20.05.2019

EU-Wahl: Voggenhuber will strengere Regeln für KI und Bioengineering

Der Historiker Yuval Noah Harari hat essentielle Fragen definiert, die man Politikern abseits des parteipolitischen Alltags stellen sollte. Der brutkasten hat im Vorfeld der Europawahl bei Österreichs Spitzenkandidaten nachgehakt. Diesmal: Johannes Voggenhuber, Liste Jetzt.
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Voggenhuber
(c) Jork Weismann

Wie lässt sich ein nuklearer Krieg vermeiden? Welche Maßnahmen werden gegen den Klimawandel gesetzt? Wie sollte man disruptive Technologien wie AI und Bioengineering regulieren? Und wie sieht die Welt im Jahr 2050 aus? Dies sind laut dem Historiker Yuval Noah Harari die essentiellen Fragen, die man  jedem Politiker vor einer Wahl stellen sollte – denn sie behandeln die großen Fragen über die Zukunft der Menschheit, abseits des parteipolitischen Alltagsgeschäfts.

+++WahlSwiper: Europawahl-Hilfe à la Tinder+++

Der brutkasten konfrontiert daher die österreichischen Spitzenkandidaten im Vorfeld der EU-Wahl mit genau diesen Fragen. Den Auftakt der Interviewreihe macht Johannes Voggenhuber von der Liste Jetzt: Er sieht die Welt am Scheideweg.

1. In Anbetracht dessen, dass immer mehr Staaten Atomwaffen besitzen wird das Risiko, dass jemand eines Tages auf den Auslöser drückt, immer größer. Wie lässt sich ein nuklearer Krieg vermeiden?

Europa sollte keine gemeinsame atomare Bewaffnung für ein künftiges EU Verteidigungssystem in Betracht ziehen. Außerdem sollte es ein Stationierungsverbot von Atomwaffen von der USA auf dem europäischen Kontinent geben. Man sollte alle Anstrengungen vornehmen, damit die USA in den INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces – Nuklearwaffen mit mittlerer Reichweite) wieder eintritt. Europa sollte sich zudem auch stark machen, den Atomsperrvertrag durchzusetzen und neue Atommächte zu unterbinden. Zu guter Letzt sollten wir aus der Atomenergie aussteigen und diese auch nicht mehr fördern.

2. Was werden Sie tun, um den Klimawandel zu reduzieren? Ist Innovation dahingehend die Lösung?

Es braucht ein umfassendes EU-Klimabündnis und damit einhergehend die Aufhebung die Einstimmigkeit im europäischen Rat der Regierungschefs. Eine europäische CO2-Initative wäre wichtig, wie auch die Besteuerung von Kerosin. Nicht nur das, eine Flugticketabgabe und die Kostensenkung der Bahntickets wären ebenfalls nötig. Man könnte hierbei auch eine Verkehrssteuer einführen, je nach dem wie sehr sie die Umwelt belasten. Wir werden aber auch nicht drumherum kommen, dass wir die erneuerbare Energie ausbauen und fördern. Und eines der Fundamente wird der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sein. Das bedeutet den Ausbau der Bahn, wie auch die Etablierung von Hochgeschwindigkeitszügen quer durch Europa. Und wir werden die Benutzung der fossilen Energieträger im Laufe der Zeit reduzieren müssen.

3. Was werden Sie tun, um Bioengineering zu regulieren? Immerhin kann man damit Menschen wie Gemüse gentechnisch präparieren. Wäre das für Sie vertretbar, dass man damit die Sinne und kognitiven Fähigkeiten des Menschen verbessert?

Eigentlich gehören gentechnisch veränderte Tiere und Nahrungsmittel verboten. Die Würde der Kreatur sollte im Wertekanon der EU verankert werden. Wir werden in Zukunft sicherlich darüber diskutieren müssen, dass wir die Steuerbelastung weg von der Arbeit hin zu einer Wertschöpfungsabgabe umleiten, weil die Automatisierung, Robotik dies nötig machen wird. Man sollte außerdem ein Verbot von Patenten auf Leben in Betracht ziehen. Außerdem werden wir die ökologische Landwirtschaft fördern und strenge, aber auch einheitliche Regeln für artgerechte Tierhaltung erlassen müssen.

4. Was sollte im Bereich der künstlichen Intelligenz reguliert werden? Immerhin kommt diese immer mehr zum Einsatz. In China gibt es dahingehend schon ein vollständiges Überwachungssystem und Social-Screening. AI-Waffen werden auch gebaut. Wo ist daher die Grenze?

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union regelt das bereits teilweise. Außerdem schützt uns das DSG, aber auch die DSGVO dahingehend. Strengere Richtlinien in Sachen Überwachung und Vernetzung durch Daten gehören erlassen. Dazu zählt die Vorgabe richterlicher Zustimmung, Recht auf Einsicht, Recht auf Korrektur und die regelmäßige Löschung. Es wird wohl auch nötig sein, dass wir KI-Richtlinien im Rahmen der EU, sowie G7 und G20 erlassen.

5. Wie sieht die Welt im Jahre 2050 aus? Was ist ihr Best- und Worstcase Szenario?

Beginnen wir mal mit dem Schlechten. Da kann echt viel passieren. Zum einen der Rückfall der EU in das 19. Jahrhundert mit der Rückkehr der Vorherrschaft von Nationalismen und Streben nach Achsenbildung, welche die Balance in Europa und in der Welt durch Feindbilder und Aufrüstung aus dem Gleichgewicht bringt. Es könnte der Kolonialismus und Ausbeutung, vor allem in Afrika, passieren. Es wäre denkbar, dass das Recht auf Asyl vollkommen ausgehöhlt wird. Ein neuer kalter Krieg und weitere Zerrüttungen mit Russland wären denkbar. Die soziale Marktwirtschaft könnte zugunsten des entfesselten Wettbewerbs zerstört werden. Denkbar schlimm wäre die Privatisierung von Gesundheit, Bildung und der öffentlichen Versorgung. Zudem könnte ein großer Teil der Bevölkerung verarmen, weil sich das Reichtum auf ganz Wenige konzentriert. Und nun zu den erfreulicheren Dingen. 2050 könnten wir die Republik Europa feiern. Ein gemeinsamer Konvent hat eine gemeinsame Demokratie, eine Sozialunion und eine Friedensordnung geschaffen. Eine europäische Volksabstimmung hat diese angenommen. Ökologische Steuern und Digitalabgaben haben die Steuern auf Arbeit ersetzt. Die Energiewende hat die Klimaerwärmung gestoppt. Die Überwachung wurde abgebaut. Die Regionen erhielten neue Rechte zur Selbstverwaltung. Afrika ist mittlerweile zum engen Partner geworden. Die Werte Freiheit, Gleichheit und Solidarität gelten weltweit.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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