24.01.2024

EU-Paket: Supercomputer sollen Startups Umsetzung von AI Act erleichtern

Im Dezember einigte sich die EU auf den AI Act, nun schlägt die Europäische Kommission vor, KI-Startups sowie KMU einen privilegierten Zugang zu Supercomputern zu gewähren.
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An diesem Mittwoch präsentiert die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Förderung vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz (KI) in europäischen Startups und KMU (Klein-und Mittelunternehmen). Dieses Paket soll die Umsetzung des AI Act unterstützen, der sich im Dezember 2023 in Diskussion befand und als weltweit erstes umfassendes Gesetz zur Entwicklung, Regulierung und Anwendung von KI gilt (brutkasten berichtete). Vorgeschlagene Maßnahmen beinhalten einen bevorzugten Zugang zu Supercomputern für KI-Startups und die breitere Innovationsgemeinschaft.

Supercomputer erleichtern Umsetzung von AI Act

Seit Jahren würde intensiv an der Förderung und Zusammenarbeit im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) in der gesamten EU gearbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, heißt es seitens Europäischer Kommission. Das 2020 veröffentlichte Weißbuch der Kommission zur KI skizziert eine klare Vision: ein europäisches Ökosystem für Exzellenz und Vertrauen. Im April 2021 präsentierte die Kommission das EU-KI-Gesetz sowie einen koordinierten Plan mit den Mitgliedstaaten, um Sicherheit und Grundrechte zu schützen und gleichzeitig Investitionen und Innovationen in der EU zu fördern. Das EU-KI-Gesetz wurde vorläufig im Dezember 2023 von den gesetzgebenden Organen angenommen.

Vier Milliarden Euro bis 2027

Ein eigenes „KI-Amt“ innerhalb der Europäischen Kommission soll die Entwicklung und Koordination der europäischen KI-Politik sicherstellen und die Umsetzung des kommenden KI-Gesetzes überwachen. Bis 2027 sollen durch Programme wie „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ rund vier Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden.

KI-Fabriken als zentrale Anlaufstelle für europäische Startups

Mittels Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie öffentliche und private Investitionen in KI-Startups und Scaleups soll laut einer heutigen Presseaussendung auch der KI-Talentpool erweitert werden. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hebt die Einführung von KI-Fabriken hervor, die als zentrale Anlaufstelle für europäische KI-Startups dienen sollen. Ziel ist es, Europa zum weltweit führenden Standort für vertrauenswürdige KI zu machen.

Neben dem Erwerb sowie der Modernisierung der Supercomputer und dem erleichterten Zugang zu diesen für KI-Startups und KMU umfassen die Änderungen der EuroHPC-Verordnung für die Einrichtung der KI-Fabriken folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle für Startup-Unternehmen und Innovator:innen
  • Unterstützung des KI-Startup- und Forschungsökosystems bei der algorithmischen Entwicklung, Erprobung und Validierung von KI-Großmodellen
  • Bereitstellung von Supercomputer-freundlichen Programmeinrichtungen und anderen KI-Ermöglichungsdiensten
  • Ermöglichung der Entwicklung einer Vielzahl neu entstehender KI-Anwendungen auf der Grundlage von KI-Modellen für allgemeine Zwecke

KI-Amt-Beschluss

Die Europäische Kommission hat zudem ein strategisches Konzept für die Nutzung künstlicher Intelligenz angenommen und plant, die öffentlichen Verwaltungen der EU-Länder bei der Einführung und Nutzung von KI zu unterstützen. Der Beschluss über die Einrichtung des Amtes für künstliche Intelligenz tritt heute in Kraft, wobei die Tätigkeiten in den folgenden Monaten beginnen. Die anderen Vorschläge werden nun von EU-Parlament und Rat (der Mitgliedstaaten) geprüft.

„Mit drei der fünf leistungsstärksten Supercomputer der Welt in Europa ist es an der Zeit, aus unserem digitalen Vorsprung Kapital zu schlagen und vertrauenswürdige KI zu fördern“, kündigt Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, via X (ehemals Twitter) an.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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