10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

Podcast-Tipp: Die Hintergründe zum Streit rund um die EU-Taxonomie

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CEO und Founder von Easelink (vierter v.l.) und Gunter Meyer, Chief Market Officer von SEG Automotive (dritter v.l.) verkünden die Zusammenarbeit. (c) Easelink

E-Fahrzeuge laden, ganz ohne ein Kabel manuell anzuschließen. Das steckt hinter der Matrix-Charging-Technologie vom Grazer Startup Easelink. Erst letztes Jahr gründete das Unternehmen seine Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation gemeinsam mit Audi, Nissan und dem chinesischen Anbieter Voyah, wie brutkasten berichtete.

Jetzt konnte auch SEG Automotive als Partner gewonnen werden, einer der weltweit führenden Zulieferer von Antriebskomponenten für die Automobilindustrie.

Kabelloses Laden

Eine der größten Änderungen, wenn man von einem Verbrenner auf ein E-Auto umsteigt, ist das Laden. Matrix-Charging setzt hier an, denn es funktioniert ohne Kabel: Ein Connector, der sich unter dem Fahrzeug im Bereich der Vorderachse befindet, senkt sich automatisch ab und verbindet sich mit dem Lade-Pad auf dem Parkplatz. Vor allem bei Taxis ist das von Vorteil. Hier hat Easelink bereits 2023 das Pilotprojekt „eTaxi Austria“ gestartet.

Steigende Bedeutung

Laut Easelink seien vor allem steigende Anforderungen an Nutzerkomfort, neue autonome Fahrzeugfunktionen und der Wunsch nach einer Integration von E-Fahrzeugen in intelligente Energiesysteme die Gründe, die die Bedeutung von automatisierten Ladelösungen steigen lassen.

„Wir sehen großes Potenzial für automatisierte Ladelösungen und möchten unseren Kunden künftig entsprechende Produkte und Integrationslösungen anbieten. Gleichzeitig unterstützen wir die Standardisierung innerhalb der MCIG, als wichtigen Schritt für Marktakzeptanz, langfristige Interoperabilität und somit auch Investitionssicherheit“, sagt Gunter Meyer, Chief Market Officer New Business bei SEG Automotive.

Aufnahme in Produktportfolio

Beide Partner verfolgen das Ziel, die Industrialisierung und Markteinführung von Matrix-Charging voranzutreiben. SEG Automotive wird daher die Ladetechnologie künftig direkt den großen Autoherstellern (OEMs) anbieten, damit diese die Technik in ihre neuen Autos einbauen können. SEG Automotive bereitet die Aufnahme der Matrix Charging Technologie in das eigene Produktportfolio bereits vor.

Außerdem wird SEG Automotive wie die anderen zuvor genannten Autohersteller, der Matrix Charging Interest Group (MCIG) beitreten. Die MCIG vereint Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des automatisierten Ladens.

„Wichtiger Baustein unserer Mission“

„Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit SEG Automotive. Die Partnerschaft ist ein wichtiger Baustein unserer Mission, Innovation voranzutreiben und gemeinsam mit starken Industriepartnern den globalen Standard für automatisiertes Laden zu etablieren. Durch die Lizenzierung der Matrix-Charging-Technologie schaffen wir die Voraussetzungen für eine schnelle Skalierung und können die Technologie optimal in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie integrieren“, äußert sich Hermann Stockinger, CEO und Gründer von Easelink, über die Partnerschaft.

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