12.08.2026
EINORDNUNG

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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© ESA/NASA

Astronaut:innen trainieren auf der Internationalen Raumstation (ISS) täglich bis zu zweieinhalb Stunden, um dem Abbau von Muskeln und Knochen in der Schwerelosigkeit entgegenzuwirken: Laufband, Ergometer und ein eigens entwickeltes Widerstandsgerät gehören zum Pflichtprogramm. Ob elektrische Muskelstimulation (EMS) dieses Training wirksamer machen kann, untersucht das Experiment „EasyMotion-2″ der Deutschen Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der Charité Berlin. Die französische ESA-Astronautin Sophie Adenot trägt dafür einen Trainingsanzug von EasyMotionSkin, einem Unternehmen mit operativer Zentrale in Reith bei Seefeld in Tirol.

Sechs Wochen Training mit Elektroden

Adenot hat am 17. Juli 2026 im Rahmen ihrer Langzeitmission „εpsilon“ begonnen, mit dem Anzug auf der ISS zu trainieren. Das war der Startschuss für ein sechswöchiges Programm zur Stärkung ihrer Skelettmuskulatur. Der Anzug gibt über integrierte Elektroden niederfrequente Impulse an die Muskulatur ab und soll so den Trainingseffekt der regulären Einheiten erhöhen. Für den Einsatz im All wurde das System von der OHB System AG angepasst und qualifiziert. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Dieter Blottner vom Zentrum für Weltraummedizin und Extreme Umwelten der Charité, das Europäische Astronautenzentrum (EAC) der ESA unterstützt das Experiment.

Das Ziel reicht über die ISS hinaus: Die Daten sollen laut DLR dazu beitragen, EMS-Training fest in den Alltag von Astronaut:innen zu integrieren und damit künftige Reisen zum Mars sicherer zu machen. Eine solche Mission würde rund zwei Jahre dauern, wobei die Crew nach etwa neun Monaten Flug in Schwerelosigkeit den Planeten selbstständig betreten und dort arbeiten müsste. Muskelschwund auf dem Hinweg ist dabei eines der zentralen medizinischen Probleme.

Zweiter Anlauf nach Matthias Maurer

Es ist nicht der erste Einsatz des Anzugs im All. Während der ESA-Mission „Cosmic Kiss“ (2021 bis 2022) trainierte der deutsche Astronaut Matthias Maurer bereits mit dem System, brutkasten berichtete damals. „Es ist bemerkenswert zu sehen, welche bedeutenden Fortschritte die Entwicklungsteams seit der ersten Mission bei der Optimierung des Anzugkonzepts für den Einsatz auf der Raumstation erzielt haben. Ich freue mich sehr, dass wir EasyMotion-2 nun gemeinsam mit Sophie Adenot weiterführen können“, sagt Julia Weis, LEO (Anm. Low Earth Orbit) & Suborbital Utilisation Team Leader bei der ESA.

Adenot, Jahrgang 1982, ist Hubschrauberpilotin der französischen Luftwaffe und Luftfahrtingenieurin. Seit November 2022 gehört sie dem Europäischen Astronautenkorps an, ihre Grundausbildung schloss sie im April 2024 ab.

Was auf der Erde davon bleibt

Die Erkenntnisse aus dem All sollen auch in Trainings-, Therapie- und Präventionskonzepte auf der Erde einfließen, von der Rehabilitation bis zur Prävention altersbedingter Veränderungen. Das ist auch die Perspektive von Christian Jäger, dem Tiroler Unternehmer und Investor hinter EasyMotionSkin: „Entscheidend ist für mich aber ebenso der Nutzen auf der Erde: EasyMotionSkin soll Menschen dabei unterstützen, effizient zu trainieren, ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und etwas für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu tun. Die Erkenntnisse aus dem Einsatz unter Extrembedingungen können dazu beitragen, die Technologie weiterzuentwickeln und damit auch vielen Menschen auf der Erde zugutekommen.“

EasyMotionSkin wurde von Dirk Fritzsche gegründet. Jäger, 2023 auch als Investor bei „2 Minuten 2 Millionen“ zu sehen, war zunächst mit einem kleinen Investment eingestiegen, bevor er die Firma gänzlich übernahm. Heute ist EasyMotionSkin nach eigenen Angaben Teil der deutschen milon group.

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