12.08.2026
EINORDNUNG

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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3Folio
© 3Folio | Michael Schöngruber (l.) und Samuel Brandstätter von 3Folio.

Das 2022 von Michael Schöngruber und Peter Lehner gegründete FinTech-Startup 3Folio konnte im Gründungsjahr den Büronachbarn Blockpit mit Founder Florian Wimmer als Investor für sich gewinnen. Zwei Jahre danach vermeldete man den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsphase mit einem Gesamtinvestment von über 700.000 Euro – brutkasten berichtete. Nun erweitert Founder Schöngruber die Geschäftsführung des Wiener Unternehmens und leitet damit eine Neustrukturierung ein: Samuel Brandstätter wird CEO und erhöht seine Beteiligung am Startup – Schöngruber wird CPO.

3Folio: Neue Eigentümer-Struktur

Die bisherige Eigentümerstruktur setzte sich laut wirtschaft.at wie folgt zusammen: Schöngruber hielt knapp mehr als 30 Prozent der Anteile, dicht gefolgt von Blockpit, das ebenfalls auf etwas mehr als 30 Prozent kam. Brandstätters Beteiligung lag dagegen bei unter einem Prozent. Wie der neue CEO brutkasten bestätigte, gab das Scaleup von Florian Wimmer nun einen beträchtlichen Teil seiner Anteile ab, „um die Neustrukturierung zu unterstützen“. Dadurch stieg Brandstätter mit einer Beteiligung von knapp unter 30 Prozent zum zweitgrößten Gesellschafter von 3Folio auf. Über die Höhe des Investments vereinbarten die Beteiligten Stillschweigen.

Brandstätter übernimmt ab sofort die Verantwortung für das Gesamtunternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf Commercial, Finance, Organisation, Internationalisierung und operativer Umsetzung. Schöngruber steuert weiterhin die Produktvision, Produktstrategie sowie die Innovations- und AI-Agenda.

Mit der erweiterten Führungsstruktur möchte 3Folio die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen. Im Fokus bleiben Steuerberatungskanzleien und ihre Klienten, insbesondere institutionelle Krypto-Investoren. Zugleich will das Startup künftig verstärkt MiCA-regulierte Kryptobörsen und Finanzdienstleister mit einer leistungsfähigen Infrastruktur für Accounting, Regulatory Reporting und Steuerprozesse rund um digitale Assets unterstützen.

Ziel: Neue Märkte

In den vergangenen knapp fünf Jahren hat 3Folio eine Plattform für die steuerliche, buchhalterische und regulatorische Verarbeitung digitaler Assets aufgebaut und im Markt validiert. Auf dieser Basis will das Unternehmen nun seine Position bei Steuerberatern, Crypto-Asset Service Providern (CASPs) und Finanzdienstleistern ausbauen und in weitere Märkte expandieren.

„Als Founder muss man erkennen, welche Fähigkeiten ein Unternehmen in der jeweiligen Phase braucht. Entscheidend ist, die richtigen Personen dort einzusetzen, wo sie den größten Hebel haben. Wir haben eine starke technologische Basis für institutionelle Akteure im Kryptomarkt geschaffen, die regulatorische Compliance von Beginn an mitdenkt. Jetzt wollen wir diese Technologie über Grenzen hinweg skalieren. Samuel bringt dafür genau die Erfahrung mit, die wir brauchen“, sagt Schöngruber.

Mit Brandstätter im Team könne sich der Gründer noch stärker auf jene Bereiche konzentrieren, in denen er für 3Folio den größten Wert schaffen kann: Produkt, Technologie und Innovation, erklärt er: „Wir haben tiefes technologisches und fachliches Know-how in den Bereichen Blockchain-Daten, Tax, Accounting und regulatorisches Reporting aufgebaut. Daraus ist eine Plattform entstanden, die konsequent auf die regulatorischen und operativen Anforderungen im Umgang mit digitalen Assets ausgerichtet ist. Samuel baut mit uns nun die Organisation, mit der wir diese Plattform international etablieren und skalieren können. Gemeinsam mit unserem Team entwickle ich das Produkt, mit dem wir diesen Markt gestalten und gewinnen wollen.“

3Folio-CEO hat Skalierbarkeit im Fokus

Brandstätter selbst verfügt über langjährige Erfahrung im Aufbau und in der Skalierung von B2B-Softwareunternehmen in regulierten Märkten. Er gründete den Governance-, Risk- und Compliance-Softwareanbieter avedos und entwickelte ihn zu einem Anbieter für Banken, Versicherungen und internationale Unternehmen. 2020 wurde avedos vollständig von der deutschen Softwaregruppe GBTEC übernommen.

„3Folio befindet sich an einem sehr spannenden Punkt“, sagt er. „Michael und das Team haben tiefes Produkt-, Technologie- und Markt-Know-how aufgebaut. Gleichzeitig verändert die zunehmende Regulierung den Digital-Asset-Markt grundlegend. Jetzt geht es darum, aus dieser starken Produktbasis ein international skalierbares RegTech-Unternehmen zu entwickeln.“

Die Wachstumsstrategie von 3Folio richtet sich an Steuerberater und Tax Professionals sowie an CASPs (Anm.: Crypto-Asset Service Providers) und Finanzdienstleister. Die Plattform bündelt im Detail Lösungen für Crypto Accounting und Taxation, regulatorisches Reporting wie DAC8 (Anm.: achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie, die seit dem 1. Januar 2026 den automatischen und grenzüberschreitenden Austausch von Daten über Krypto-Werte und Transaktionen zwischen den EU-Finanzbehörden regelt) und CARF (Crypto-Asset Reporting Framework). Zudem unterstützt 3Folio bei der Abwicklung der österreichischen Krypto-Kapitalertragsteuer sowie bei der Verarbeitung von Blockchain- und Transaktionsdaten.

Upstream Layer und AI

Damit will sich 3Folio von einer spezialisierten Anwendung zu einem technologischen Upstream Layer für Crypto Tax, Accounting und Regulatory Reporting entwickeln. Ein führender Krypto-Handelsplatz wurde nach Angaben des Unternehmens bereits als Kunde gewonnen; Gespräche mit weiteren Marktteilnehmern laufen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Produktstrategie liegt auf dem Einsatz von AI in Accounting-Prozessen. Dabei soll Künstliche Intelligenz nicht als isoliertes Feature verstanden, sondern tief in die bestehende Produkt-, Daten- und Fachlogik integriert werden. Die Grundlage dafür bilden die eigene Technologie, Datenmodelle, Transaktionslogiken sowie Know-how in der steuerlichen und regulatorischen Verarbeitung digitaler Assets. Gerade an der Schnittstelle zwischen heterogenen Blockchain-Daten, steuerlicher Logik und regulatorischen Anforderungen sieht das 3Folio-Team erhebliches Potenzial für Automatisierung und intelligente Assistenzsysteme.

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