12.03.2019

Reform des EU-Urheberrechts in der Zielgeraden

Das voraussichtliche Datum für die Abstimmung im Parlament steht fest, indes bringen sich Kritiker und Befürworter des neuen Urheberrechts in Position.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/terovesalainen

Nach der Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat zur umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts (der brutkasten berichtete) steht nun nur noch eine Abstimmung im EU-Parlament dem Inkrafttreten der Richtlinie im Weg.

Als voraussichtliches Datum für die Abstimmung war bisher vage von „Ende März“ die Rede, zwischenzeitlich stand auch eine Vorverlegung des Termins zur Diskussion. Als voraussichtlicher Termin gilt nun aber der 26. oder 27. März, wie die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piratenpartei) auf Twitter schreibt.


Die kritischen Punkte an der Reform des EU-Urheberrechts sind erstens das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und zweitens der Artikel 13, umgangssprachlich mit dem Begriff „Uploadfilter“ umschrieben. Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Websites wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten „Snippets“ verwenden. Der Artikel 13 wiederum sieht vor, dass Websites wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Die Befürworter des neuen Urheberrechts…

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und sie für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Der Verhandlungsführer des Themas im Europäischen Parlament, Axel Voss (CDU), veröffentlichte unter anderem ein Video, das auf die Vorteile der Reform verweist.


Dementsprechend fordern europaweit über 200 Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier in einem offenen Brief auf, für die Reform zu stimmen. „Tragen Sie dazu bei, die kreative Vielfalt in Europa zu erhalten und ermöglichen Sie einen fairen Umgang zwischen Kreativen, Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern“, heißt es zum Beispiel von der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM: „Dies ist eine historische Gelegenheit für ein faires und nachhaltiges Internet für alle.“

+++ Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups +++

Neben der AKM haben sich in Österreich auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Literar Mechana, AustroMechana, Bildrecht, die heimischen Filmschaffenden und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) dem offenen Brief angeschlossen.

…und seine Kritiker

Von den Befürwortern heißt es auch, dass die Kreativen selbst „angemessen“ an dem Geld beteiligt werden, dass Unternehmen wie Google im Sinne des Artikel 11 an die Unternehmen zahlen. Allerdings sehen die Kreativen selbst die Sache differenzierter. Kritik kommt unter anderem vom Österreichischen Journalistenclub (ÖJC): ÖJC-Präsident Fred Turnheim fragt zum Beispiel, was unter einer „angemessenen“ Beteiligung zu verstehen sei: „Sind das ein Prozent, 20 Prozent oder 80 Prozent von den Einnahmen, die künftig Google & Co an die Verleger zahlen?“

+++ Protest gegen Uploadfilter: Wikipedia geht für einen Tag offline +++

Turnheim erwartet, dass Suchmaschinen wie Google das Problem für sich sehr einfach lösen werden: „Die Online-Suchmaschinen werden die europäischen Verlage einfach nicht mehr listen und damit auch nichts bezahlen, Europas Verleger und damit auch wir Journalistinnen und Journalisten werden keinen Cent aus dem Leistungsschutzrecht bekommen“, heißt es auf der Website des ÖJC.

Durch den Artikel 13 wiederum befürchtet Turnheim ebenso wie andere Kritiker, dass es zu einer weiteren Einengung des Internets kommen wird: Denn die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden.

Europaweite Proteste

Inzwischen hat die Diskussion um das neue EU-Urheberrecht den Punkt erreicht, dass Menschen für ihre Überzeugung auf die Straße gehen: Für den Samstag vor der Abstimmung, also den 23. März, wurden europaweite Proteste angekündigt. Außerdem plant die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die deutschsprachige Version aus Protest gegen die Uploadfilter für einen Tag offline zu nehmen.

Im Vorfeld der Europawahlen Ende Mai ist außerdem die Kampagne Pledge2019 entstanden: „Wir wählen nur Politiker, die gegen Artikel 13 stimmen“, heißt es von den Initiatoren. Nach aktuellem Stand (12. März) wurde die Petition von knapp fünf Millionen Menschen unterschrieben, 101 Politiker wurden damit überzeugt – das Ziel der Initiative ist, dass 150 EU-Politiker gegen Artikel 13 stimmen.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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