10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

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KI-Startups gibt es bekanntlich wie Sand am Meer. Siebt man jedoch jene aus, die sich über ein eigenes Large Language Model (LLM) trauen (und auch die Kompetenz dazu mitbringen) werden es plötzlich sehr wenige. Innerhalb Österreichs ist hier bislang das Linzer Startup NXAI rund um KI-Pionier Sepp Hochreiter zu nennen. Mit dessen Spinout Emmi AI, das zwar kein LLM, aber ein Foundational Model im Bereich Physical AI entwickelt hat, und dieses Jahr an Mistral aus Frankreich verkauft wurde, sollte ein zweites Linzer Unternehmen nicht ausgelassen werden. Und nun kommt ein drittes dazu.

Klarer Fokus auf Europa und digitale Souveränität

Auch Ablatic AI, ein Spinoff des LIT Open Innovation Center der Johannes Kepler Universität Linz, baut mit Talos ein eigenes LLM – und zwar mit klarem B2B-Fokus. Dass das Unternehmen rund um Florian Zimmermann und Julian Mauerkirchner dieses sehr rechenintensive Unterfangen stemmen kann, wird unter anderem über eine Kooperation mit AI Factory Austria AI:AT, wo man im Rahmen des EuroHPC-Programms europäische Hochleistungsrechenressourcen nutzt.

Doch wie wollen sich die Linzer gegen die übermächtige internationale Konkurrenz durchsetzen? Einmal mehr lautet die Antwort auf die Frage: digitale Souveränität. Talos sei bereits in seiner Architektur DSGVO- und AI-Act-konform; man decke den gesamten „Life Cycle“ des Produkts inklusive Hosting innerhalb Europas ab und falle so nicht unter den US-Cloud-Act. „Nicht das erste europäische KI-Modell. Das beste. Talos ist das fähigste, transparenteste und rechtssicherste Modell, das Europa jemals hervorgebracht hat, und wir haben es in Linz gebaut“, schreiben die Gründer durchaus selbstbewusst auf ihrer Website.

Kein Risikokapital

Der Plan ist dabei klar: den europäischen B2B-Markt erobern. Kernzielgruppe sind Unternehmen in regulierten Branchen wie Banken und Versicherungen sowie Softwareunternehmen. Schon in der aktuell noch laufenden Beta-Phase arbeitet Ablatic AI nach eigenen Angaben mit mehr als 100 Firmen zusammen. Schon Ende August soll der Marktstart erfolgen – dabei befindet sich das Unternehmen laut Impressum aktuell noch in Gründung.

Ob die großen Pläne aufgehen, bleibt freilich abzuwarten. Einen Teilaspekt könnte das Gründer-Duo früher oder später überdenken müssen. Man finanziere sich durch die EU, nicht durch Risikokapital, geben die beiden auf ihrer Website stolz an: „Wir bauen für Kunden, nicht für Investoren.“ Um mit den US-Riesen mit ihren bis zu elfstelligen Kapitalrunden konkurrieren zu können, könnte natürlich doch mehr externes Kapital notwendig werden.

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