08.01.2020

Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

Die EU ändert mehrere Richtlinien zum Verbraucherschutz ab. Die Mitgliedsstaaten sollen insbesondere im Bereich E-Commerce die Gesetze gegen Konsumenten-Irreführung verschärfen. Für Händler sind Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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Online-Reviews: Kampf gegen Fake-Bewertungen, Löschung und gekaufte Likes

Das umfangreiche Konvolut sieht unter anderem schärfere Regelungen gegen Fake-Bewertungen bzw. den irreführenden Umgang mit Online-Bewertungen vor. Demnach sollen Händler dafür bestraft werden, wenn sie selbst Bewertungen oder etwa auch Likes auf Social Media faken, bzw. das in Auftrag geben. Strafen soll es auch für das Löschen von Negativ-Bewertungen geben. Außerdem müssen Händler künftig Konsumenten darüber aufklären, ob sie Prozesse haben, mit denen sie prüfen, ob die Bewertungen tatsächlich von aktiven Nutzern stammen, und wie diese Prozesse funktionieren.

Anbieter-Rankings: Deutlich mehr Transparenz

Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Bei diesen wird deutlich mehr Transparenz eingefordert. So muss künftig etwa klar offen gelegt werden, wie die Rankings zustande kommen und insbesondere ausgewiesen werden, wenn für einen besseren Rang bezahlt wurde – auch wenn dies indirekt über Geschäftsbeziehungen oder etwa in Form von Verkaufs-Provisionen passiert.

Offenlegung von Profiling

Ebenfalls offen gelegt werden muss künftig, ob Usern ausgespielte E-Commerce-Angebote auf (z.B. Social Media-)Profiling basieren, insbesondere wenn der Preis danach festgelegt wurde. Bei Online-Marktplätzen muss zudem klar ausgewiesen werden, ob es sich beim Verkäufer um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Kein Unterschied mehr, ob mit Geld oder Daten bezahlt wird

Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“. Besonders spannend: Rechtlich soll die Bereitstellung rein digitaler Inhalte – etwa beim Streaming – gleich behandelt werden, egal ob dafür vom Konsumenten Geld gezahlt wurde, oder er dem Anbieter im Austausch personenbezogene Daten zu Verfügung gestellt hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anbieter die Daten nur erhebt, um andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen – diese also etwa nur zu rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Identifizierungszwecken nutzt.

Weitere Regelungen abseits von E-Commerce

Dazu enthält die Abänderung der Richtlinien auch zahlreiche Punkte, die zumindest nicht direkt den E-Commerce-Bereich betreffen. So müssen künftig etwa Produkte, die in unterschiedlichen EU-Staaten als das gleiche Produkt vermarktet werden, auch tatsächlich gleich sein. Verschärfte Regelungen gibt es etwa auch im Door-to-Door-Handel und bei Verkaufsreisen. Und noch ein Digitalsierungs-relevanter Fun Fact: Händler müssen nun keine Faxnummer mehr angeben.

„Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes“

Bei all dem gilt: „Ein Verstoß gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften in großem Maßstab kann ein Unternehmen eine hohe Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes kosten“, wie Justiz-Kommissar Reynders betont. Und die EU-Kommission drängt auf strenge Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. „Diese neuen Vorschriften werden die Verbraucher nicht vor betrügerischen Händlern und Online-Betrügern schützen, wenn sie nicht strikt vor Ort umgesetzt werden. Ich fordere alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden“, kommentiert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz.

⇒ Die Abänderungen im Wortlaut

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Junior Developer
(c) True Agency via Unsplash

„Wer glaubt, mit Künstlicher Intelligenz ließen sich Einstiegspositionen einfach streichen, verwechselt das Werkzeug mit der Person, die es sinnvoll einsetzt“, warnt André Holhozinskyj, CEO der europäischen Cloudflight Group. Die Warnung des Branchenexperten stützt sich auf eine aktuelle Befragung, die das Unternehmen durchgeführt hat. Unter den 1.119 Teilnehmenden – mehrheitlich Studierende und Berufseinsteiger:innen aus Deutschland, Österreich und Rumänien – zeigt sich eine weite Verbreitung, aber auch eine spürbare Reglementierung von KI-Tools im Arbeitsalltag.

Während 99 Prozent der befragten Nachwuchskräfte angeben, KI-Werkzeuge regelmäßig zu nutzen, stoßen sie in der Praxis häufig an organisatorische Grenzen. Rund zwei Drittel der Befragten berichten von Einschränkungen bei der Nutzung, die überwiegend organisatorischer Natur sind. Als Haupthindernis nennen 46 Prozent regulatorische Vorgaben wie Richtlinien von Schulen, Universitäten oder Unternehmen. Weit dahinter folgen Kosten und Lizenzgebühren mit 24 Prozent sowie ethische, rechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken mit 23 Prozent. Mangelndes Interesse spielt mit nur zwei Prozent praktisch keine Rolle.

