04.07.2025
OFFENER BRIEF

AI Act: Tech-CEOs, darunter Demuth, fordern Aufschub – dieser ist nicht ausgeschlossen

CEOs einiger der bekanntesten Konzerne und Scaleups Europas fordern in einem offenen Brief einen Aufschub des Inkrafttretens des EU-AI-Acts. Bei einem ersten Bündel an Maßnahmen wäre es am 2. August soweit.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Es ist eine exklusive Liste 50 großer Namen, die nun einen offenen Brief unterzeichnet haben. Dabei sind europäische Konzernbosse wie Mercedes-CEO Ola Källenius oder Airbus-CEO Guillaume Faury ebenso wie Scaleup-Gründer wie Mistral-CEO Arthur Mensch oder Black-Forest-Labs-CEO Robin Rombach. Mittendrin: Bipanda-Co-Founder und CEO Eric Demuth. Dazu kommen Vertreter:innen von Institutionen wie Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des deutschen Startup-Verbands. Ihre Forderung: Ein Aufschub des EU-AI-Acts.

Erster Teil des AI-Acts sollte mit 2. August in Kraft treten

Denn mit 2. August 2025 soll laut Plan der erste Teil des Regelwerks in Kraft treten. Konkret die Regelungen für allgemeine AI-Modelle („general purpose AI“, kurz GPAI). Ein Jahr später, am 2. August 2026 sollten dann jene für Hochrisiko-AI-Systeme folgen.

Unterzeichnende sehen Balance zwischen Innovation und Regulierung gestört

Im offenen Brief mit dem Titel „Stop-the-clock to reset the EU’s AI ambitions“ wird zunächst das allgemeine Ziel der EU, eine Balance zwischen Regulierung und Innovation zu schaffen, durchaus positiv herausgestrichen. Dieses sei „besonders wichtig im Kontext Künstlicher Intelligenz“. Gleichzeitig sei aber die Fähigkeit der Europäischen Union, eine Führungsrolle im Bereich AI einzunehmen, entscheidend um die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität – wie von Mario Draghi im vielzitierten „Draghi-Report“ identifiziert – zu meistern.

„Unglücklicherweise wird diese Balance momentan durch unklare, sich überschneidende und immer komplexer werdende EU-Regulatorien gestört“, heißt es weiter. Das setze Europas AI-Ambitionen aufs Spiel, in dem es nicht nur die Entwicklung europäischer Champions gefährde, sondern auch die Möglichkeiten in allen Branchen, AI schnell und in jenem Umfang zu auszurollen, den es im globalen Wettbewerb brauche.

Zweijähriger „clock-stop“ beim AI-Act gefordert

Man fordere daher einen zweijährigen „clock-stop“, also einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts – sowohl für allgemeine, als auch für Hochrisiko-AI-Systeme. Diese Zeitraum soll es einerseits Unternehmen ermöglichen, die Auflagen umzusetzen, andererseits aber auch Spielraum für die Vereinfachung des Regelwerks seitens der EU schaffen. Man habe dabei auch konkrete Vorschläge und sei bereit, „Hand in Hand“ mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

„Die Verschiebung, gekoppelt mit einem Bekenntnis, Qualität in der Regulatorik über Geschwindigkeit zu stellen, würde Innovator:innen und Investor:innen auf der ganzen Welt ein starkes Signal schicken, dass Europa es mit seiner Agenda zur Vereinfachung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ernst meint“, heißt es im Text unter anderem.

Verzögerung beim „Code of Practice“ könnte tatsächlich zu Aufschub führen

Explizit hingewiesen wird auch darauf, dass der den AI-Act begleitende „Code of Practice“ der EU (deutsch: „Allgemeiner KI-Verhaltenskodex“) noch nicht veröffentlicht wurde. Genau dieser Umstand schafft auch eine tatsächliche Chance auf einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts. Denn ursprünglich war der „Code of Practice“ für den 2. Mai 2025 angekündigt worden. Das passierte aber nicht. Zuletzt hieß es seitens der EU-Kommission nun, es werde gar eine Veröffentlichung erst Ende 2025 in Betracht gezogen.

Hier wiederum öffnete die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen bereits Anfang Juni bei einem Treffen der EU-Digital-Minister:innen ein Fenster: „Wenn wir sehen, dass die Standards und Richtlinien nicht rechtzeitig fertiggestellt sind, sollten wir die Verschiebung einiger Teile des AI-Acts nicht ausschließen“, sagte sie damals.

Das letzte Wort dürfte also noch nicht gesprochen sein. Darauf, dass, wie im offenen Brief gefordert, ein Aufschub um zwei Jahre mit begleitender Vereinfachung des Regelwerks im Raum steht, gibt es aber keine Hinweise.

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Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Das heute veröffentlichte European Innovation Scoreboard zeigt: Österreich fällt in Sachen Innovation im Europa-Vergleich zurück. In den vergangenen Jahren war Österreich konstant auf Platz sechs positioniert – dieses Jahr landet das Land auf Platz acht. Schwächen gibt es beispielsweise bei der Finanzierung von Startups. Positiv bewertet werden hingegen die Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Man könne das Innovationsranking dieses Jahres jedoch nicht vollständig mit den Vorjahren vergleichen, meint man beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) mit Verweis auf Neuerungen bei den herangezogenen Indikatoren (siehe unten). Über das Innovationsranking hatte brutkasten bereits im vergangenen Jahr berichtet.

Österreich befindet sich insgesamt nach wie vor in der zweitinnovativsten Gruppe der „Strong Innovators“ – angeführt von Irland, Belgien und Luxemburg. Direkt hinter Österreich folgen Deutschland, Frankreich und Estland. Die „Strong Innovators“ liegen insgesamt über dem EU-Durchschnitt. Die „Innovation Leader“, zu denen Schweden, Dänemark, die Niederlande und Finnland gehören, führen das Ranking an.

Forschungsbudget soll gleich bleiben

Österreich sticht im Ranking vor allem durch die hohe Innovationsdichte in der Unternehmenslandschaft hervor. So liegt Österreich auf Platz eins bei der Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum – das ist eine der zwölf Dimensionen im EIS.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP) betont, zur europäischen Innovationsspitze aufschließen zu wollen: „Das European Innovation Scoreboard ist ein klarer Handlungsauftrag für eine aktive, zukunftsgerichtete Standortpolitik. Wer heute in Innovation investiert, sichert die Arbeitsplätze und den Wohlstand von morgen.“ Man bekenne sich klar zur Forschung und Entwicklung – daher werde auch das Forschungsbudget im BMWET gesichert.

Neue Bewertungskriterien

Die europäische Kommission veröffentlicht jährlich das European Innovation Scoreboard und vergleicht die Innovationskraft der verschiedenen EU-Länder miteinander. Die Innovationskraft wird anhand eines zusammengesetzten Indikators gemessen, der aus 32 Einzelindikatoren besteht. 2025 überarbeitete die Kommission den Bewertungsbogen. Es wurden einige neue Indikatoren eingeführt. So werden unter anderem auch Aspekte wie Digitalisierung, industrielle Resilienz und gesellschaftliche Auswirkungen mit einbezogen. Aufgrund der Änderungen seien die Ergebnisse des EIS 2025 nur bedingt mit jenen der Vorjahre vergleichbar, heißt es vom Ministerium.

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