10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

Podcast-Tipp: Die Hintergründe zum Streit rund um die EU-Taxonomie

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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