10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: “Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern”. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das “Do No Significant Harm”-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem “Do No Significant Harm”-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: “Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.” Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

Podcast-Tipp: Die Hintergründe zum Streit rund um die EU-Taxonomie

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Magna Steyr
(c) Magna Steyr / Twitter: Am Produktionsstandort Graz beschäftigt Magna Steyr rund 10.000 Mitarbeiter.

Manchmal wiederholt sich die Geschichte, wie man weiß. Manchmal wiederholt sie sich so exakt, dass man zunächst nicht sicher ist, ob das nicht eh die Story ist, die man bereits gehört hat. So passiert mit Steyr Automotive und Magna Steyr, deren Namensähnlichkeit zusätzliches Verwirrungspotenzial birgt.

Erst Volta Trucks, nun Fisker

Vergangenen Oktober kam für Steyr Automotive die Hiobsbotschaft. Der wichtigste Kunde musste Insolvenz anmelden: das schwedische E-LKW-Startup Volta Trucks. Nun erging es Magna Steyr fast gleich: Das US-E-Auto-Startup Fisker, für das man in Europa produziert, steht am Abgrund.

Das Ergebnis war ein etwas anderes. Steyr Automotive konnte es abwenden, selbst in die Insolvenz gezogen zu werden, wartete ab und konnte schließlich, nachdem Volta gerettet wurde, weitermachen – Arbeitsplätze hat das gewiss trotzdem gekostet. Bei Magna Steyr fackelte man nicht lange herum. Noch während Fisker versuchte, sich zu retten, also bevor das Aus besiegelt war, verkündete Magna Steyr, ganze 500 Stellen kürzen zu wollen. Denn die Auftragslage ist generell schlecht. Schon davor mussten 450 Angestellte gehen.

Risiko-Angst bei Investments, aber anscheinend nicht bei Kunden

Man kann die Schuld also wohl zumindest im zweiten Fall nicht allein auf das Startup schieben. Die Parallele ist dennoch erstaunlich. Dass heimische Konzerne in Startups investieren ist – abgesehen von einer Handvoll herausstechender Corporate VCs – auch 2024 noch die Ausnahme. Wenn internationale Startups aber mit großen Umsatz-Versprechen als Kunde auftreten, scheint die Angst vor dem Risiko vergessen zu sein. Dabei bringt man sich mit so einem Deal in eine erheblich größere Abhängigkeit, als mit einem diversifizierten Portfolio an Startup-Beteiligungen.

Für die betroffenen Arbeitnehmer:innen bleibt freilich zu hoffen, dass es auch bei Fisker noch zu einer (unerwarteten) Kehrtwende kommt. Für die Autozulieferer bleibt eine Lehre für die Zukunft: Eine ordentliche Due Dilligence braucht es auch bei Kunden.

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