08.01.2020

Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

Die EU ändert mehrere Richtlinien zum Verbraucherschutz ab. Die Mitgliedsstaaten sollen insbesondere im Bereich E-Commerce die Gesetze gegen Konsumenten-Irreführung verschärfen. Für Händler sind Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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Online-Reviews: Kampf gegen Fake-Bewertungen, Löschung und gekaufte Likes

Das umfangreiche Konvolut sieht unter anderem schärfere Regelungen gegen Fake-Bewertungen bzw. den irreführenden Umgang mit Online-Bewertungen vor. Demnach sollen Händler dafür bestraft werden, wenn sie selbst Bewertungen oder etwa auch Likes auf Social Media faken, bzw. das in Auftrag geben. Strafen soll es auch für das Löschen von Negativ-Bewertungen geben. Außerdem müssen Händler künftig Konsumenten darüber aufklären, ob sie Prozesse haben, mit denen sie prüfen, ob die Bewertungen tatsächlich von aktiven Nutzern stammen, und wie diese Prozesse funktionieren.

Anbieter-Rankings: Deutlich mehr Transparenz

Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Bei diesen wird deutlich mehr Transparenz eingefordert. So muss künftig etwa klar offen gelegt werden, wie die Rankings zustande kommen und insbesondere ausgewiesen werden, wenn für einen besseren Rang bezahlt wurde – auch wenn dies indirekt über Geschäftsbeziehungen oder etwa in Form von Verkaufs-Provisionen passiert.

Offenlegung von Profiling

Ebenfalls offen gelegt werden muss künftig, ob Usern ausgespielte E-Commerce-Angebote auf (z.B. Social Media-)Profiling basieren, insbesondere wenn der Preis danach festgelegt wurde. Bei Online-Marktplätzen muss zudem klar ausgewiesen werden, ob es sich beim Verkäufer um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Kein Unterschied mehr, ob mit Geld oder Daten bezahlt wird

Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“. Besonders spannend: Rechtlich soll die Bereitstellung rein digitaler Inhalte – etwa beim Streaming – gleich behandelt werden, egal ob dafür vom Konsumenten Geld gezahlt wurde, oder er dem Anbieter im Austausch personenbezogene Daten zu Verfügung gestellt hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anbieter die Daten nur erhebt, um andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen – diese also etwa nur zu rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Identifizierungszwecken nutzt.

Weitere Regelungen abseits von E-Commerce

Dazu enthält die Abänderung der Richtlinien auch zahlreiche Punkte, die zumindest nicht direkt den E-Commerce-Bereich betreffen. So müssen künftig etwa Produkte, die in unterschiedlichen EU-Staaten als das gleiche Produkt vermarktet werden, auch tatsächlich gleich sein. Verschärfte Regelungen gibt es etwa auch im Door-to-Door-Handel und bei Verkaufsreisen. Und noch ein Digitalsierungs-relevanter Fun Fact: Händler müssen nun keine Faxnummer mehr angeben.

„Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes“

Bei all dem gilt: „Ein Verstoß gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften in großem Maßstab kann ein Unternehmen eine hohe Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes kosten“, wie Justiz-Kommissar Reynders betont. Und die EU-Kommission drängt auf strenge Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. „Diese neuen Vorschriften werden die Verbraucher nicht vor betrügerischen Händlern und Online-Betrügern schützen, wenn sie nicht strikt vor Ort umgesetzt werden. Ich fordere alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden“, kommentiert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz.

⇒ Die Abänderungen im Wortlaut

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Hier setzt The Energy Bridge an. Die Wiener Plattform will Informationssilos in der CEE-Energiewende aufbrechen und die Partnersuche über Sektorgrenzen hinweg erleichtern, neben dem Forum auch über einen Podcast und AI-gestützte Intelligence-Tools. Die Co-Founder Rahul Mishra und Daniel Schaub eröffneten die zweitägige Konferenz am 2. Juni, die Keynote aus dem Energieressort hielt Karoline Narodoslawsky, Fachkoordinatorin in der Energiesektion des Wirtschaftsministeriums (BMWET), zu Österreich als regionalem Vorbild für die Energiewende.

Zwei Geschwindigkeiten bei Batteriespeichern

Eines der zentralen Ergebnisse: Bei der Bankability von Energiespeichern (BESS) zeichnet sich ein „Two-Speed CEE“ ab. Länder mit Zugang zu Mitteln aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) wie Polen, Bulgarien, Ungarn und Rumänien profitieren von Förderungen und Differenzverträgen (CfDs). Langfristiges Marktwachstum werde jedoch von reifen Merchant-Strukturen jenseits der ersten Subventionsfenster abhängen.

Das TEB Forum 2026 fand im weXelerate in Wien statt | (c) TEB

Thomas Rosenzopf von Enervis Austria präsentierte dazu den Austria BESS Index: Während Day-Ahead-Erlöse in Österreich allein nicht ausreichen, erscheinen Märkte wie Bulgarien und Rumänien aufgrund günstiger Netzgebühren-Strukturen hochgradig investierbar.

Öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied

Für eine der pointiertesten Wortmeldungen sorgte Energieexperte Markus Fischer (NEOS), der öffentliche Akzeptanz als fehlendes Glied zur europäischen Energiesouveränität bezeichnete: Österreich habe enormes Potenzial bei Erneuerbaren, bleibe aber wegen verzögerter Netzgenehmigungen an fossile Importe gebunden. Wer echte Energiesouveränität wolle, müsse faire, transparente und frühzeitige Bürger:innenbeteiligung zur politischen Priorität machen.

Auf der Projektbühne zeigten Startups und Forschungseinrichtungen konkrete Lösungen: von grid-freundlicher Wärmepumpen-Optimierung (Austrian Energy Agency) über fortgeschrittene Netzplanung des AIT bis zu Flexibility-as-a-Service-Ansätzen von Flexa, Podero und CyberGrid rund um Multi-Market Revenue Stacking und Batterieflexibilität.

Rechenzentren, Wärmewende und Ukraine

Tag zwei widmete sich der Wärmewende: Andrea Edelmann (EVN, Green Energy Lab) präsentierte die Alliance for Heating and Cooling, Expert:innen unter anderem von Wien Energie und Energie AG diskutierten den Sprung von Pilotprojekten zur flächendeckenden Umsetzung. Ein eigenes Panel beleuchtete das „Data Centre Dilemma“: Europäische Colocation-Investments sollen bis 2030 die Marke von 100 Milliarden Euro übersteigen, während der Stromverbrauch von Rechenzentren von 1,8 auf 3,4 Prozent des globalen Verbrauchs wächst. Ein Spezialsegment zeigte außerdem Resilienz- und Low-Carbon-Technologien aus der Ukraine.

Rahul Mishra (r.) ist Co-Founder und Community Builder bei The Energy Bridge. (c) TEB

„Koordinationslücke schließen“

TEB-Co-Founder Rahul Mishra zog eine klare Bilanz: „Das Forum hat gezeigt, dass die Energiewende-Herausforderung in CEE kein Mangel an Kapital oder Technologie ist, sondern eine Koordinationslücke. TEB existiert, um diese Lücke zu schließen“, so Mishra. Mit zwei Bühnen, acht Keynotes und 91 Speaker-Auftritten will sich das Forum als zentrale Cross-Sector-Plattform für die Energiewende in der Region etablieren.


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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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