10.10.2022

Diese Schritte setzt Österreich nun gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Montag die Details zur jüngsten EU-Taxonomie-Klage der österreichischen Bundesregierung präsentiert. Unter anderem beruft sich Österreich auf das "Do No Significant Harm“-Prinzip.
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Gewessler
(c) Facebook-Page Leonore Gewessler

Bereits am vergangenen Freitag reichte die österreichische Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung ein. Konkret handelt es sich dabei um eine Nichtigkeitsklage gegen einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie. Dieser wurde am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt. Stein des Anstoßes: Künftig könnten Investitionen in Gas und Atomkraft als klimafreundlich gelten. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler sprach damals auch von einer „Nacht und Nebelaktion“.

Klage umfasst 16 Punkte

Am Montag präsentierte Gewessler gemeinsam mit der Rechtsanwältin Simone Lünenbürger der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mit Sitz in Brüssel, die Details der Klage. Gleich zu Beginn stellte Gewessler fest: „Ich halte die Taxonomie-Verordnung für ein wichtiges Instrument. Sie sorgt für mehr Transparenz am Finanzmarkt und kann Green-Washing verhindern“. Dahingehend richte sich die Klage nicht gegen die EU-Taxonomie-Verordnung an sich, sondern gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt, der erst nachträglich zum Jahreswechsel von der EU-Kommission adaptiert wurde.

Das „Do No Significant Harm“-Prinzip

Die Klage umfasst ingesamt 16 Punkte. So wird beispielsweise in Bezug auf die Atomkraft kritisiert, dass ein potentielles Strahlenrisiko bei Reaktorunfällen nicht vereinbar mit dem „Do No Significant Harm“-Prinzip sei, das ebenfalls in der EU-Taxonomie-Verordnung verankert ist. So heißt es beispielsweise in der Verordnung: „Neben einem substanziellen Beitrag zu einem dieser Umweltziele darf gleichzeitig kein anderes Umweltziel verletzt werden.“ Die Reaktor-Unfällen in Tschernobyl im Jahr 1986 oder Fukushima im Jahr 2011 würden das Gegenteil beweisen, so die Argumentation. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politischen Entscheidungen zu treffen, so Gewessler. Hier würde gegen EU-Primärrecht verstoßen.

EU-Taxonomie tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft

Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Experten fraglich. Auch Simone Lünenbürger wollte diesbezüglich keine Wahrscheinlichkeiten nennen. Fest steht jedenfalls, dass das EuGH Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Eine Entscheidung könnte laut der Expertin bis zu zwei Jahre dauern. Demnach würde die Regelung mit 1.1.2023 in Kraft treten.

Podcast-Tipp: Die Hintergründe zum Streit rund um die EU-Taxonomie

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Das Gründerteam von Theradocx. (v.l.) Petronel Liciu, Selin Matun, Jan Hoppel | © Theradocx

Theradocx möchte den Arbeitsalltag von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen erleichtern. Eine eigens entwickelte KI-Anwendung erstellt Protokolle und Zusammenfassungen, indem sie Sitzungen aufnimmt und analysiert, wie brutkasten berichtete. Kürzlich erhielt Theradocx ein FFG-Förderprojekt mit einem Projektvolumen von 580.000 Euro.

Verbesserung der KI

Im Zuge dieses Projekts will das 2025 gegründete Unternehmen seine KI weiterentwickeln. Das heißt: Die Transkription soll präziser werden, unterschiedliche Sprecher besser erkannt und die Erstellung von Protokollen sowie thematischen und emotionalen Analysen verbessert werden. „Ein großer Teil der Projektmittel fließt in den Ausbau unseres Entwicklungs- und Forschungsteams und damit direkt in die technologische Weiterentwicklung von Theradocx“, erklärt Co-Founderin Selin Matun.

Zudem wird laut Matun die Plattform auch rechtlich und regulatorisch weiterentwickelt. Stichwort: Datenschutz und EU AI Act.

Kooperation mit Sigmund Freud Privatuniversität

Im Zuge des geförderten Projekts ging Theradocx eine Kooperation mit der Sigmund Freud Privatuniversität ein, durch die seine KI-Systeme validiert werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Spracherkennung. Unterschiedliche Dialekte, Sprecher:innen und akustische Bedingungen sollen getestet werden, wodurch Schwachstellen identifiziert werden können. Zudem sollen die psychotherapeutischen Dokumentationen und Analysen durch Fachpersonal der Sigmund Freud Privatuniversität verbessert werden.

„Für uns ist diese Kooperation besonders wichtig, weil wir nicht nur technisch leistungsfähige KI entwickeln möchten. Wir wollen auch wissenschaftlich überprüfen, ob die Ergebnisse psychotherapeutischen Qualitätsstandards entsprechen und in der Praxis tatsächlich einen Mehrwert schaffen“, sagt Matun und ergänzt: „Gemeinsam möchten wir einen wissenschaftlich fundierten Evaluationsprozess etablieren, durch den die Qualität unserer KI-Ergebnisse nicht nur technisch, sondern auch anhand psychotherapeutischer Kriterien beurteilt und kontinuierlich verbessert werden kann.“

Etablierung im DACH-Raum

Neben der qualitativen Verbesserung der KI möchte Theradocx in Zukunft weiter skalieren und sich noch stärker im DACH-Raum festigen. Das Ziel sei laut Matun, zu einer „zentralen digitalen Arbeitsplattform für Psychotherapeut:innen“ zu werden. Anschließend möchte das Startup weitere europäische Märkte erschließen.

Brigitte-Hamann-Preis 2026

Kürzlich wurde das Projekt mit dem  Brigitte-Hamann-Preis 2026 in der Kategorie „Startup“ ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis würdigt herausragende Leistungen von Studierenden und Absolvent:innen österreichischer Privatuniversitäten in den Bereichen Forschung, Startups und Kunst. Eine Fachjury zeichnet pro Kategorie eine Person aus.

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