17.04.2020

Boost für Coronaforschung durch Teilnahme an EUREKA-Netzwerk

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an der Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks beteiligen wird. Unternehmen können "marktnahe Forschungsprojekte" bis 15. Mai bei der FFG einreichen. Die Teilnahme soll für die heimische und europäische Coronaforschung einen weiteren Boost bringen.
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EUREKA
(c) Adobe

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben angekündigt, dass sich Österreich an einer neuen multilateralen Fast Track-Ausschreibung des EUREKA-Netzwerks zur Erforschung von COVID-19 beteiligt. Die Abwicklung erfolgt, wie bei EUREKA-Ausschreibungen üblich, über die FFG.

+++ FFG-Geschäftsführer: „Startups sollen Krise für Forschung und Entwicklung nutzen“ +++

„Wir haben mit dem nationalen ‚Corona Emergency Call‘ auf nationaler Ebene rasch reagiert und verstärken die Coronaforschung nun weiter, indem wir heimische Unternehmen bei der Umsetzung von marktnahen Forschungsprojekten mit Unternehmen in anderen Ländern unterstützen“, so die Ministerinnen. Beide sprechen von einem „Boost für die Coronaforschung“.

Der Call fokussiert sich laut FFG auf „schnell umsetzbare Entwicklungen mit einer Projektdauer von maximal zwölf Monaten“.

Ausschreibung bis 15. Mai 2020

Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks ist bis 15. Mai 2020 (17:00 Uhr) eine multilaterale Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte geöffnet. Geplanter Projektstart ist spätestens der 3. August 2020. Die Implementierung der Projektergebnisse (Einführung des Produkts/Services/Prozesses) ist für maximal sechs Monate nach Projektende geplant.

Die Ausschreibung richtet sich an Forschungsprojekte in folgenden Bereichen:

  • Infektionsprävention und -schutz
  • Sanitärtechnik
  • Diagnostik und Tests
  • Therapeutika, Impfstoffe und Medikamente

=> alle Kriterien finden sich hier

Zwei Unternehmen aus zwei Ländern

In Österreich sind Unternehmen zur Einreichung berechtigt, Universitäten und Forschungseinrichtungen können sich an Projekten beteiligen.

Es müssen jeweils mindestens zwei Unternehmen aus zwei verschiedenen Ländern ihr marktnahes Forschungsprojekt einreichen. Die Förderung erfolgt im jeweiligen Land mit nationalen Mitteln.

An der Ausschreibung beteiligen sich folgende Länder:

  • Österreich
  • Kanada
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Spanien
  • Türkei

Einreichen über FFG

In Österreich können Unternehmen ihr Projekt über die FFG einreichen, die Projekte werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) finanziert.

Die FFG fungiert als nationale Kontaktstelle für EUREKA und berät und informiert interessierte Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung. Zudem wickelt die FFG die nationalen Fördermittel ab.

Das Enterprise Europe Network unterstützt hingegen Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Partnerunternehmen in den anderen Ländern.

Die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner über die aktuelle Ausschreibung: „EUREKA ermöglicht internationale Forschungsprojekte zwischen Unternehmen und ist ein geeignetes Tool, um rasch und gezielt mit ausgewählten Ländern Ausschreibungen durchzuführen und so die Zusammenarbeit auch beyond Europe zu forcieren.“

EUREKA-Netzwerk

Das EUREKA-Netzwerk fördert mit seinen zentralen Instrumenten Eurostars, Netzwerkprojekten, GlobalStars und Clustern seit 1985 internationale Innovationsprojekte.

Österreich zählt zu den EUREKA-Gründungsmitgliedern und übernimmt im Juli 2020 zum zweiten Mal den jährlich rotierenden EUREKA-Vorsitz.


=> mehr Informationen zur Ausschreibung

Videoarchiv: Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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