie dient.

Kategorie | PropTech & Real Estate

In der Kategorie „PropTech & Real Estate“ konnte sich PlanRadar durchsetzen. Das Scaleup hat eine international erfolgreiche B2B-Saas-Lösung für die Dokumentation von und Kommunikation in Bauprojekten entwickelt und gilt als Unicorn-Anwärter.

Kategorie | EdTech & Knowledge

In der Kategorie „EdTech & Knowledge“ wurde acodemy, die führende Programmierschule für Kinder und Jugendliche im deutschsprachigen Raum, zum Scaleup des Jahres gewählt.

Kategorie | Sustainability & GreenTech

Die Kategorie „Sustainability & GreenTech“ wurde laut EY aufgrund der Vielzahl an qualitativ starker und unterschiedlicher Einreichungen in die Sub-Kategorien „Consumer & Mobility“ und „GreenTech & Energy“ aufgesplittet.

In der Kategorie „Consumer & Mobility“ wurde Eloop als Scaleup des Jahres 2022 ausgezeichnet. Eloop ist ein emissionsfreier Free-Floating-Carsharing-Anbieter, der es Menschen ermöglicht, mit einem auf Blockchain-Technologie basierenden Token einen Anteil am Gewinn der Fahrzeuge zu verdienen und Unternehmen eine neue Werbemöglichkeit über die Flotte bietet.

In der Kategorie „GreenTech & Energy“ wurde neoom, einer der führenden Anbieter für schlüsselfertige Lösungen in einem dezentralen Energiemarkt, zum Scaleup des Jahres gekürt. Die Auszeichnung als Rising Star sicherte sich inoqo. Das Startup hat eine Technologie für mehr Transparenz im Lebensmittelhandel entwickelt und lässt Kund:innen den Fußabdruck von Nahrungsmitteln mit einem Scan der Rechnung nachverfolgen.

Sonderkategorie | Growth Idea Of The Year

In der Sonderkategorie „Growth Idea Of The Year” für Unternehmen mit vielversprechenden Geschäftsmodellen, aber noch ohne erwirtschaftete Umsätze, wurde Agrobiogel als Gewinner gekürt. Das Startup hilft mit einem neuartigen biobasierten und wasserstoffabsorbierenden Hydrogel Landwirt:innen auf der ganzen Welt, Wasser zu sparen und ihre Ernte vor Dürren zu retten.

Tipp der Redaktion: „EY Scaleup-up Award 2023“ jetzt bewerben

Die Registrierungsphase für den „EY Scale-up Award 2023“ startet ab sofort unter www.scaleup-award.com, die Bewerbungsphase mit dem Growth Maturity Assessment beginnt mit 9. Jänner 2023. Teilnehmen können Startups und Scaleups mit Sitz in Österreich, die vor maximal zehn Jahren gegründet wurden.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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