12.04.2016

Expansion: Wiener Paysafecard 2015 mit über 600 Millionen USD Umsatz

Das Unternehmen mit Sitz in Wien baute 2015 seine Stellung als einer der weltweiten Marktführer im Online-Prepaid-Bereich aus. Bereits in 42 Ländern wird die Paysafecard nun als Zahlungsmittel verwendet. Die im Jahr 2000 gegründete Firma hatte es vor allem in der Startup-Phase nicht so leicht.
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(c) Fotolia- Nongnuch Leelaphasuk: Wiener Unternehmen Paysafecard auf Expansionskurs.

„Die Paysafecard-PINs sind ein essentieller und unverzichtbarer Bestandteil der heutigen digitalen Zahlungswelt“, sagt Paysafecard-CEO Udo Müller. Tatsächlich konnte das Unternehmen mit Sitz in Wien im Jahr 2015 wieder stark expandieren. Als Märkte hinzugekommen sind etwa Neuseeland und Saudi-Arabien. Doch auch der Umsatz in den vorhandenen Märkten konnte deutlich gesteigert werden. Mit durchschnittlich 2,5 Millionen Nutzern pro Monat konnte das Unternehmen 2015 insgesamt PINs im Wert von 2,7 Milliarden US-Dollar verkaufen.

+++ Udo Müller von Paysafecard wollte seine Zeit bloß sinnvoll überbrücken… +++

500.000 Verkaufsstellen in 42 Ländern

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(c) Udo Müller

Der Umsatz des Unternehmens konnte damit um fast 70 Prozent auf über 600 Millionen US-Dollar gesteigert werden. Das weltweite Verkaufsnetzwerk ist inzwischen enorm: Rund 500.000 Verkaufsstellen in 42 Ländern, 24 Sprachen und 23 Währungen sind beteiligt. Angesichts der stark wachsenden Zahlen verwundert es wenig, dass Paysafecard beim Wettbewerb „Austrian Leading Companies“ vergangenes Jahr zum Sieger in der Kategorie „Big Player in Vienna“ gekürt wurde. Die Auszeichnung geht an Unternehmen mit einem Umsatz von über 50 Millionen. Diese Schwelle nimmt Paysafecard locker.

Wie kam es dazu?

Das Unternehmen wurde 2000 gegründet. Der Zeitpunkt schien optimal für ein Startup im Web-Bereich: Das Internet war gerade dabei, endgültig flächendeckend in den Haushalten der Industriestaaten anzukommen. Auch das Bezahlen über Internet wurde damit für die breite Masse relevant. Der Online-Sektor erlebte einen Hype. Doch als noch im selben Jahr die Dotcom-Blase platzte, war es fast wieder vorbei. Von 45 Mitarbeitern wurde wieder auf neun reduziert – aber Paysafecard kam mit zwei blauen Augen davon.

Die Gründer ließen sich nicht beirren. Schon im Frühling 2001 konnte man mit Paysafecard auch in Deutschland bezahlen. 2005 wurde dann die Gewinnschwelle erreicht. Auch dank einer EU-Förderung expandierte das Unternehmen 2006 weiter in andere Europäische Staaten wie Spanien und Großbritannien. 2008 folgte eine EU-weite Lizenz – der Weg zur weiteren Internationalisierung war geebnet, der Durchbruch war geschafft.

Business Angel Altrichter war einer der Gründer

Einer der vier Gründer war der heutige Business Angel Michael Altrichter. Paysafecard war sein erstes Unternehmen – danach sollten noch einige folgen. 2013 wurde Paysafecard an das englische Unternehmen Skrill verkauft. Dasselbe schaffte Altrichter schon zwei Jahre davor mit Payolution. Der Unterschied: Das hatte er erst fünf Monate zuvor gegründet – der schnelle Exit sorgte damals für Furore. Geholfen haben ihm natürlich seine Verbindungen im Payment-Sektor, die er schon durch Paysafecard aufgebaut hatte.

+++ Built to exit: Lässt sich ein schneller Startup-Exit planen? +++

Wichtiges Zahlungsmittel im Gaming-Bereich

Inzwischen ist der Gaming-Bereich ein besonders wichtiger Markt für Paysafecard geworden. Seit Februar 2016 ist auch die Plattform der Sony Playstation mit an Bord. Steam, die führende Gaming-Plattform für den PC, ist schon länger dabei. Der Fokus auf dieses nach wie vor wachsende Geschäftsfeld ist auch im Webauftritt des Unternehmens offensichtlich. Und es scheint sich auszuzahlen.

+++ Business Angel Michael Altrichter: „Es mangelt nicht an Ideen, sondern an guten Leuten“ +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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