08.01.2020

Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

Die EU ändert mehrere Richtlinien zum Verbraucherschutz ab. Die Mitgliedsstaaten sollen insbesondere im Bereich E-Commerce die Gesetze gegen Konsumenten-Irreführung verschärfen. Für Händler sind Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
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E-Commerce
(c) Adobe Stock - Maksym Yemelyanov

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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Online-Reviews: Kampf gegen Fake-Bewertungen, Löschung und gekaufte Likes

Das umfangreiche Konvolut sieht unter anderem schärfere Regelungen gegen Fake-Bewertungen bzw. den irreführenden Umgang mit Online-Bewertungen vor. Demnach sollen Händler dafür bestraft werden, wenn sie selbst Bewertungen oder etwa auch Likes auf Social Media faken, bzw. das in Auftrag geben. Strafen soll es auch für das Löschen von Negativ-Bewertungen geben. Außerdem müssen Händler künftig Konsumenten darüber aufklären, ob sie Prozesse haben, mit denen sie prüfen, ob die Bewertungen tatsächlich von aktiven Nutzern stammen, und wie diese Prozesse funktionieren.

Anbieter-Rankings: Deutlich mehr Transparenz

Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Bei diesen wird deutlich mehr Transparenz eingefordert. So muss künftig etwa klar offen gelegt werden, wie die Rankings zustande kommen und insbesondere ausgewiesen werden, wenn für einen besseren Rang bezahlt wurde – auch wenn dies indirekt über Geschäftsbeziehungen oder etwa in Form von Verkaufs-Provisionen passiert.

Offenlegung von Profiling

Ebenfalls offen gelegt werden muss künftig, ob Usern ausgespielte E-Commerce-Angebote auf (z.B. Social Media-)Profiling basieren, insbesondere wenn der Preis danach festgelegt wurde. Bei Online-Marktplätzen muss zudem klar ausgewiesen werden, ob es sich beim Verkäufer um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.

Kein Unterschied mehr, ob mit Geld oder Daten bezahlt wird

Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“. Besonders spannend: Rechtlich soll die Bereitstellung rein digitaler Inhalte – etwa beim Streaming – gleich behandelt werden, egal ob dafür vom Konsumenten Geld gezahlt wurde, oder er dem Anbieter im Austausch personenbezogene Daten zu Verfügung gestellt hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Anbieter die Daten nur erhebt, um andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen – diese also etwa nur zu rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Identifizierungszwecken nutzt.

Weitere Regelungen abseits von E-Commerce

Dazu enthält die Abänderung der Richtlinien auch zahlreiche Punkte, die zumindest nicht direkt den E-Commerce-Bereich betreffen. So müssen künftig etwa Produkte, die in unterschiedlichen EU-Staaten als das gleiche Produkt vermarktet werden, auch tatsächlich gleich sein. Verschärfte Regelungen gibt es etwa auch im Door-to-Door-Handel und bei Verkaufsreisen. Und noch ein Digitalsierungs-relevanter Fun Fact: Händler müssen nun keine Faxnummer mehr angeben.

„Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes“

Bei all dem gilt: „Ein Verstoß gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften in großem Maßstab kann ein Unternehmen eine hohe Geldstrafe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes kosten“, wie Justiz-Kommissar Reynders betont. Und die EU-Kommission drängt auf strenge Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. „Diese neuen Vorschriften werden die Verbraucher nicht vor betrügerischen Händlern und Online-Betrügern schützen, wenn sie nicht strikt vor Ort umgesetzt werden. Ich fordere alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften unverzüglich umgesetzt werden“, kommentiert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz.

⇒ Die Abänderungen im Wortlaut

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fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

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Fake-Bewertungen und Co: EU-Richtlinie sieht hohe Strafen im E-Commerce vor

„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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„Heute senden wir eine starke Warnung an die Händler, dass sie sich an die Regeln halten und diese nicht beugen sollten“, schreibt EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders in einer Aussendung der EU-Kommission. Diese hat nun mehrere Richtlinien im Bereich Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf E-Commerce verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Neuerungen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Umfassend wird in der Abänderung der Richtlinien auch das Thema Anbieter-Rankings behandelt. Umfangreiche neue Bestimmungen gibt es auch im Bereich „Digitale Inhalte“.

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