19.12.2025
PLATZHIRSCH

EY-Befragung: Bitpanda führt in Österreich bei Krypto überlegen

Laut einer aktuellen EY-Studie mit mehr als 1.500 Befragten investieren mittlerweile 17 Prozent der 18- bis 65-Jährigen in Kryptowährungen. Erste Wahl ist dabei in Österreich ganz klar das Wiener Unicorn Bitpanda.
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Collage: brutkasten | Bilder (c) Bitpanda / Adobe Stock
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1.532 Personen zwischen 18 und 65 Jahren in Österreich befragte das Beratungsunternehmen EY für eine aktuelle Studie zum Spar- bzw. Investitionsverhalten und konkret zu Kryptowährungen. Ein hierzulande wohl wenig überraschendes Hauptergebnis: Mit 64,3 Prozent der Befragten, ist das Sparbuch nach wie vor Anlageprodukt Nummer 1, gefolgt von Versicherungsprodukten (44,5 Prozent), Aktien, Anleihen bzw. Unternehmensanteilen (35 Prozent), Edelmetallen (29,9 Prozent) und Fonds-Produkten wie ETFs (28,9 Prozent).

Kryptowährungen auf Platz 7 bei Anlageprodukten

Kryptowährungen schaffen es also nicht in die Top 5. Sie kommen noch hinter Immobilien bzw. Grundstücken (23,1 Prozent) mit 17,1 Prozent auf Platz 7 – mit laut EY steigender Tendenz. Auffällig ist dabei der Geschlechterunterschied: Während 24,5 Prozent der Männer in Kryptowährungen investieren, trifft das nur auf 9,6 Prozent der Frauen zu. Knapp mehr als ein Drittel (35,3 Prozent) der Investierenden handelt mindestens einmal pro Monat. Weitere 26,3 Prozent kaufen und verkaufen Kryptowährungen in unregelmäßigen Abständen – meist abhängig von marktrelevanten Ereignissen. 23,8 Prozent haben bislang nur einmal investiert.

Risikobereitschaft ausschlaggebend

Der vergleichsweise geringe Anteil von Krypto-Investments in der Bevölkerung korreliert auch mit der abgefragten Risikobereitschaft: 37, 3 Prozent der Befragten geben an, bei hohen Risiken nur sehr kleine Summen zu investieren, mehr als ein Drittel (34,3 Prozent) vermeidet risikoreiche Anlagen überhaupt. Gerade einmal 4,9 Prozent sind bereit, bei hohem Risiko auch größere Beträge zu investieren. Und 68,9 Prozent schätzen dabei Kryptowährungen insgesamt als (eher) unsicheres Anlageprodukt ein, 18,8 Prozent als sicheres.

Entsprechend fällt auch die Detailabfrage zu den Gründen bei jenen aus, die bislang nicht in Kryptowährungen investiert haben. Mehr als die Hälfte empfindet Kryptowährungen als zu riskant (51,4 Prozent). Ein Drittel gibt fehlendes Verständnis an (33,8 Prozent), und ähnlich viele haben schlicht kein Interesse (32,4 Prozent).

Kryptowährungen mittlerweile fast allen bekannt

Dennoch haben Kryptowährungen mittlerweile einen hohen Bekanntheitsgrad. Auch 95,5 Prozent jener Personen, die aktuell nicht darin investiert sind, kennen die digitalen Assets prinzipiell. Wenig überraschend ist Bitcoin unter sämtlichen Befragten mit 98,6 Prozent am bekanntesten, gefolgt von Ethereum mit 49,2 Prozent. Bitcoin führt unter den Krypto-Investor:innen mit 81,4 Prozent auch die Liste der Kryptowährungen, in die bereits investiert wurde, an. Ethereum liegt erneut auf dem zweiten Platz (51 Prozent), alle Altcoins kommen gemeinsam auf 29,5 Prozent, alle Meme-Coins auf 25,7 Prozent, alle Stablecoins gar nur auf 11,7 Prozent.

Bitpanda führt Plattform-Ranking in Österreich mit fast 60 Prozent klar an

Bei jenen, die in Kryptowährungen investieren, gibt es in Österreich eine klare Plattform-Präferenz (Anm.: hier war eine Mehrfachnennung möglich). Als Platzhirsch führt das Wiener Unicorn Bitpanda die Statistik mit 59,6 Prozent klar vor Binance (21 Prozent) und Kraken (11 Prozent) an. Mit 21Bitcoin (4,8 Prozent) schafft es eine weitere heimische Plattform in die Top 5 – hinter dem asiatischen Anbieter Bybit, der sein europäisches Headquarter in Wien hat, der mit 6,5 Prozent auf Platz 4 landet.

Nach den Gründen für die Wahl der Plattform gefragt, geben Nutzer:innen vor allem hohe Benutzerfreundlichkeit (85 Prozent eher wichtig/sehr wichtig) sowie niedrige Gebühren und Kosteneffizienz (82,8 Prozent) an. Wichtig sind den Befragten ebenfalls der regulatorische Status der Plattform (68,6 Prozent sehr wichtig/eher wichtig), die Qualität des steuerlichen Reportings (68,0 Prozent) und die automatische Abfuhr der Kapitalertragsteuer, die ebenfalls 68 Prozent als eher wichtig oder sehr wichtig einschätzen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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