19.11.2025
"DIGITALER OMNIBUS"

EU-Kommission will AI Act und DSGVO aufweichen

Mit dem "digitalen Omnibus" legt die EU-Kommission einen umfassenden Vorschlag vor, um Unternehmen bei KI- und Daten-Regelungen entgegenzukommen. Eine "Datenunion" und die "Business Wallet" sollen zusätzliche Erleichterungen bringen.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Bei der DSGVO ist die große Aufregung schon einige Jahre her, beim AI Act sind wir noch mittendrin. Die großen Regelwerke der Union sorgen in der Wirtschaft – insbesondere im Tech-Bereich – vielfach für Unmut. Überbordende Regulierung erschwere die Geschäftstätigkeit unnötig und sorge für einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den USA und China, so der Tenor.

„Digitaler Omnibus“, „Datenunion“ und „Business Wallet“ noch nicht beschlossene Sache

Nach entsprechenden Ankündigungen legt die EU-Kommission mit dem „Digitalen Omnibus“ nun einen Vorschlag zur Vereinfachungen der umstrittenen Regelwerken vor – dieser muss noch vom Europäischen Rat und EU-Parlament angenommen werden. Es ist also noch nicht fix. Gleichzeitig wurden auch Vorschläge für eine „Datenunion“ und eine „Business Wallet“ für Unternehmen vorgestellt.

Milliardeneinsparungen für Unternehmen versprochen

Die Kommission gießt ihre Ziele dabei in wohl schwer im Detail kontrollierbare Zahlen: Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll sich durch die drei Maßnahmenpakete bis 2029 um 25 Prozent reduzieren, bei KMU sogar um 35 Prozent. Fünf Milliarden Euro an Verwaltungskosten sollen in dem Zeitraum eingespart werden. Die „Business Wallet“ soll sogar jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Unternehmen bringen.

„Omnibus“: Vereinfachungen bei AI Act, DSGVO, Cookies und Cybersecurity

Im Rahmen des „digitalen Omnibus“ soll zunächst die Einführung der AI-Act-Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten verschoben werden – eine unter anderem von zahlreichen Tech-CEOs geforderte Maßnahme. Konkret sollen diese erst kommen, wenn entsprechende Standards definiert und Unterstützungssysteme aufgebaut sind. Zudem soll es beim AI Act auch Vereinfachungen für KMU geben, etwa in der technischen Dokumentation; die Zugänglichkeit von „Regulatory Sandboxes“ soll verbessert werden; und eine Zentralisierung der zuständigen Behörde soll die bürokratische Fragmentierung verringern.

Zudem soll im Rahmen des Omnibus auch die Cybersicherheitsberichterstattung vereinfacht werden – hin zu einem Single-Entry-Point. Bei der DSGVO wolle man „bestimmte Vorschriften harmonisieren, präzisieren und vereinfachen, um Innovationen zu fördern und die Einhaltung durch Organisationen zu unterstützen“, heißt es von der Kommission. Cookie-Banner sollen reduziert und der Zugang zu Daten mit mehreren Maßnahmen erleichtert werden.

„Datenunion“ soll Zugang für KI-Unternehmen erleichtern

Ein weiteres Maßnahmenpaket im Bereich Daten bringen die Pläne zur „Datenunion“. Diese soll für einen verbesserten Zugang europäischer KI-Player zu Daten sorgen und etwa auch einen Rechts-Helpdesk bringen. Außerdem soll der Umgang mit sensiblen nicht-personenbezogenen Daten sowie mit EU-Daten in Drittstaaten geregelt werden.

„Business Wallet“ für digitale Behördengänge, Zahlungen und Co.

Die „Business Wallet“ schließlich soll Unternehmen ein digitales Instrument für Behördengänge an die Hand geben. Enthalten sollen etwa digitale Signaturen und der Austausch beglaubigter Dokumente sein. „Die Ausweitung eines Unternehmens in anderen Mitgliedstaaten, die Zahlung von Steuern und die Kommunikation mit Behörden werden in der EU einfacher als je zuvor sein“, verspricht die Kommission.

Lob und Kritik aus Österreich

In ersten Reaktionen gibt es aus Österreich Lob und Kritik für die geplanten Maßnahmen. So sieht etwa die Industriellenvereinigung darin einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit“ und fordert gleich weitere Entbürokratisierungsschritte ein. SPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Grossmann sieht dagegen den „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“, Grünen-EU-Mandatar Süleyman Zorba ortet „keine Vereinfachung, sondern eine Bankrotterklärung“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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