24.05.2019

EU-Wahl: Othmar Karas will bis 2050 Energieabdeckung ohne CO2-Ausstoß

Wie kann ein Atomkrieg verhindert werden? Wie dämmen wir den Klimawandel ein? Müssen AI und Bioenginnering reguliert werden? Im Vorfeld der Europawahl antwortet Othmar Karas, ÖVP, auf diese Fragen.
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Othmar Karas / ÖVP
(c) Volkspartei/Glaser

Der wohl bekannteste Historiker der Gegenwart, Yuval Noah Harari, hat fünf Fragen formuliert, die man jedem Politiker stellen sollte. Wie verhindert man eine nukleare Eskalation? Wie stoppen wir den Klimawandel? Wie lässt sich Bioengineering und AI regulieren? Diese und weitere Fragen stellt der brutkasten im Vorfeld der EU-Wahlen den Spitzenkandidaten.

Im heutigen Interview stellt sich Othmar Karas, der Spitzenkandidat der ÖVP, den Fragen. Karas plädiert dafür, einen neuen EU-Vertrag zu definieren, um für das bevorstehende 21. Jahrhundert gerüstet zu sein. Bisher haben auch die Spitzenkandidaten von Neos, den Grünen und Liste Jetzt auf die Fragen geantwortet, die SPÖ folgt in Kürze. Die FPÖ stand trotz Anfrage des Brutkasten leider nicht zur Verfügung.

+++Das EU-Programm der Parteien für Österreichs Startups+++

1. Wie lässt sich ein nuklearer Krieg vermeiden?

Othmar Karas: Im Kampf gegen Atomwaffen spielt Europa – als größtes Friedensprojekt aller Zeiten – eine zentrale Rolle. Österreich arbeitet dabei seit vielen Jahren aktiv mit. Die Konferenz über die humanitären Folgen von Kernwaffen im Dezember 2014 war Ausgangspunkt für multilaterale Initiativen für einen Richtungswechsel in der Nukleardebatte. Auch im Rahmen der Vereinten Nationen hat Österreich führend an einem rechtlich bindenden Verbot von Nuklearwaffen mitgearbeitet. Daran müssen wir ohne Wenn und Aber festhalten und uns als geeintes Europa für mehr Frieden auf der ganzen Welt einsetzen.

2. Was werden Sie tun, um den Klimawandel zu reduzieren? Ist Innovation dahingehend die Lösung?

Othmar Karas: Europa muss beim Klimaschutz globaler Vorreiter sein. Spätestens 2050 sollten wir in Europa unseren Energiebedarf ohne den Ausstoß von Treibhausgasen erzeugen. Mit der nötigen Anstrengung können wir dabei „innovation leader“ bei Energietechnologien werden. Die österreichischen Unternehmen zählen hier bereits jetzt zur Weltspitze. Mit hochwertigen Batterien „made in Europe“ könnten wir neue Maßstäbe setzen: Durch mehr Leistungsfähigkeit, hohe Umweltstandards und innovative Recycling-Konzepte. Auch im Ausbau der Waserstoffindustrie steckt noch Potential. Für den Erfolg der Energiewende ist schlussendlich entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgehen und spürbar davon profitieren. Wenn es mehr Möglichkeiten gibt, um aktiv am Energiesystem teilzunehmen, beispielsweise durch bessere Anreize für Photovoltaik-Anlagen, kann jedes Haus zum „Kraftwerk“ werden.

3. Was werden Sie tun, um Bioengineering zu regulieren? Immerhin kann man damit Menschen wie Gemüse gentechnisch präparieren. Wäre das für Sie vertretbar, dass man damit die Sinne und kognitiven Fähigkeiten des Menschen verbessert?

Othmar Karas: Für uns ist klar: Die Sicherheit von Patienten muss immer an erster Stelle stehen. Daher darf Bioengineering nur im Rahmen klinischer Studien und unter strikter Prüfung durch eine Ethikkommission erfolgen. Wir haben in Österreich dazu bereits gute Regelungen. Etwa Eingriffe in Keimbahnen von Embryos sind bei uns verboten.

4. Was sollte im Bereich der künstlichen Intelligenz reguliert werden? Immerhin kommt diese immer mehr zum Einsatz. In China gibt es dahingehend schon ein vollständiges Überwachungssystem und Social-Screening. AI-Waffen werden auch gebaut. Wo ist die Grenze?

Othmar Karas: Für mich ist die Digitalisierung eine Zukunftschance, die wir aktiv gestalten müssen. Neue, robotisierte Technologien bieten wichtige Möglichkeiten, etwa im Bereich der Mobilität oder Medizin, und lassen hochqualifizierte Arbeitsplätze entstehen. Wir müssen aber auch die Menschen auf die Anforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten, rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und dabei die Sicherheit unserer Daten gewährleisten. So können auch Risiken minimiert werden. Wir brauchen klare Spielregeln und Transparenz,welche Arten von Entscheidungen von künstlicher Intelligenz getroffen werden dürfen, und welche nicht.

 5. Wie sieht die Welt im Jahre 2050 aus? Was ist ihr Best- und Worstcase Szenario

Othmar Karas: Die kommende Europawahl ist eine Richtungsentscheidung für Europa. Wollen wir mehr Miteinander oder mehr Gegeneinander? Wollen wir uns von den Extremisten links und rechts die politische Tagesordnung bestimmen lassen? Oder setzt sich die Volkspartei mit einem Weg der Mitte durch, der Europa verändern will, um es für die Zukunft zu bewahren? Das beste für Europa wäre aus meiner Sicht daher eine starke Volkspartei, die Veränderung auch in Europa vorantreiben kann: Mit einem neuen Vertrag für Europa, der Spielregeln festlegt, mit denen die Europäische Union auch im 21. Jahrhundert erfolgreich bestehen kann.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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