19.11.2025
"DIGITALER OMNIBUS"

EU-Kommission will AI Act und DSGVO aufweichen

Mit dem "digitalen Omnibus" legt die EU-Kommission einen umfassenden Vorschlag vor, um Unternehmen bei KI- und Daten-Regelungen entgegenzukommen. Eine "Datenunion" und die "Business Wallet" sollen zusätzliche Erleichterungen bringen.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Bei der DSGVO ist die große Aufregung schon einige Jahre her, beim AI Act sind wir noch mittendrin. Die großen Regelwerke der Union sorgen in der Wirtschaft – insbesondere im Tech-Bereich – vielfach für Unmut. Überbordende Regulierung erschwere die Geschäftstätigkeit unnötig und sorge für einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den USA und China, so der Tenor.

„Digitaler Omnibus“, „Datenunion“ und „Business Wallet“ noch nicht beschlossene Sache

Nach entsprechenden Ankündigungen legt die EU-Kommission mit dem „Digitalen Omnibus“ nun einen Vorschlag zur Vereinfachungen der umstrittenen Regelwerken vor – dieser muss noch vom Europäischen Rat und EU-Parlament angenommen werden. Es ist also noch nicht fix. Gleichzeitig wurden auch Vorschläge für eine „Datenunion“ und eine „Business Wallet“ für Unternehmen vorgestellt.

Milliardeneinsparungen für Unternehmen versprochen

Die Kommission gießt ihre Ziele dabei in wohl schwer im Detail kontrollierbare Zahlen: Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll sich durch die drei Maßnahmenpakete bis 2029 um 25 Prozent reduzieren, bei KMU sogar um 35 Prozent. Fünf Milliarden Euro an Verwaltungskosten sollen in dem Zeitraum eingespart werden. Die „Business Wallet“ soll sogar jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Unternehmen bringen.

„Omnibus“: Vereinfachungen bei AI Act, DSGVO, Cookies und Cybersecurity

Im Rahmen des „digitalen Omnibus“ soll zunächst die Einführung der AI-Act-Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten verschoben werden – eine unter anderem von zahlreichen Tech-CEOs geforderte Maßnahme. Konkret sollen diese erst kommen, wenn entsprechende Standards definiert und Unterstützungssysteme aufgebaut sind. Zudem soll es beim AI Act auch Vereinfachungen für KMU geben, etwa in der technischen Dokumentation; die Zugänglichkeit von „Regulatory Sandboxes“ soll verbessert werden; und eine Zentralisierung der zuständigen Behörde soll die bürokratische Fragmentierung verringern.

Zudem soll im Rahmen des Omnibus auch die Cybersicherheitsberichterstattung vereinfacht werden – hin zu einem Single-Entry-Point. Bei der DSGVO wolle man „bestimmte Vorschriften harmonisieren, präzisieren und vereinfachen, um Innovationen zu fördern und die Einhaltung durch Organisationen zu unterstützen“, heißt es von der Kommission. Cookie-Banner sollen reduziert und der Zugang zu Daten mit mehreren Maßnahmen erleichtert werden.

„Datenunion“ soll Zugang für KI-Unternehmen erleichtern

Ein weiteres Maßnahmenpaket im Bereich Daten bringen die Pläne zur „Datenunion“. Diese soll für einen verbesserten Zugang europäischer KI-Player zu Daten sorgen und etwa auch einen Rechts-Helpdesk bringen. Außerdem soll der Umgang mit sensiblen nicht-personenbezogenen Daten sowie mit EU-Daten in Drittstaaten geregelt werden.

„Business Wallet“ für digitale Behördengänge, Zahlungen und Co.

Die „Business Wallet“ schließlich soll Unternehmen ein digitales Instrument für Behördengänge an die Hand geben. Enthalten sollen etwa digitale Signaturen und der Austausch beglaubigter Dokumente sein. „Die Ausweitung eines Unternehmens in anderen Mitgliedstaaten, die Zahlung von Steuern und die Kommunikation mit Behörden werden in der EU einfacher als je zuvor sein“, verspricht die Kommission.

Lob und Kritik aus Österreich

In ersten Reaktionen gibt es aus Österreich Lob und Kritik für die geplanten Maßnahmen. So sieht etwa die Industriellenvereinigung darin einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit“ und fordert gleich weitere Entbürokratisierungsschritte ein. SPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Grossmann sieht dagegen den „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“, Grünen-EU-Mandatar Süleyman Zorba ortet „keine Vereinfachung, sondern eine Bankrotterklärung“.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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