23.05.2019

EU-Wahl: Werner Kogler fordert dauerhaftes Verbot des Klonens in der EU

Anlässlich der EU-Wahl 2019 stellt der brutkasten österreichischen Politikern jene Fragen, die abseits des Alltagsgeschäfts eine tragende Bedeutung für Europa und die Welt haben: Es geht um Atomkrieg, Klimawandel und AI. Diesmal mit Werner Kogler, Die Grünen.
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Werner Kogler Die Grünen
(c) Die Grünen

Es ist EU-Wahl. Der renommierte Historiker Yuval Noah Harari hat fünf weltbewegende Fragen formuliert, die man Politikern abseits des tagespolitischen Hickhacks stellen sollte. Zu diesen Fragen gehören, wie sich ein Nuklearkrieg vermeiden lässt, wie man den Klimawandel stoppt, welche Regulierungen für AI und Bioengineering nötig sind und wie die Welt im Jahre 2050 aussieht.

+++Das EU-Programm der Parteien für Österreichs Startups+++

Der Brutkasten konfrontiert daher die österreichischen Spitzenkandidaten im Vorfeld der EU-Wahl mit genau diesen Fragen. Der zweite auf unserer Liste ist Werner Kogler von den Grünen, der eine Verkehrs- und Agrarwende anstrebt und die Großindustrie damit als Relikt in der Geschichte zurücklassen will. Bereits erschienen sind Interviews mit Claudia Gamon (Neos) und Johannes Voggenhuber (Liste Jetzt).

Klimaschutz ist ja ihr Lieblingsthema. Was werden Sie tun, um den Klimawandel zu reduzieren? Ist Innovation dahingehend die einzige Lösung?

Werner Kogler: Die vom Menschen verursachte Klimaveränderung ist die größte Herausforderung unserer Generation. Wir Grüne setzen uns wie keine andere Partei für Umwelt- und Klimaschutz ein. Europa muss beim Klimaschutz die Führungsrolle übernehmen und das Pariser Abkommen aus dem Jahr 2015 in die Tat umsetzen. Ein europäisches Klimagesetz mit verbindlichen CO2-Budgets soll rechtlich den Weg ebnen, um die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken und bis spätestens 2050 treibhausgasneutral zu sein. Der Anteil erneuerbarer Energie muss bis 2050 100 Prozent erreichen. Außerdem kämpfen wir für eine radikale Agrar- und Verkehrswende: Weg von industrialisierten Großbetrieben hin zu regionaler, ökologischer und gentechnikfreier Produktion, und weg vom Flugverkehr hin zu modernen Hochleistungsstrecken der Bahn, ab 2030 nur mehr abgasfreie Autos zulassen.

Ein Harvard-Präsident schrieb 1951 an seinen Nachfolger: „Es sind viele, die einen dritten Weltkrieg innerhalb eines Jahrzehnts kommen sehen“. Wir waren also wirklich mal ganz knapp davor. Wie lässt sich ein nuklearer Krieg vermeiden?

Werner Kogler: Seit die USA und Russland aus dem INF-Vertrag ausgestiegen sind, ist die Gefahr eines Atomkrieges wieder gestiegen. Als überzeugte VerfechterInnen des europäischen Projekts als Ort des Friedens und Zusammenarbeit werden wir alles daransetzen, dass unsere Enkel und Urenkelinnen in einer atomwaffenfreien Welt leben können. Wir brauchen dringend einen Atomwaffenausstieg der EU. Der UN-Vertrag zum Verbot atomarer Waffen muss von allen EU Staaten unterzeichnet werden. Dazu werden viel Überzeugungskraft und diplomatisches Geschick notwendig sein.

Was werden Sie tun, um Bioengineering zu regulieren? Immerhin kann man damit Menschen wie Gemüse gentechnisch präparieren. Wäre das für Sie vertretbar, dass man damit die Sinne und kognitiven Fähigkeiten des Menschen verbessert?

Werner Kogler: Wir brauchen demokratisch ausverhandelte Regeln und ethische Einschränkungen für sämtliche Risikotechnologien, angefangen von Nanotechnologie über – alte und neue – Gentechnologien und andere Bioengineeringmethoden. Grundlage dafür muss das Vorsorgeprinzip sein, das in den Verträgen der EU verankert wird. Entsprechend dem Vorsorgeprinzip ist frühzeitig und vorausschauend so zu handeln, dass Belastungen für Umwelt und Mensch vermieden und entsprechende Risiken erkannt werden. Wir stehen dazu, dass die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ein zentraler Wert demokratischer Verfassungen ist.  Ihre Grenzen liegen in der Menschenwürde, bei tierethischen Prinzipien und dort, wo hohe Umweltrisiken entstehen. Die Grünen wenden sich seit Jahren gegen die Agrargentechnik. Züchtung muss, wie seit Jahrtausenden, ein Open-Source-System bleiben. Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht, und damit darf es keine Patente auf Pflanzen und auf Tiere geben. Zugleich fordern wir ein dauerhaftes Verbot des Klonens in der EU.

Was sollte im Bereich der künstlichen Intelligenz reguliert werden? Immerhin kommt diese immer mehr zum Einsatz. In China gibt es dahingehend schon ein vollständiges Überwachungssystem und Social-Screening. An AI-Waffen mit automatisierter Tötung wird akribisch gearbeitet. Wo zieht man bei solchen Technologien die Grenze?

Werner Kogler: Wir Grüne fordern eine europäische Debatte mit dem Ziel, Haftung aber auch Ethik sowie die europäischen und humanistischen Werte in Regeln für die Gestaltung der technologischen Revolution einfließen zu lassen. Wir fordern, dass Forschung und Technologie zum größtmöglichen Nutzen aller integriert werden und potenzielle unbeabsichtigte soziale Auswirkungen vermieden werden, insbesondere wenn es um neue Technologien geht. Roboter dürfen nicht dazu bestimmt sein, Menschen zu töten oder zu verletzen. Ihre Nutzung muss im Einklang mit den garantierten individuellen Rechten und Grundfreiheiten erfolgen.

Wie sieht die Welt im Jahre 2050 aus? Was ist ihr Best- und Worstcase Szenario?

Werner Kogler: Stoppen wir nicht sofort die Klimakrise, so erwartet uns 2050 schlimmstenfalls eine Erderwärmung von mehr als drei Grad und somit ein Ausmaß an Naturkatastrophen, die wir uns lieber nicht vorstellen wollen: Hitzestress, Dürre und starke Überflutungen, Bienen- und Insektensterben sowie enorme Luft- und Wasserverschmutzung. Dieses Szenario müssen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern. Denn wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Wir wollen für die Zukunft unserer nächsten Generationen eine ökologische und soziale Friedensrepublik Europa, die die Umwelt schützt und die Demokratie, Menschenrechte und den Frieden verteidigt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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