12.08.2026
EINORDNUNG

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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(v.l.) Das Führungsteam von reebuild: Nicolaus Lederer, Alexander Kornell, Matteo Cimadom, Luca Papay © Oskar Fleischanderl

Papierordner und manuell geführte Excel-Tabellen sollen der Vergangenheit angehören, zumindest wenn es nach reebuild geht. Das Tech-Startup automatisiert mit seiner KI administrative Tätigkeiten von Bauleitern. Es wandelt also Dokumente, PDFs, Fotos etc. in strukturierte Daten um oder automatisiert Aufgaben wie die Rechnungsprüfung. In der vergangenen Pre-Seed-Runde sind bereits bekannte Investoren wie Hansi Hansmann eingestiegen (brutkasten berichtete). Nun schloss reebuild eine Seed-Runde von über drei Millionen Euro ab, angeführt vom europäischen Investor Fortino Ventures, mit Beteiligung von Rise PropTech und CuriosityVC.

Weitere Automatisierung des kaufmännischen Ablaufs

Mit dem frischen Kapital sollen KI-gestützte Module weiterentwickelt werden, durch die der kaufmännische Ablauf von der Kalkulation bis zur Buchhaltung weitgehend automatisiert werde. „Wir wollen den Kosmos auf unserer Plattform mit immer neuen Workflows erweitern. Darunter verstehen wir z.B. den Erstellungsprozess von Ausgangsrechnungen“, sagt CEO und Gründer von reebuild Alexander Kornell im brutkasten-Gespräch. Zudem soll das Büro in Wien personell aufgestockt werden. Aktuell ist reebuild in Deutschland und in Österreich etabliert. Durch die Investitionen soll nun in weitere europäische Länder wie Italien oder Polen expandiert werden. Es gebe bereits Entwicklungspartnerschaften mit ersten Proof Points.

Zu den Kund:innen zählen Unternehmen wie Pittel+Brausewetter oder 3SI Immogroup. Die Software wird, laut dem Startup, in Wien entwickelt, in Deutschland gehostet und ist DSGVO-konform.

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt“

„Wir sind überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für Bauunternehmen und Projektentwickler ist, ihre Backoffice-Prozesse mit Software und KI zu digitalisieren und zu automatisieren“, sagt Wouter Goossens, Partner bei Fortino Ventures. Reebuild erklärt, dass die Verwaltung und Steuerung von Kosten zwischen den Abteilungen im operativen Geschäft der Baubranche veraltet sei. Rechnungen würden händisch mit Vertragsbedingungen oder Lieferscheinen abgeglichen und Führungskräfte würden Entscheidungen auf Basis überholter Informationen treffen müssen.

„Wir kennen die Probleme der Branche aus erster Hand und entwickeln reebuild gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden extrem nah an der Praxis“, sagt Kornell über die Baubranche und ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass wir diesen Markt mit einem Team aus Bau- und Technologie-Know-how aufmischen können. Nicht mit einem weiteren Tool, sondern mit einer Lösung, die wirklich versteht, wie Baustellen und Projekte kaufmännisch abgewickelt werden.“

Reebuild sorge für beschleunigte Prozesse und aktuellere Entscheidungsgrundlagen, was wiederum zu messbaren Einsparungen im gesamten Unternehmen führe. Beschaffungskosten könnten dadurch um bis zu 20 Prozent sinken.

Vision: Administrativer Aufwand auf null senken

Der bürokratische Aufwand soll laut reebuild in Zukunft gänzlich verschwinden. Auf Basis der strukturierten Daten hinter jedem Dokument entwickele reebuild das Agentic Backoffice für Bauunternehmen. KI-Agenten übernehmen eigenständig Routineaufgaben wie Prüfung, Abgleich und Vorkontierung. Dadurch sollen Teams ihre Zeit eher für das operative Geschäft anstatt für das manuelle Kostencontrolling nutzen.

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