12.03.2019

Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden

Das voraussichtliche Datum für die Abstimmung im Parlament steht fest, indes bringen sich Kritiker und Befürworter des neuen Urheberrechts in Position.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/terovesalainen

Nach der Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat zur umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts (der brutkasten berichtete) steht nun nur noch eine Abstimmung im EU-Parlament dem Inkrafttreten der Richtlinie im Weg.

Als voraussichtliches Datum für die Abstimmung war bisher vage von „Ende März“ die Rede, zwischenzeitlich stand auch eine Vorverlegung des Termins zur Diskussion. Als voraussichtlicher Termin gilt nun aber der 26. oder 27. März, wie die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) auf Twitter schreibt.


Die kritischen Punkte an der Reform des EU-Urheberrechts sind erstens das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zweitens der Artikel 13, umgangssprachlich mit dem Begriff „Uploadfilter“ umschrieben. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Websites wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum sieht vor, dass Websites wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Die Befürworter des neuen Urheberrechts…

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und sie für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Der Verhandlungsführer des Themas im Europäischen Parlament, Axel Voss (CDU), veröffentlichte unter anderem ein Video, das auf die Vorteile der Reform verweist.


Dementsprechend fordern europaweit über 200 Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier in einem offenen Brief auf, für die Reform zu stimmen. „Tragen Sie dazu bei, die kreative Vielfalt in Europa zu erhalten und ermöglichen Sie einen fairen Umgang zwischen Kreativen, Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern“, heißt es zum Beispiel von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM: „Dies ist eine historische Gelegenheit für ein faires und nachhaltiges Internet für alle.“

+++ Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups +++

Neben der AKM haben sich in Österreich auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Literar Mechana, AustroMechana, Bildrecht, die heimischen Filmschaffenden und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) dem offenen Brief angeschlossen.

…und seine Kritiker

Von den Befürwortern heißt es auch, dass die Kreativen selbst „angemessen“ an dem Geld beteiligt werden, dass Unternehmen wie Google im Sinne des Artikel 11 an die Unternehmen zahlen. Allerdings sehen die Kreativen selbst die Sache differenzierter. Kritik kommt unter anderem vom Österreichischen Journalistenclub (ÖJC): ÖJC-Präsident Fred Turnheim fragt zum Beispiel, was unter einer „angemessenen“ Beteiligung zu verstehen sei: „Sind das ein Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

+++ Protest gegen Uploadfilter: Wikipedia geht für einen Tag offline +++

Turnheim erwartet, dass Suchmaschinen wie Google das Problem für sich sehr einfach lösen werden: „Die Online-Suchmaschinen werden die europäischen Verlage einfach nicht mehr listen und damit auch nichts bezahlen, Europas Verleger und damit auch wir Journalistinnen und Journalisten werden keinen Cent aus dem Leistungsschutzrecht bekommen“, heißt es auf der Website des ÖJC.

Durch den Artikel 13 wiederum befürchtet Turnheim ebenso wie andere Kritiker, dass es zu einer weiteren Einengung des Internets kommen wird: Denn die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden.

Europaweite Proteste

Inzwischen hat die Diskussion um das neue EU-Urheberrecht den Punkt erreicht, dass Menschen für ihre Überzeugung auf die Straße gehen: Für den Samstag vor der Abstimmung, also den 23. März, wurden europaweite Proteste angekündigt. Außerdem plant die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die deutschsprachige Version aus Protest gegen die Uploadfilter für einen Tag offline zu nehmen.

Im Vorfeld der Europawahlen Ende Mai ist außerdem die Kampagne Pledge2019 entstanden: „Wir wählen nur Politiker, die gegen Artikel 13 stimmen“, heißt es von den Initiatoren. Nach aktuellem Stand (12. März) wurde die Petition von knapp fünf Millionen Menschen unterschrieben, 101 Politiker wurden damit überzeugt – das Ziel der Initiative ist, dass 150 EU-Politiker gegen Artikel 13 stimmen.

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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