12.08.2026
EINORDNUNG

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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BeFounder, Indien, India Edition
© BeFounder - Alireza Sohrabian

Die Kyiv-Vienna Innovation Bridge entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für digitale Transformation der Ukraine, dem Ukrainian Startup Fund (USF) und der Initiative BeFounder, die unter Alireza Sohrabian und Kambis Kohansal Vajargah bereits Anfang 2025 eine „Ukraine-Edition“ ihres Accelerators in Gang gebracht hat – siehe hier.

BeFounder-Initiative: Fokus u. a. auf Energie und Infrastruktur

Nun richtet sich die Initiative an Unternehmen, die 2026 in Wien gegründet wurden oder sich derzeit in Gründung befinden und bei denen mindestens eine Person im Gründungsteam aus der Ukraine stammt.

Mit diesem Paket möchte man ukrainische Unternehmen dabei unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit nach Wien auszuweiten: Es soll den Start vor Ort erleichtern und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen und der Industrie ermöglichen. Im Fokus der Entwicklung solcher Partnerschaften stehen unter anderem Energie, Infrastruktur, Bauwirtschaft, FinTech und Technologien mit Bezug zum Wiederaufbau der Ukraine.

Aufgenommene Unternehmen können abhängig von ihrem individuellen Bedarf und ihrer jeweiligen Entwicklungsphase verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu zählen die Identifizierung geeigneter Fördermittel und Unterstützungsangebote sowie die Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Investorinnen und Investoren, die zur Entwicklungsphase und zum Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens passen.

Über 400 Gründer:innen dabei

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur gezielten Vernetzung mit Unternehmer:innen, Fachleuten und weiteren relevanten Akteuren des österreichischen Ökosystems. Zudem können die Unternehmen auf Leistungspakete und Guthaben für Marketing und Geschäftsentwicklung zugreifen, die von den jeweiligen Programmpartnern bereitgestellt werden.

Nach Angaben der Initiative haben die damit verbundenen Programme und Aktivitäten bislang 410 ukrainische Gründerinnen, Gründer und Talente unterstützt. Zugleich sei ein Netzwerk aus 85 internationalen Mentorinnen, Mentoren und Fachleuten aus der Wirtschaft entstanden. Zu den bisherigen Aktivitäten zählen Accelerator-Programme, Mentoring, Fachworkshops, die gezielte Vermittlung von Unternehmenskontakten sowie Veranstaltungen im Rahmen von ViennaUP.

Wiederaufbau der Ukraine

Vor allem mit Blick auf den Wiederaufbau der Ukraine bringt die Kyiv-Vienna Innovation Bridge Unternehmen mit sich ergänzenden Kompetenzen zusammen, um mögliche Kooperationen in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Industrie und Technologie zu prüfen. Der fachliche Austausch und gemeinsame Erfahrungen sollen dabei die Grundlage für weiterführende Partnerschaften schaffen. Die Initiative möchte diesen Austausch bereits heute ermöglichen, sodass sich „Geschäftsbeziehungen bei entsprechender Eignung und geeigneten Rahmenbedingungen perspektivisch auch auf Wiederaufbauprojekte in der Ukraine ausweiten können“, liest es sich in der Aussendung.

Mit diesem Vorhaben greift der BeFounder-Founder ein zunehmend wichtiges Thema auf: So hat sich etwa die Bundesregierung bereits im Regierungsprogramm 2025-2029 zur anhaltenden Unterstützung der Ukraine mit Fokus auf die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau bekannt und die Plattform ukraine-wiederaufbau erstellt. Die WKO greift das Thema mittels einer „REBUILD UKRAINE 2026„-Konferenz auf, die Mitte November in Warschau, Polen, stattfinden wird.

„Der Wiederaufbau der Ukraine ist bereits heute ein wichtiges und strategisches Thema. Mit der Kyiv-Vienna Innovation Bridge konzentrieren wir uns darauf, die Innovationsökosysteme und Industrien der Ukraine und Österreichs stärker miteinander zu verbinden“, sagt Sohrabian. „Unsere Rolle ist dabei ergänzend, nicht die Umsetzung des Wiederaufbaus selbst. Wir bringen relevante Unternehmen und Akteure zusammen, damit innovative und wirtschaftliche Kooperationen früher entstehen und österreichische Unternehmen sowohl Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ukrainischen Innovationen als auch Chancen für ein Engagement in der Ukraine besser erkennen können.“

Symbiose

Zudem sollen sich Ansiedlung ukrainischer Unternehmen in Wien und der Ausbau des österreichischen Partnernetzwerks ergänzen: Ukrainische Unternehmen erhalten Zugang zum österreichischen Markt, zu Fachwissen und zu lokalen Kontakten. Österreichische Unternehmen können im Gegenzug ukrainische Technologien und Kompetenzen kennenlernen und mit entsprechenden Unternehmen und Teams zusammenarbeiten, so der Plan.

„Wir arbeiten daran, ukrainische Innovationen gezielt mit dem Standort Wien zu vernetzen und passende Unternehmen, Partner und Möglichkeiten in Wien zusammenzubringen“, erklärt Sohrabian „Unsere Aktivitäten in diesem Bereich wurden von der Austrian Business Agency und der Vienna Business Agency unterstützt.“

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