08.01.2020

Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

Die EU ändert mehrere Richtlinien zum Verbraucherschutz ab. Die Mitgliedsstaaten sollen insbesondere im Bereich E-Commerce die Gesetze gegen Konsumenten-Irreführung verschärfen. Für Händler sind Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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Online-Reviews: Kampf gegen Fake-Bewertungen, Löschung und gekaufte Likes

Das umfangreiche Konvolut sieht unter anderem schärfere Regelungen gegen Fake-Bewertungen bzw. den irreführenden Umgang mit Online-Bewertungen vor. Demnach sollen Händler dafür bestraft werden, wenn sie selbst Bewertungen oder etwa auch Likes auf Social Media faken, bzw. das in Auftrag geben. Strafen soll es auch für das Löschen von Negativ-Bewertungen geben. Außerdem müssen Händler künftig Konsumenten darüber aufklären, ob sie Prozesse haben, mit denen sie prüfen, ob die Bewertungen tatsächlich von aktiven Nutzern stammen, und wie diese Prozesse funktionieren.

Anbieter-Rankings: Deutlich mehr Transparenz

Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Bei diesen wird deutlich mehr Transparenz eingefordert. So muss künftig etwa klar offen gelegt werden, wie die Rankings zustande kommen und insbesondere ausgewiesen werden, wenn für einen besseren Rang bezahlt wurde – auch wenn dies indirekt über Geschäftsbeziehungen oder etwa in Form von Verkaufs-Provisionen passiert.

Offenlegung von Profiling

Ebenfalls offen gelegt werden muss künftig, ob Usern ausgespielte E-Commerce-Angebote auf (z.B. Social Media-)Profiling basieren, insbesondere wenn der Preis danach festgelegt wurde. Bei Online-Marktplätzen muss zudem klar ausgewiesen werden, ob es sich beim Verkäufer um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Kein Unterschied mehr, ob mit Geld oder Daten bezahlt wird

Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“. Besonders spannend: Rechtlich soll die Bereitstellung rein digitaler Inhalte – etwa beim Streaming – gleich behandelt werden, egal ob dafür vom Konsumenten Geld gezahlt wurde, oder er dem Anbieter im Austausch personenbezogene Daten zu Verfügung gestellt hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anbieter die Daten nur erhebt, um andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen – diese also etwa nur zu rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Identifizierungszwecken nutzt.

Weitere Regelungen abseits von E-Commerce

Dazu enthält die Abänderung der Richtlinien auch zahlreiche Punkte, die zumindest nicht direkt den E-Commerce-Bereich betreffen. So müssen künftig etwa Produkte, die in unterschiedlichen EU-Staaten als das gleiche Produkt vermarktet werden, auch tatsächlich gleich sein. Verschärfte Regelungen gibt es etwa auch im Door-to-Door-Handel und bei Verkaufsreisen. Und noch ein Digitalsierungs-relevanter Fun Fact: Händler müssen nun keine Faxnummer mehr angeben.

„Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes“

Bei all dem gilt: „Ein Verstoß gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften in großem Maßstab kann ein Unternehmen eine hohe Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes kosten“, wie Justiz-Kommissar Reynders betont. Und die EU-Kommission drängt auf strenge Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. „Diese neuen Vorschriften werden die Verbraucher nicht vor betrügerischen Händlern und Online-Betrügern schützen, wenn sie nicht strikt vor Ort umgesetzt werden. Ich fordere alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden“, kommentiert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz.

⇒ Die Abänderungen im Wortlaut

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zone14
© Gabler - (v.l.) Simon Schmiderer, Marc Janko, Tobias Gahleitner und Lukas Grömer.

Das Wiener Startup zone14 von Simon Schmiderer, Tobias Gahleitner und Lukas Grömer sammelt. Etwa eine Vertiefung der Partnerschaft mit dem Wiener Sport-Club, Kooperationen mit Rapid und Austria oder auch Investoren wie Manuel Ortlechner – brutkasten berichtete. Nun steigt mit dem Ex-ÖFB-Kapitän Marc Janko ein weiterer ehemaliger Profi-Fußballer als strategischer Investor ein. Über die genaue Summe wurde Stillschweigen vereinbart.

zone14: Kontakt mit Janko bereits vor der WM

„In der Fußballbranche hat der Einstieg von Manuel Ortlechner für Redestoff gesorgt. Daraufhin kamen wir mit Marc in Kontakt, der schnell von unserer Idee begeistert war“, erklärt Co-Founder Simon Schmiderer, wie es zum Einstieg von Janko kam. „Er hat gesehen, dass die Möglichkeiten, die er von Red Bull Salzburg kannte, kurz- und mittelfristig auch in der Breite ein Thema werden. Wir haben bereits vor der Weltmeisterschaft in den USA miteinander gesprochen und es letzten Mittwoch finalisiert.“

Jankos langjährige Spielerkarriere führte ihn durch eine Vielzahl an nationalen und internationalen Clubs. Mit seiner Expertise und seinem Netzwerk soll er nun bei zone14 wertvolle Impulse für die weitere Entwicklung des Unternehmens setzen. Vor allem was die weitere Internationalisierung betrifft.

„Wir erhoffen uns, dass sein großes Netzwerk uns weiter in den Fußball und in neue Märkte hineinbringt“, beschreibt Schmiderer die nächsten Schritte. „Marc hat mit seinen Auslandsstationen eine Reputation und gute Kontakte. Wir haben nicht nach einem x-beliebigen Spieler gesucht, sondern jemanden gewählt, der von seiner Ambition gut zu uns passt. Marc war sehr erfolgreich und hat aus seiner Zeit in Holland (Anm.: FC Twente Enschede) etwa Kontakt nach Afrika, aber auch in die Schweiz.“

In über 10 Ländern im Einsatz

Zone14 entwickelt KI-basierte Video- und Performance-Analysen für den Fußball und skalierte seine Technologie bereits in über zehn Ländern: Mehr als 200 Systeme sind global im Einsatz – von flächendeckenden Ausstattungen ganzer Ligen wie der ersten Profiliga Zyperns bis hin zu Traditionsvereinen wie dem SK Rapid, dem FK Austria Wien und dem SV Darmstadt 98.

„Als Stürmer entscheiden oft Millisekunden. Zone14 verbindet Video und KI-Daten so, dass sie sofort nutzbar sind – ganz ohne teure GPS-Westen oder zusätzliche Hardware“, erklärt Janko den Grund für sein Investment. „Das nimmt enorm viel Aufwand aus der täglichen Arbeit. Es begeistert mich, dass dadurch nicht nur Top-Klubs, sondern auch die breite Basis im Fußball die Chance bekommt, wie die Profis zu arbeiten.“

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

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