08.01.2020

Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

Die EU ändert mehrere Richtlinien zum Verbraucherschutz ab. Die Mitgliedsstaaten sollen insbesondere im Bereich E-Commerce die Gesetze gegen Konsumenten-Irreführung verschärfen. Für Händler sind Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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Online-Reviews: Kampf gegen Fake-Bewertungen, Löschung und gekaufte Likes

Das umfangreiche Konvolut sieht unter anderem schärfere Regelungen gegen Fake-Bewertungen bzw. den irreführenden Umgang mit Online-Bewertungen vor. Demnach sollen Händler dafür bestraft werden, wenn sie selbst Bewertungen oder etwa auch Likes auf Social Media faken, bzw. das in Auftrag geben. Strafen soll es auch für das Löschen von Negativ-Bewertungen geben. Außerdem müssen Händler künftig Konsumenten darüber aufklären, ob sie Prozesse haben, mit denen sie prüfen, ob die Bewertungen tatsächlich von aktiven Nutzern stammen, und wie diese Prozesse funktionieren.

Anbieter-Rankings: Deutlich mehr Transparenz

Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Bei diesen wird deutlich mehr Transparenz eingefordert. So muss künftig etwa klar offen gelegt werden, wie die Rankings zustande kommen und insbesondere ausgewiesen werden, wenn für einen besseren Rang bezahlt wurde – auch wenn dies indirekt über Geschäftsbeziehungen oder etwa in Form von Verkaufs-Provisionen passiert.

Offenlegung von Profiling

Ebenfalls offen gelegt werden muss künftig, ob Usern ausgespielte E-Commerce-Angebote auf (z.B. Social Media-)Profiling basieren, insbesondere wenn der Preis danach festgelegt wurde. Bei Online-Marktplätzen muss zudem klar ausgewiesen werden, ob es sich beim Verkäufer um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Kein Unterschied mehr, ob mit Geld oder Daten bezahlt wird

Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“. Besonders spannend: Rechtlich soll die Bereitstellung rein digitaler Inhalte – etwa beim Streaming – gleich behandelt werden, egal ob dafür vom Konsumenten Geld gezahlt wurde, oder er dem Anbieter im Austausch personenbezogene Daten zu Verfügung gestellt hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anbieter die Daten nur erhebt, um andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen – diese also etwa nur zu rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Identifizierungszwecken nutzt.

Weitere Regelungen abseits von E-Commerce

Dazu enthält die Abänderung der Richtlinien auch zahlreiche Punkte, die zumindest nicht direkt den E-Commerce-Bereich betreffen. So müssen künftig etwa Produkte, die in unterschiedlichen EU-Staaten als das gleiche Produkt vermarktet werden, auch tatsächlich gleich sein. Verschärfte Regelungen gibt es etwa auch im Door-to-Door-Handel und bei Verkaufsreisen. Und noch ein Digitalsierungs-relevanter Fun Fact: Händler müssen nun keine Faxnummer mehr angeben.

„Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes“

Bei all dem gilt: „Ein Verstoß gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften in großem Maßstab kann ein Unternehmen eine hohe Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes kosten“, wie Justiz-Kommissar Reynders betont. Und die EU-Kommission drängt auf strenge Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. „Diese neuen Vorschriften werden die Verbraucher nicht vor betrügerischen Händlern und Online-Betrügern schützen, wenn sie nicht strikt vor Ort umgesetzt werden. Ich fordere alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden“, kommentiert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz.

⇒ Die Abänderungen im Wortlaut

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Nina Smidt, geschäftsführende Vorständin der Siemens Stiftung, bei den Impact Days 2026 im Wiener Rathaus | (c) brutkasten

Wenn über Social Entrepreneurship gesprochen wird, geht es oft um Europa und darum, was der Kontinent in den Globalen Süden tragen kann. Nina Smidt dreht die Perspektive um. Die geschäftsführende Vorständin und Sprecherin des Vorstands der Siemens Stiftung leitet die gemeinnützige Stiftung seit 2020 und plädiert für Co-Konstruktion auf Augenhöhe: Was kann Europa umgekehrt von Sozialunternehmen in Subsahara-Afrika oder Lateinamerika lernen?

Die 2008 von der Siemens AG gegründete Stiftung arbeitet operativ und international und entwickelt Programme gemeinsam mit lokalen Partner:innen. 2019 hat sie mit WeTu in Kenia ein eigenes Sozialunternehmen gegründet, das am Viktoriasee an inzwischen 16 solarbetriebenen Hubs sauberes Trinkwasser, Solarenergie und E-Mobilität anbietet.

brutkasten hat Smidt im Rahmen der ViennaUP bei den Impact Days 2026 im Wiener Rathaus getroffen. Im Gespräch geht es um Wirkungsmessung, die Rolle von KI für Sozialunternehmen und darum, was österreichische Gründer:innen im Impact-Bereich von Initiativen aus dem Globalen Süden mitnehmen können.


brutkasten: Frau Smidt, die Siemens Stiftung ist seit 2008 aktiv, Sie führen sie seit 2020. Warum gibt es diese Stiftung – und worin unterscheidet sie sich von anderen großen Stiftungen?