Risiko durch Schatten-IT und Compliance-Verstöße

Die restriktive Haltung in vielen Organisationen birgt nach Einschätzung der Studienautor:innen jedoch Risiken: Wird die Nutzung im Unternehmen untersagt oder komplett eingeschränkt, weichen Mitarbeiter:innen häufig auf private Geräte und nicht freigegebene Consumer-Tools aus – ohne Wissen oder Zustimmung der IT-Abteilung.

Gernot Molin, CTO der Cloudflight Group, warnt vor den unmittelbaren Gefahren für die Datensicherheit: „Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude sind nicht für Unternehmenssicherheit oder Compliance konzipiert, sondern für einfachen Zugang, und das schafft unmittelbare Risiken.“ So könnten etwa proprietäre Algorithmen durch das Einfügen von Code-Schnipseln abfließen, oder Entwickler:innen könnten unbeabsichtigt Kundendaten bei der Analyse von Log-Dateien offenlegen. Unternehmen, die an Richtlinien wie DSGVO, HIPAA oder SOC 2 gebunden sind, riskieren laut Molin bei der Verwendung nicht autorisierter Dienste empfindliche Verstöße. Er plädiert daher für eine kontrollierte Freigabe von KI-Werkzeugen, die direkt in bestehende Entwicklungsumgebungen integriert und durch Sicherheitskontrollen sowie Audit-Trails abgesichert sind.

Vielseitige Nutzung abseits von reinem Code

Die Befragung räumt zudem mit dem Vorurteil auf, KI diene primär dem Schreiben von neuem Programmcode. Der Einsatz zur reinen Code-Generierung liegt bei 18 Prozent und ist damit fast gleichauf mit dem Debugging und Code-Reviews (19 Prozent), administrativen und organisatorischen Aufgaben wie Recherche (19 Prozent) sowie der Code-Optimierung (17 Prozent). Dokumentation (12 Prozent) und Testautomatisierung (10 Prozent) folgen mit etwas Abstand.

Den größten Nutzen sehen die Befragten in der Entlastung bei Routinearbeiten. Fast jede:r Zweite (48 Prozent) nutzt KI vor allem zur Bewältigung repetitiver, zeitaufwändiger Aufgaben wie dem Erstellen von Boilerplate-Code oder dem automatisierten Organisieren von Daten. Ziel sei es, so heißt es aus den offenen Antworten der Teilnehmenden, sich dank der KI auf die interessanten Teile der Arbeit konzentrieren zu können. Zudem schätzen 42 Prozent die Tools als eine Art rund um die Uhr verfügbaren Tutor, der komplexe Konzepte erklären kann. Dieser Effekt könnte nach Einschätzung der Studienautoren vor allem in Regionen mit schwächerer Bildungsinfrastruktur den Zugang zu hochwertiger Programmierausbildung demokratisieren.

Zukunftssorgen und die Rolle der Nachwuchskräfte

Trotz der intensiven Nutzung blickt die junge Generation keineswegs sorgenfrei in die Zukunft. Lediglich 12 Prozent der Befragten geben an, keinerlei Sorge hinsichtlich der Auswirkungen von KI auf ihre eigene Karriere zu haben. Die überwiegende Mehrheit von 88 Prozent äußert leichte bis extreme Besorgnis. Neben der allgemeinen Karriereentwicklung sorgt sich ein Teil der Entwickler:innen auch um den eigenen Lernfortschritt: Es besteht die Befürchtung, durch eine zu starke Abhängigkeit von der KI das eigene Weiterkommen zu bremsen und durch die automatisierten Lösungen „dümmer“ zu werden. Viele wünschen sich daher Erklärungen anstelle von fertigen Antworten.

Für Cloudflight-CEO Holhozinskyj zeigt die Untersuchung, dass Unternehmen umdenken müssen. Künstliche Intelligenz müsse wie eine „virtuelle Mitarbeiterin“ verstanden werden, die ein geregeltes Onboarding benötigt. Wer Juniorstellen aus Gründen der kurzfristigen Kostenersparnis streicht, begehe laut Holhozinskyj einen strategischen Fehler: „Urteilsvermögen entsteht nicht am Reißbrett, sondern über Jahre praktischer Erfahrung, auch aus eigenen Fehlern, und genau diese Erfahrung bauen Unternehmen gerade systematisch ab, wenn sie ihre Juniorstellen kürzen.“ Langfristig drohe den Unternehmen dadurch der Verlust der „Senior-Kompetenz von morgen“ an die Konkurrenz, was sich schnell zum mittelfristigen Wettbewerbsnachteil entwickeln könne.

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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