10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

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Das R-Space-Team mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (8. v.l.) © R-Space

Das 2021 gegründete NewSpace-Unternehmen R-Space schließt die Vorbereitungen für seine erste kommerzielle Satellitenmission ab. Wie das Startup bekannt gab, soll der Satellit „AT-Astra“ im Herbst 2026 an Bord einer Spectrum-Rakete von Isar Aerospace, die erst kürzlich 270 Millionen Euro einsammelten, vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abheben. „Es zeigt, dass Österreich kommerzielle Satelliten eigenständig entwerfen, bauen und fliegen kann“, zeigt sich CEO Carsten Scharlemann stolz.

IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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