Die Siemens Stiftung wurde 2008 von der Siemens AG als gemeinnützige Stiftung gegründet. Von Beginn an war sie international und operativ ausgerichtet. Als Stiftung arbeiten wir heute in Deutschland, in Afrika, Lateinamerika und seit knapp drei Jahren auch in Indien. Und wir sind eine operative Stiftung. Wir vergeben also nicht nur Mittel, sondern entwickeln Programme gemeinsam mit lokalen Partnern, evaluieren sie und passen sie an. Diese Co-Konstruktion ist für uns zentral.

Sie arbeiten in den Handlungsfeldern Grundversorgung, Digitalität und Klima. Wo kommt Social Entrepreneurship ins Spiel?

Wir fokussieren auf drei Handlungsfelder – Digitalität, Grundversorgung und Klima und setzen unser Portfolio mit den Kompetenzzentren Bildung, Sozialunternehmertum und Kultur um. Im sozialunternehmerischen Bereich konzentrieren wir uns auf Subsahara-Afrika, konkret auf Kenia, Uganda, Tansania, Ghana und Nigeria. In der Bildung sind wir vor allem in Lateinamerika, Deutschland und Indien aktiv.

Wie definieren Sie ein Sozialunternehmen? In Österreich entsteht gerade ein eigenes Label, der Diskurs ist in Bewegung.

Für uns steht der Mehrwert für die lokale Community im Vordergrund: Zugang zu sauberem Trinkwasser, Hygieneprodukten, Mobilitätslösungen. Diese Unternehmen sind profitorientiert – das ist Teil unternehmerischer Verantwortung – aber mit klarem Fokus auf Social Impact. Wir setzen ganz bewusst nicht bei der Ideation an, da gibt es schon viel. Und wir gehen auch nicht in die große Skalierung, dafür sind eher Entwicklungsbanken sowie Impact und Angel Investoren da. Wir sind in dem, was wir oft Missing Middle nennen: Unternehmen, die schon Umsatz generieren, aber noch nicht aus eigener Kraft finanziell unabhängig existieren können. Wir fördern philanthropisch, also über Grants.

Sie haben 2019 mit WeTu in Kenia ein eigenes Sozialunternehmen gegründet – wie läuft das?

WeTu heißt auf Swahili „unseres“. Wir betreiben am Lake Victoria inzwischen 16 Solar and Hubs, direkt in den Fischer-Communities. Wir stellen sauberes Trinkwasser bereit, betreiben solarbasierte Ice Rooms (sog. WeIce solar driven cold room model), vermieten Solarlaternen und stellen elektrische Lastenfahrräder, die den Fang vom See zu den Märkten transportieren. Mittlerweile arbeiten dort fast 200 Menschen lokal. Zwei der drei Geschäftsfelder tragen sich finanziell, nur der Wasserbereich muss noch subventioniert werden. Damit haben wir uns auch selbst bewiesen: Der sozialunternehmerische Ansatz funktioniert. Wir reden nicht nur darüber, wir machen es.

Impact-Messung ist ein Dauerthema. Wie weisen Sie tatsächlich Wirkung nach?

Wir haben vor zwei Jahren ein neues MEAL-System aufgesetzt: Monitoring, Evaluation, Administration und Learning. Jedes Projekt im aktuellen Drei-Jahres-Zyklus wird darauf unterlegt. Wichtig ist die Kombination: Quantitative Zahlen – wie viele Lernende, wie viele Sozialunternehmen unterstützt – haben begrenzte Aussagekraft. Bei Bildung und Social Entrepreneurship greift die Veränderung systemisch und braucht Zeit, oft Jahre. Deshalb arbeiten wir auch mit Vergleichsstudien. Die Kernfrage ist immer: Was hat sich für die Zielgruppe tatsächlich zum Besseren verändert?

Sie diskutieren beim Deutschen Stiftungstag öffentlich über KI. Was bedeutet das für Sozialunternehmen?

Zwei Anwendungen sehe ich konkret. Erstens im Bildungsbereich im Bereich der Anwendung von KI-Tools für kontextegebundenes Lernen und Lehren. Zweitens im Bereich Fundraising: KI kann helfen, gezielter im Konsortium mit anderen Stiftungen und Partnern lokale Initiativen zu finanzieren. Bei vielen unserer Sozialunternehmen vor Ort – etwa im Wasserbereich – ist KI dagegen noch nicht der Hauptfokus. In E-Mobility und Circularity sehe ich es eher.

Was möchten Sie Gründer:innen in Österreich mitgeben, die im Impact-Bereich arbeiten?

Wir reden oft darüber, was Europa nach Afrika oder Lateinamerika tragen kann. Die viel spannendere Frage ist die andere Richtung: Was können wir aus diesen Regionen lernen? Ein Bildungs-Sozialunternehmer in Österreich kann sehr genau hinschauen, wie Initiativen in Subsahara-Afrika oder Lateinamerika konkret laufen, welche Lösungen dort entstehen. Co-Konstruktion heißt für mich nicht Einbahnstraße. Wo können wir voneinander lernen, wo gemeinsam etwas bewegen? Genau dafür sind wir bei der Vienna UP – um Erfahrungen zu teilen und Partner kennenzulernen. Mit österreichischen Akteur:innen sind wir bisher noch in keiner formalen Kooperation, aber das Interesse ist groß.

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

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